Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fristlose Kündigung Trotz Krankschreibung
Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist trotz KrankschreibungKündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist trotz Krankschreibung legal
Wenn ein Angestellter dann mit einem angemeldeten Krankenstand Freizeit sucht, begründet dieses Vorgehen eine fristlose Kündigung. Denn der Angestellte ist zu diesem Zeitpunkt nicht erkrankt. Nach Angaben von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater macht der Angestellte mit einer solchen Mitteilung von seinem Recht auf Lohnfortzahlung Gebrauch, so "unternehmen- heute".
Der folgende Sachverhalt war aufgetreten: Ein Angestellter beantragte nur wenige Arbeitsstunden vor Arbeitsbeginn einen Urlaub für diesen Tag. Die Chefin stimmte dem nicht zu, worauf der Angestellte per Telefon verkündete, dass er zum Doktor gehen würde. Es dauerte nicht lange: Ein paar Tage später legte er das offensichtliche Blau-Weiß aus der Türe.
Der Mitarbeiter verließ die Kündigung nicht ohne Vorankündigung und ging vor das Gericht. Der Grund: Es gab keine wirkliche Krankheit, als er seinen Krankenstand ausrief. Es handelte sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung, weshalb das Landgericht eine fristlose Kündigung für begründet hielt. Aber nicht nur Vorgesetzte, auch Mitarbeiter können ohne Ankündigung abtreten.
Beurteilung: Private Gespräche am Arbeitsplatz sind ein Grund zur Entlassung.
Kündigung ohne Einhaltung einer Frist
Friseurlehrling Sabrina K. in der Düsseldorfer Disko 3001 gefeiert, machte Ferien auf Mallorca, hat sich tätowieren lassen. Sie hat die Bilder ihres Vergnügens auf Facebook veröffentlicht. Schade, denn zum Reisezeitpunkt war sie erkrankt. Das, was mit viel Spass für Sabrina K. anfing, ging in die Brüche. Als die Auszubildende zum Friseur auf Mallorca in die Ferien ging, war sie krank.
Nachdem ihr Auftraggeber Thomas F. die Bilder gesehen hatte, sandte er seinem Lehrling eine fristlose Kündigung. Die Azubis und Unternehmer haben sich am Dienstag beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf getroffen. Sabrina K. hatte bereits zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ihren Abschied für Ende Mai beantragt, so Rechtsanwalt Andreas Buschmann. Sabrina K. hat sich dann per Mail erkrankt gemeldet, aber Ende März hat sie den zuvor vorgesehenen Feiertag genommen.
So war es berechtigt, dass sie die Zeit während der Erkrankung auf Mallorca verbrachte, "schließlich hat sie sich nicht gegen die Genesung verhalten". Sabrina K. forderte vor dem Gerichtshof ihr Maigehalt von 350 EUR, das sie wegen ihrer Kündigung nicht fristlos erhielt. Anders der Unternehmer Thomas F.: Nicht nur der Mallorca-Urlaub war für ihn ein Anlass zur Kündigung.