Verspätete Krankmeldung Abmahnung

Verzögerte Krankheitsmeldung Warnung

Fortfahren zu Wann müssen Sie mit einer Warnung im Krankheitsfall rechnen? Verspätete Krankmeldungen von Mitarbeitern oder ärztliche Bescheinigungen rechtfertigen nicht automatisch eine Abmahnung. Verspätete Ankunft oder wiederholte Krankheitsmeldungen. Was sind die Folgen eines späten Krankenstandes?

BR-Forum: Verzögerte Krankheitsmeldung - Sind Warnungen berechtigt, und was kann die BR tun?

Ist ein Patient eine ganze Woche/eines Patienten erkrankt, wird AN dies dem Auftraggeber nicht oral melden. Warnung, Krankheitsmeldung ist nach 4 Tagen noch nicht verfügbar, Mail ist verworren, folglich zweite Warnung. Werden diese Warnungen berechtigt und was kann der BR tun? Sie sollten sich die rechtliche Wirkung von Unterlassungsaufforderungen ansehen.

Ein Warnhinweis ( "ohne weitere Rechtsfolgen ") an den Mitarbeiter, dass er den gleichen Irrtum nicht noch einmal begehen wird. Mit der Abmahnung hat der Auftraggeber auch explizit auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses verwiesen und kann daher die Beendigung im gleichen Falle (nur bei wiederholtem Verstoß) nicht aufschieben. Ob die AG den BR überhaupt über die Warnungen informieren muss, ist fragwürdig, da nicht einmal 80 Ziehungen ( "ist für die Tätigkeit des BR unwiderruflich, da keine Rechtsfolge zu befürchten ist").

Insoweit gab es auch keine erste und zweite Verwarnung, sondern zwei Verwarnungen an zwei unabhängige Vergehen (§5 S. I. und §5 S. II. EntgFG). So lange der betroffene AN diese Irrtümer nicht noch einmal macht, kann er die Warnungen ruhig akzeptieren. Im Übrigen folgt daraus auch, dass die Zahl der Verwarnungen keine Beeinträchtigung der Rechtslage ist.

Vielmehr: Zu viele Warnungen können zu demselben Fehlverhalten und zum Verlust des Kündigungsrechts des Auftraggebers fÃ?hren (der Auftragnehmer kann sich dann darauf verlassen, dass es in Zukunft nur noch Warnungen und keine KÃ?ndigungen gibt).

Warnung vor verspäteten Krankheitsmeldungen

Ich habe einige Anfragen zu einer Warnung, die ich am gestrigen Tag erhalten habe. Szenario: Am Dienstag vor Ladenschluss teilte ich meinem unmittelbaren Betreuer mit, dass ich heftige Beschwerden in der rechten Seite hatte und am darauffolgenden Tag einen Doktor sehen würde. Ich ging jeden Tag um 7.30 Uhr zum Familienarzt, musste dort fast 90 Minuten lang sitzen eine Tendovaginitis wurde festgestellt, ging in die Pharmazie, um einen Handgelenksverband zu besorgen, war um 11.00 Uhr wieder beim Doktor und musste dort wieder lange zuwarten.

Wie ich mitteilte, konnte ich bis zum 4. Dezember nicht arbeiten und würde das AU-Zertifikat schicken. Der Warnhinweis, der mir letzte Nacht, am 05.12. 2013 - per Kurier - zugesandt wurde, lautet: "Sehr verehrter Mr....., bedauerlicherweise müssen wir Sie aufgrund Ihres unten beschriebenen Verhaltens explizit warnen.

Die Warnung basiert auf folgenden Fakten: Am 28. November 2013 informierten Sie Ihren direkten Vorgesetzten, Herr...., dass Sie vor Beginn der Arbeiten am 29. November 2013 zum Doktor gehen und dann zur Untersuchung auftauchen werden. Am 29.11. 2013 tauchten sie jedoch nicht auf, sondern kontaktierten uns um 13:02 Uhr per E-Mail und informierten uns, dass sie noch beim Doktor waren und "wahrscheinlich für ein paar Tage außer Gefecht sein würden".

Sie haben erst am Montagabend, 02.12. 2013 das Sekretariat angerufen und informiert, dass Sie bis einschließlich 04.12. 2013 erkrankt sind. Ein entsprechendes AU-Zertifikat vom 29.11. 2013 ging erst am 04.12. 2013 bei der Geschäftsstelle ein. Etwaige Arbeitsunfähigkeiten und deren wahrscheinliche Dauer sind uns sofort fernmündlich mitzuteilen.

Das heißt, Sie müssen sich mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie sicher sind, dass Sie krankheitsbedingt nicht zur Stelle sein werden. Nachdem die voraussichtliche Aufenthaltsdauer von Ihrem Hausarzt festgelegt wurde, müssen Sie uns auch sofort per Telefon informieren. Alternativ wäre diese Benachrichtigung auch per E-Mail möglich gewesen, hätte aber am 29.11.2013 stattfinden sollen.

Sie meldeten sich jedoch erst gegen 13:00 Uhr am 29.11.2013 und gaben nicht einmal Auskunft über die wahrscheinliche Länge ihrer Erwerbsunfähigkeit bis zum 02.12.2013.

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