Abmahnung wegen Fahrlässigkeit

Vorsicht bei Fahrlässigkeit

Die Kündigung kann aber auch ohne Vorwarnung erfolgen. Der Hersteller kann diesen Betrag durch Abmahnung verlangen. Bei grober Pflichtverletzung oder wiederholtem Fehlverhalten wird gewarnt. Wirtschaftsrechtsverletzungen sind - auch bei "grober Fahrlässigkeit" - versichert.

Gute Tipps für Arbeitslose: Arbeitslosenunterstützung I, Arbeitslosenunterstützung II.... - Mag. Thomas Bubeck

Gerade in einer Zeit der hohen Arbeitslosenquote und der knappen Sozialversicherungen ist es für die Beteiligten mehr denn je wichtig, ihre Rechte und Rechte, aber auch die ihnen vom Gesetz aufgezwungenen Verpflichtungen zu erfahren. Arbeitslosen- und Konkursgeld, Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Zusatzeinkommen und Sozialleistungen sowie angemessene Leistungen * Gutschrift von Einkünften, Guthaben und Abgangsentschädigungen, Versicherungsangelegenheiten und * Rechtschutz.

Aktuelle: Die neue Ausgabe trägt vor allem der vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Regelung des SGB II ("Hartz IV") und den daraus resultierenden rechtlichen Veränderungen sowie relevanten Urteilen der Justiz zu allen Fragen dieses Buchs Rechnung. Thomas Bubeck ist seit 1984 am Freiburger Landessozialgericht als Jurist tätig. Sie sind mit der Praxis gut vertraut und verfügen über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet.

Schäden durch fehlgeleitete A

Eine Mitarbeiterin im Stress schickt aus Versehen eine Hauspost an alle Firmen. Muß er jetzt seinem Boss eine Entschädigung auszahlen? Sollte ich aus Versehen eine firmeninterne Email an einen externen Auftraggeber verschickt haben, bittet Thorsten Sultheiß. Lieber Kollege Günther SCHULTHEISS, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur gewissenhaften Arbeit angehalten.

Für entstandene Sachschäden haften generell alle, die Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraussetzen (§ 276 BGB). Nachlässig heißt: Wer die nötige Pflege auslässt. "Der Boss ist erstaunt." Was ist zulässig, was nicht? Ulf Weigelt, der in Berlin als Arbeitsanwalt tätig ist, gibt Antwort auf Anwenderfragen. Wöchentlich, jeden Mittwoch, in der Rubrik "Da astunt der Chef".

Hinweis: Der Verfasser behält sich das Recht vor, keinerlei Einfluss auf die Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der Angaben zu nehmen. Verfasser im Sinn des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist Ulf Weigelt, Referat 63, 10435 Berlin. Als übersichtliche E-Books sind die Anwälte von Ulf Weigelt erhältlich.

Hier sind alle von Ulf Weigelt erschienen. Dies betrifft nur solche Schadensfälle, die ein Angestellter einem Dritten verursacht hat - z.B. wenn ein Angestellter einem Auftraggeber schadet. Die Drittperson kann dann den gesamten Betrag des Schadens des Mitarbeiters geltend machen. Tritt der entstandene Sachschaden jedoch während der Arbeit auf, hat der Angestellte einen so genannten Entschädigungsanspruch gegen den Auftraggeber.

Damit kann er seinerseits die Zahlung des Schadens durch den Auftraggeber nachfragen. Rechtsanwalt Ulf Weigelt ist Arbeitsrechtler in Berlin. Mit Sabine Hockling hat Weigelt auch die Beraterin für Arbeits- und Sozialrecht mitgeschrieben. Die Haftpflicht am Arbeitsort richtet sich in der Regel nach dem Verschulden und der Fahrlässigkeit. Für den Unternehmer besteht dann eine weitere Verpflichtung, nachzuweisen, inwieweit der Arbeitnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begangen hat.

Oft ist nicht klar, ob der Irrtum versehentlich geschehen ist, ob der Arbeitnehmer nachlässig gehandelt hat, z.B. weil alle im Hause unter Stress sind. Tritt der Irrtum z.B. durch Stress oder Hast auf, weil das Geschäft derzeit aufgrund einer Auftragssituation in Hektik ist, kann von leichter Fahrlässigkeit auszugehen sein - in diesem Falle muss der Arbeitnehmer überhaupt keinen Schadensersatz leisten.

In Ihrem Fall: Wenn kein größerer Sachschaden aufgetreten ist und der Irrtum durch eine allgemeine E-Mail an den Auftraggeber entschuldbar ist, sollten Sie nicht mit beschäftigungsrechtlichen Massnahmen wie einer Beschwerde oder Abmahnung bedroht werden. Sind Schäden aufgetreten, müssen diese zunächst quantifiziert werden.

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