Abmahnungen 2015

Warnungen 2015

Im Falle einer nicht fristgerechten Reaktion droht der ermahnten Partei daher eine Klage. Bis 2014 war fast jeder dritte Händler von Warnungen betroffen. Der " erste Warnhinweis für einen Facebook-Aktienbutton " - ein Meilenstein in der Rechtsanwalts-PR - ist derzeit "die wohl größte Warnwelle im Jahr 2015". Vorsichtshalber Markenrecht /von Rechtsanwalt Sylvio Schiller+.

Unzählige Verstösse wurden gerügt.

Dabei werden die grössten Problembereiche des Online-Handels aufgedeckt und es wird aufgezeigt, welche konkrete Massnahmen die Onlinehändler ergreifen wollen, um den Warnwahn zu dämpfen. Dies war bereits die vierte Untersuchung dieser Art. 2. An der Untersuchung nahmen 17007 Fachhändler teil, von denen 207 seit dem 14. Juli 2014 zumindest eine Verwarnung erhalten haben.

Onlinehändler konnten vom 14. Mai bis einschließlich 30. September 2015 an der Untersuchung teilnehmen. Der häufigste Anlass für eine Verwarnung sind Irrtümer im Zusammenhang mit dem Recht auf Widerruf. Das ist bei 20 % der Einzelhändler der Fall. 2. Die richtige Widerrufsbelehrung ist trotz rechtlicher Muster nach wie vor die grösste Schwierigkeit für Onlinehändler.

An zweiter Stelle steht die Verletzung von Schutzrechten (18 Prozent). Benutzt ein Gewerbetreibender zum Beispiel einen Schutzbegriff, um seine Erzeugnisse ohne Genehmigung des Rechtsinhabers zu beschreiben, verstößt er gegen Warenzeichen. An dritter Stelle (15 Prozent) standen die falschen oder irreführenden Preisinformationen. An dieser Stelle haben Onlinehändler die größte Schwierigkeit bei der Anzeige der Grundpreise (z.B. der Literpreis für Flüssigkeiten).

Den finanziellen Nachteil für den Online-Handel verdeutlichen die Gebühren pro Abmahnung: 40 % der Vertragshändler verbuchten Gebühren in der Größenordnung von mehr als 1.500 EUR - und das pro Mahnung. Bei mehrmaliger Mahnung eines Händlers im Jahr addieren sich diese Gebühren zügig. Dies ist auch der Hauptgrund, warum rund jeder zweite Onlinehändler (46 Prozent) Warnungen als akut existenzbedrohend auffasst.

Nur 16% sind der Ansicht, dass Warnungen ihre Existenzberechtigung nicht beeinträchtigen. Aber die Untersuchung hat auch ergeben, dass Derjenige, der sich gegen eine Warnung verteidigt, siegt. Ungefähr zwei Drittel aller Online-Händler in Deutschland wehren sich erfolgreich gegen Warnungen. Die Warnungen waren in einem Quartal gar komplett vom Tisch. 2.

In einem weiteren Quartal konnten wenigstens die Aufwendungen reduziert werden. Auch wurden die Fachhändler befragt, was ihrer Ansicht nach gegen den Warnwahn im Online-Handel unternommen werden sollte. Das Ergebnis war eindeutig: 16% der Befragten sprachen sich für eine Begrenzung der Anwaltsgebühren aus. Um den Händlern zu zeigen, welche Verpflichtungen sie erfüllen müssen, verlangen 14% eine Vereinfachung der Gesetzgebung.

Drittens besteht die Aufforderung, dass Wettbewerber keine Abmahnungen mehr versenden dürfen, sondern nur noch die staatlichen Stellen oder zugelassenen Vereine. "Diese Furcht und auch die tatsächliche Gefährdung durch eine Warnung hält viele Stationärhändler davon ab, ihre Angebote im Internet vorzustellen. Etwas muss unternommen werden, um den Warnwahn weiter zu dämpfen.

Fachleute wie der in Köln ansässige E-Commerce-Anwalt Christian Solmecke bekräftigen ebenfalls die Studienergebnisse: "Es gibt immer noch massive Warnungen vor den kleinsten Fehlern auf der Website. Gelegentlich treffen sich die von Warnwellen Betroffenen in Internet-Foren. Dann ist es möglich, die große Zahl der Abmahnungen zu beweisen und daraus einen Rechtsmissbrauch abzuleiten.

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