Abmahnung wie oft

Warnung wie oft

Die Rechtsanwältin Sandra Warden erklärt, wie die Warnfunktion der Warnung gewährleistet werden kann. Die Häufigkeit einer Abmahnung kann nur von Fall zu Fall entschieden werden. Häufig ist mehr als eine Warnung notwendig. Offen ist die Frage, wie oft ein Mitarbeiter vor einer Kündigung gewarnt werden muss. Ein Warnhinweis ist Gift für eine erfolgreiche Arbeitsbeziehung.

Inwieweit müssen Sie vor einer Entlassung wirklich eine Verwarnung aussprechen?

Die weit verbreitet vertretene Ansicht, dass zunächst drei Warnungen über das gleiche Verhalten ausgesprochen werden müssen, bevor eine Entlassung wegen eines bestimmten Verhaltensmusters ausgesprochen werden kann, liegt im Bereich der verbreiteten Rechtsfehler. Im Prinzip gibt es folgende Formel: = Ende! Ausnahmen: Wenn ein Arbeitnehmer nur eine geringe Verletzung seiner Pflicht begeht (z.B. weil Sie einen Arbeitnehmer, der nur 2 min zu spät für die Arbeitszeit gekommen ist, verwarnt haben), kann eine Verwarnung unangemessen sein.

Dies trifft zum Beispiel auch auf einen sehr geringen Arbeitszeitmissbrauch durch die Erstellung von Einladungsbriefen ( "ArbG Kiel", Stand 1. September 2010, 5. September 1030) zu. Auch wenn man das Recht zur Abmahnung bekräftigt, kann es in manchen Situationen nicht genügen, eine einzelne Vorwarnung als "Warnschuss" zu erteilen, um eine Abmahnung auszusprechen. Im Falle von kleineren Verstößen (z.B. Verweigerung der Abschaltung des Mobiltelefons oder leichte Überschreitung einer Pause) gelten folgende Regeln: = Aufhebung!

Wichtiger: Es sollten jedoch keine relevanteren Warnungen sein, da Sie sonst die Warnfunktionen Ihrer Warnungen schwächen würden: Sie würden dann nicht mehr ernsthaft wahrgenommen werden, weil die drohende Beendigung fehlt (vgl. BAG, 17. September 2004, 2 AZR 406/03). Wichtiger Hinweis: Am besten formulieren Sie Ihre abschließende Abmahnung vor der Entlassung, damit Ihr Arbeitnehmer deutlich sieht, dass es das nächste Mal zu einer ernsthaften Entlassung kommt.

Tip: Um zu verdeutlichen, dass "das Lustigste vorbei ist", überschreibt man den letzten Warnschreiben mit "letzter Warnschreiben" oder ähnlichem.

Achtung: Wie oft muss Ihr Vorgesetzter tatsächlich eine Warnung aussprechen?

Vor kurzem wurde Angelika Rodatus, die Chefredaktorin von Assistance & Secretariat inside, um Unterstützung gebeten, weil ihr Vorgesetzter sie gebeten hatte, eine Verwarnung für einen Angestellten zu verfassen, der mit seinem Benehmen seinen Anstellungsvertrag verletzt hatte. Warnungen im Arbeitsgesetz sind ein heißer Feger. Wenn eine Abmahnung bestimmte arbeitsrechtliche Ansprüche nicht erfüllt, kann dies dazu führen, dass eine anschließende Beendigung rechtsunwirksam ist.

Sie sollten sich daher dessen bewusst sein, wenn es um Warnungen geht: Bitte beachte: Bitte gib bei einer Abmahnung immer den exakten Grund für die Abmahnung mit genauer Orts- und Uhrzeitangabe an (Abmahnfunktion der Abmahnung) und erkläre klar, dass der Arbeitnehmer im Falle einer wiederholten Abmahnung mit einer Entlassung gerechnet werden muss (Abmahnfunktion der Abmahnung). Ihr Vorgesetzter muss wie oft eine Verwarnung geben, bevor er kündigen kann?

Oft wird in der betrieblichen Praxis irrtümlich davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer zumindest drei Verwarnungen bekommen haben muss, bevor er entlassen werden kann. Inwieweit und wie oft Ihr Vorgesetzter überhaupt warnen muss, richtet sich nach der Natur und dem Schweregrad der Pflichtverletzung und den übrigen Gegebenheiten des Einzelfalles. Im Einzelfall kann eine fristlose Abmahnung möglich sein, in anderen wiederum können mehrere Mahnungen erforderlich sein, bei denen nur exakt das selbe Verhalten angemahnt werden kann.

Ihr Vorgesetzter sollte in der Regel nicht mehr als drei Mal warnen. Wenn ein Angestellter sein Verhalten z. B. nach der zweiten Verwarnung noch einmal bestätigt, sollten Sie eine abschließende Verwarnung erteilen und noch einmal deutlich machen, dass dies die äußerste Verwarnung vor der Aufhebung ist. Sollte dies ebenfalls keine Wirkung haben, sollte Ihr Vorgesetzter auf jeden Fall kündigen.

Wenn er nämlich immer nur mahnt und keine Auswirkungen hat, geht der Arbeitnehmer davon aus, dass es sich nur um eine Frage leerer Bedrohungen handel. Nach zu vielen Verwarnungen kann es vorkommen, dass die dann vor Gericht verkündete Stornierung nicht mehr existiert und unwirksam ist. Eine solche Warnung finden Sie in der vorliegenden Version von Assistenz & Sekretariat inside.

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