Kündigung während Ausbildung

Abbruch während der Ausbildung

Die Kündigung während der Ausbildung, Lehrlinge, Lehre, nach der Probezeit kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. a) Kündigung während der Probezeit. Was, wenn die Mitarbeiter im Ausbildungsbetrieb Angst vor dem Auszubildenden haben? Der Auszubildende erhält einen vom Auszubildenden während der Ausbildung. Herr Rehbinder* bei der Besprechung der Beendigung des Lehrvertrages.

Abbruch während der Ausbildung

Aufgrund der meist abgestimmten Testphase sollten neue Auszubildende besondere Aufmerksamkeit schenken. Doch auch später gibt es trotz des Kündigungsschutzes noch die Möglichkeit, das Lehrverhältnis frühzeitig zu kündigen. Das neue Trainingsjahr hat vor einigen Tagen begonnen. Der Lehrvertrag enthält in den meisten FÃ?llen eine BewÃ?hrungsfrist fÃ?r die ersten vier Lebensmonate nach seinem Antritt. Darüber hinausgehende Vereinbarungen unterliegen nicht der Erprobungsphase.

Während der Bewährungszeit sollten sich Trainer und Praktikanten ein gemeinsames Verständnis von einander verschaffen. Erst wenn sich beide im Berufsalltag kennen, kann dies möglicherweise eine verkürzte Bewährungszeit begründen. Dementsprechend ist eine Erweiterung nur möglich, wenn z.B. aufgrund von Erkrankungen des Auszubildenden noch nicht genügend Erfahrung untereinander erlangt wurde. So kann der zu schulende Dienstgeber den Lehrvertrag auch am letzen Tag der Bewährungszeit fristlos auflösen.

Nur schwerstbehinderte Personen, Frauen in der Schule oder Angehörige der Fachschaft haben während der Bewährungszeit Anspruch auf Entlassungsschutz. Die Studierenden müssen ihre Trächtigkeit während der Bewährungszeit nicht aufdecken. Dies muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in schriftlicher Form geschehen. Andernfalls besteht auch hier die Gefahr der Entlassung. Wird die Kündigung in der Erkenntnis der Trächtigkeit ausgesprochen, muss sie abgelehnt werden.

Nur der Praktikant selbst kann nach Ablauf der Bewährungszeit das Arbeitsverhältnis beenden. Die Frist beträgt vierzehn Tage. Im Falle von Kindern müssen auch ihre rechtlichen Repräsentanten, in der Regel deren Erziehungsberechtigte, der Kündigung zustimmen. Allerdings kann der Auftraggeber nicht in der gleichen Art und Weise fristgerecht benachrichtigen. Insoweit gibt es einen einseitigen Entlassungsschutz auf Kosten des Ausbilders/der Ausbilderin auf der Grundlage von § 22 des Bundesbildungsgesetzes (BBiG).

Allerdings erlaubt die Regelung eine Kündigung aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Frist. Diese muss jedoch so ausgeprägt sein, dass eine Fortführung des Lehrverhältnisses inakzeptabel wird. Auch die Dauer der bisherigen Ausbildung ist mitentscheidend. Daher kann nur ein Verbrechen, das die Ausbildung betrifft, als wichtige Ursache angesehen werden.

Geeignete Ursachen sind auch mangelnde Ausbildungsbereitschaft, wie z.B. das Überspringen der Berufsfachschule und immer wieder zu späte oder gar keine Einarbeitung. Eine mangelhafte Prüfungsleistung allein berechtigt jedoch nicht zum Abbruch des Kurses. Der Arbeitgeber muss in all diesen Faellen weniger als zwei Wochen ueber den Grund der Kuendigung informiert sein. Gleiches trifft auch hier zu: Nur eine schriftlich unterzeichnete Kündigung ist gültig.

Der/die Grund(e) für die Kündigung müssen angegeben werden.

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