Bilder von Facebook Verwenden

Verwenden Sie Bilder von Facebook

Was ist mit speziell angefertigten Bildern, die andere Menschen zeigen? Wenn Sie absolut sicher sein wollen, sollten Sie keine fremden Bilder verwenden. Zum Beispiel können nicht-öffentliche Facebook-Gruppen Familie oder enge Freunde sein. Sie können dieses Foto bedenkenlos verwenden", erklärt Rechtsanwalt Schwenke.

Fotokopien auf Facebook für den privaten Gebrauch gestattet.

Die öffentlich zugänglichen Bilder (z.B. Profilfotos auf Facebook) dürfen von Dritten zum persönlichen Gebrauch herunter geladen, aber nicht ohne Genehmigung weitergegeben werden (LAG Köln, Urteile vom 19.01.2015, Ref. 2 Sa 861/13). Nach § 72 Abs. 1 Satz 2 Satz 2 UrhG, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 dürfen Kopien eines Bildes für den Eigengebrauch angefertigt werden. Alles andere ist nur dann gültig, wenn das Bild offenbar illegal produziert oder zur Verfügung gestellt wurde.

In dem Verfahren behauptete die Angeklagte, die im Eigentum der Klägerin stehenden Fotos oder Bilder seien auf ihrer Internetseite auf Facebook und auf der Internetseite der Klägerin publiziert worden. Damit hätte die Angeklagte nun nachweisen müssen, dass diese Webseiten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Das Fazit: "Auch wenn eine Webseite auf Facebook für Bekannte offen ist, können sie dort ein Foto nachmachen.

Dieses Vervielfältigungsstück ist dann nicht offenkundig unrechtmäßig im Sinn von 53 Abs. 1 Satz 1 Urheberrechtsgesetz erstellt worden. Dementsprechend sind auch weitere Vervielfältigungen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Urheberrechtsgesetz möglich und für den Privatgebrauch erlaubt. Der Kläger hat die volle Beweislast dafür zu tragen, dass die Bilder überhaupt nicht publiziert wurden oder dass es sich um illegal hergestellte Exemplare handelt.

Unklar ist noch, ob die Rechte zur Nutzung der Fotografien gemäß 29 i.V.m. 31 u. V. m. 31 u. V. dem Kläger überhaupt zuerkannt wurden. Weil sie sich ohnehin nicht ohne ihre Erlaubnis abfotografieren ließ, kann nicht nachgewiesen werden, dass die Original-Fotokopien offenbar illegal waren. Was den Besitz der Exemplare betrifft, so ergeben sich für den Antrag des Beschwerdeführers die gleichen Ergebnisse wie oben beschrieben:

Die Verbreitung der Bilder ist nicht unmittelbar bevorstehend, so dass nach 22 Kunsterziehungsgesetz i.V.m. 53 UrhG" ein reiner Eigentumsvorbehalt möglich ist. Die Entscheidung darf nicht so ausgelegt werden, dass Dritte neben dem Download eines öffentlichen Bilds für den privaten Gebrauch auch das Recht hätten, die Aufzeichnung weiterzuverbreiten, beispielsweise durch einen erneuten Upload ins Intranet.

Bilderrechte auf Facebook: Was Sie wissen sollten

Das Veröffentlichen, Freigeben oder Heraufladen von Bildern auf Facebook kann Sie rasch strafrechtlich verfolgen. Falls du ein Profilfoto oder Banner auf Facebook hochlädst, musst du die Copyrights besitzen: Es ist jedoch möglich, die Rechte an einem Foto zu erwirken. Diese Bilder können dann unter der Creative-Commons-Lizenz mit Bezug auf Autor, Quelltext und Lizenzart verwendet werden.

Hinweis: Ihr Foto darf keine Firmenlogos oder Firmenschriftzüge enthalten. Für immaterielle Arbeiten gibt es eine gewisse Form des "Markenschutzes": Selbst photographierte Arbeiten wie Bilder oder der Eiffelturm dürfen nachts nicht ins Netz gehen. Das " Recht auf das eigene Image " trifft hier zu. Erst wenn Sie wissen, dass jemand ein Foto legal hochgeladen hat, sollten Sie es weitergeben.

Legitim bedeutet auch hier: Wenn du eine eigene Facebook-Seite hast, musst du auch die Beiträge anderer Benutzer überprüfen und alle geposteten Bilder löschen. Was für Rechte hat Facebook an meinen Fotos? Die AGBs von Facebook besagen: "Sie gewähren uns eine nicht-exklusive, transferierbare, unterlizenzierbare, lizenzfreie, weltweit gültige Genehmigung zur Verwendung jeglicher IP-Inhalte, die Sie auf oder in Verbindung mit Facebook veröffentlichen ('IP-Lizenz')".

So kann Facebook alle Bilder für eigene Werbezwecke verwenden.

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