Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber
Gewöhnliche Kündigung durch den ArbeitgeberGewöhnliche Kündigung: Was Arbeitgeber berücksichtigen müssen
Zusätzlich zur Aufhebungsvereinbarung können Arbeitgeber auch Arbeitnehmer abmelden. Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen will, müssen neben den arbeitsvertraglichen oder kollektivvertraglichen Regelungen eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen beachtet werden. Im Falle einer ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist zu berücksichtigen, dass die Kündigung einen bestimmten Anlass hat. Im Falle einer ordentliche Kündigung kann die Kündigung aus betrieblichen, persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen sein.
Die Kündigungsgründe sind im Schreiben anzugeben. Die Kündigung bedarf der Schriftform nach § 623 BGB. Dies bedeutet, dass die Kündigung im Orginal von einem Mitteilungsberechtigten unterzeichnet werden muss. Ein mündliches oder fernmündliches Kündigungsgesuch per E-Mail, SMS, WhatsApp, Fax o.ä. genügt nicht der Formvorschrift und ist daher gegenstandslos.
Kündigungsrecht. Die Kündigungsberechtigten sind je nach Gesellschaftsform des Arbeitgebers unterschiedlich. Zur Kündigung des Vertrages sind prinzipiell nur die rechtlichen Vertretungen der Firma berechtigt, z.B. Geschäftsleiter, Eigentümer, Aktionäre oder dergleichen. Die Kündigung kann aber auch durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden, sofern dem Kündigungsoriginal eine Vollmacht beigefügt ist. Es gibt eine Ausnahmeregelung für das für den Mitarbeiter verantwortliche Personalmanagement, sofern der Mitarbeiter weiß, wer das Personalmanagement ist.
Gesetzliche Fristen sind in 622 BGB festgelegt. Der Zeitraum hängt von der Zeitdauer und der Beschäftigungsart ab. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer in der Regel unter Einhaltung einer vierwöchigen ordentlichen ordentliche Kündigung zum Ablauf eines jeden Monats abmelden. Bei einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren verlängert sich die ordentliche Kuendigungsfrist auf bis zu sieben Monaten.
Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ankündigungsfristen können auch verlängerte Ankündigungsfristen im Arbeits- oder Kollektivvertrag festgelegt worden sein. Gegebenenfalls sind in diesem Falle die Vertragsfristen einzuhalten. Darüber hinaus bestehen andere Ankündigungsfristen, z.B. für Mitarbeiter auf Probe oder Zeit. Praktisch leugnen die Mitarbeiter oft den Empfang der Kündigung. Es sollte daher möglich sein, den Empfang der Kündigung nachzuweisen.
Eine unwirksame Kündigung kann sehr zeit- und kostenintensive Konsequenzen haben, wie z.B. eine Kündigungsklage des von Ihnen gekündigten Mitarbeiters. Wie kann man sich über Aufhebungs- und Aufhebungsverträge informieren? Bundesweit betreuen wir Mitarbeiter und Arbeitgeber beim Abschluß von Anstellungsverträgen, Liquidationsverträgen und der Verkündung von Aufhebungen.