Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
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Warnhinweis WebsiteEine Warnung verhindern: So wird Ihre Webseite vor einem Warnhinweis geschützt.
Mehr und mehr Firmen und Einzelunternehmen werden vor verschiedenen Datenschutzverletzungen gewarnt oder gar inhaftiert. Es gibt kaum eine Internetseite, die keine Mängel aufweist. Sichern Sie Ihre Website rechtlich ab. Haben Sie oder Ihr Betrieb eine neue Website, die von einer Fachagentur gestaltet wurde? Bei einer Warnung spielt es nämlich keine Rolle, ob es sich um ein halbes Wissen der Internetagentur oder um den veralteten Zustand einer Website handelt.
Kürzlich wurde in erster Linie ein anderes Institut angeklagt. Eine andere Firma hatte Google Analytics nicht nach dem Gesetz aufgesetzt. Dies sind die wesentlichen Grundsätze für mahnsichere Websites. Wenn Sie nicht nur mit Ihren Tieren zu tun haben oder auf Ihrerseits gleiten, müssen Sie einen Aufdruck machen. Weil nach 5 des Telemediengesetzes (TMG) "geschäftsähnliche Online-Dienste" ein Abdruck erforderlich sind.
Der Aufdruck sollte auch "Impressum" genannt werden und von jeder beliebigen Stelle aus zugänglich sein. Daher sollte sie im Menüpunkt oder im Kopf-/Fußbereich einer Website platziert werden.
Datensicherheit und Internet-Recht - Website-Erinnerung empfangen? Was Sie tun können - MAZ
Anwaltskanzleien sind buchstäblich darauf ausgerichtet, Webseitenbetreiber mit Warnungen zu bedrohen. Fehlinformationen im Web oder z.B. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten können im Web leicht recherchiert werden. Wurde eine solche Warnung für Ihre Webseite ausgegeben? Wird die Warnung überhaupt gerechtfertigt? Überprüfen Sie, ob es wirklich einen Anlass für eine Warnung gibt, bevor Sie eine Bezahlung vornehmen.
Rechtfertigen Sie, warum die Warnung nicht berechtigt ist. Außerdem ist es wichtig, dass Sie sich über den warnenden Rechtsanwalt informieren. Sie können die Verwarnung ablehnen und gleichzeitig mit einer Widerklage bedrohen. Wenn jedoch eine angesehene Anwaltskanzlei hinter der Verwarnung steht, die nach der Prüfung eigentlich berechtigt ist, kann es ratsam sein, Ihren eigenen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Beachten Sie folgende Aspekte: Anbieterkennzeichnung - Gemäß TMG 5 müssen Firmen-Websites ein eigenes Copyright mit Name, Anschrift und Kontaktinformationen haben. Der Unterschied zwischen privatem und kommerziellem Gebrauch ist nicht immer einfach, deshalb sind Sie mit einem Aufdruck auch für Ihre persönliche Webseite auf der richtigen Spur.
Übrigens gibt es im Netz kostenfreie Werkzeuge, die Ihr eigenes Logo ausgeben. Copyright - Haben Sie alle Text- und Bildmaterialien auf Ihrer Webseite selbst verfasst? Falls Sie Angebote und Fotografien von anderen Websites verwenden wollen, stellen Sie sicher, dass dies ohne Probleme möglich ist. So ist es zum Beispiel besonders riskant, kostenpflichtige Daten von anderen Providern zu erhalten.
Persönliche Rechte - Sie haben bei Ihrem letzen Rundgang großartige Momentaufnahmen von Menschen auf der Strasse gemacht und publizieren diese nun auf Ihrer Webseite? Dies sind nur einige wenige Hinweise, die Sie bei der Publikation Ihrer Internet-Präsenz beachten sollten, um eine Warnung zu vermeiden.