Arbeitszeit über 10 Stunden Strafe

Die Arbeitszeit über 10 Stunden Strafe

In Ausnahmefällen können Mitarbeiter bis zu zehn Stunden arbeiten. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Gemäß §28 AZG pro Mitarbeiter und Anlass drohen Strafen ab 72 Euro! Problematisch wird die gesetzliche Arbeitszeit von 10 Stunden. Die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.

Hallo, hallo komm! die Haftpflicht wenn etwas geschieht und wir z.B. wegen Unaufmerksamkeit (müde) einen grösseren Schadens verursacht haben? die AG kann unterzeichnen, dass diese die Haftpflicht uebernehmen?

Hallo, hallo komm! die Haftpflicht wenn etwas geschieht und wir z.B. wegen Unaufmerksamkeit (müde) einen grösseren Schadens verursacht haben? die AG kann unterzeichnen, dass diese die Haftpflicht uebernehmen? "Sie werden wahrscheinlich nicht in der Lage sein, entweder den Klienten oder den Klienten zu inspirieren, einfach die Gesamthaftung für jeden von Ihnen verurteilten Verlust zu tragen.

Gehen Sie heim, sobald die maximale Arbeitszeit ist. Nach 10 Stunden gehe ich nach Haus und die Käserei ist 12 Stunden, bis ich wiederkomme. "Zitat: Das ist es, was bei Bedarf passiert." Arbeitsorganisation im Sinne des Arbeitsstundengesetzes ist das Thema Ihres Kunden und nicht Ihres.

Gibt es ein Fernsehgerät? Zitat: vom Kunden unterschrieben, dass er die Verantwortung uebernehmen kann? Doch auch ohne "Schreiben" ist die Mitarbeiterhaftung weitestgehend begrenzt. "um auf Ihre Fragestellung zurückzukommen: Sie haften im Umfang Ihrer Sorgfaltspflichten, d.h. immer bei grobem Verschulden und vorsätzlichem Handeln. Sollte ein solcher Ausfall nach mehr als zehn Arbeitsstunden eintreten, liegt die Überschreitung auf der Hand Ihrer AG.

Übersteigt die Arbeitszeit in einigen Ausnahmefällen 10 Stunden (Normalarbeitszeit 8 Stunden) oder mehr, bleibt die Verpflichtung bestehen. Laut Angabe müssen Sie mindestens 12 Stunden lang tätig sein und die Berufsgenossenschaft und die Versicherungsgesellschaft haften. Ausnahmen bilden Schadensfälle, die erwiesenermaßen durch Müdigkeit verursacht wurden. Zitat: Das geschieht bei Bedarf auch.

Arbeitsorganisation im Sinne des Arbeitsstundengesetzes ist das Thema Ihres Kunden und nicht Ihres. Man kann sich nicht ausmalen, was passiert, wenn eine Käserei wie Campina oder Goldsteig für 12 Stunden schließen muss, nur weil jemand nach Hause geht und sagt: "Ich muss nicht mehr weitermachen, ich habe meine legalen 8 oder 10 Stunden, die ich jetzt nach Hause gehe.

"Zitat: Ich denke nicht, dass man sich denken kann, was passiert, wenn zum Beispiel eine Käserei wie Campina oder Goldsteig das Geschäft für 12 Stunden schließen muss, nur weil jemand nach Hause geht und sagt: "Ich muss nicht mehr weitermachen, ich habe meine legalen 8 oder 10 Stunden, die ich jetzt nach Hause gehe.

das fängt schon damit an, dass ich mir nicht einmal ausmalen kann, was in einer solchen Käserei passieren muss, dass eine solche Lage entsteht.... Müssen Sie bis zum Umfallen arbeiten, nur weil Ihre AG zu knauserig oder unfähig ist, die Arbeitszeit nach dem Recht zu verteilen?

Wer also nach 18 Stunden an einem Punkt in die Anlage fällt, hat ein gutes Sprichwort für seinen Grabstein: "Es musste einfach gemacht werden. "Zitat: "Es musste einfach sein" Wie cool! Zitat: Ich denke, man kann sich nicht ausmalen, was los ist, wenn z.B. eine Käserei wie Campina oder Goldsteig 12 Stunden den laufenden Prozess abbrechen muss, nur weil jemand nach Hause geht und sagt: "Notfalls habe ich meine legalen 8 oder 10 Stunden, die ich jetzt nach Hause gehe.

Doch weinen Sie nicht über Haftpflicht und Arbeit für 12 Stunden und seien Sie müd. Ich habe nichts Sinnvolles zu erzählen, lass es sein. Die Arbeitszeitgesetzgebung ist kein "larifari tut so etwas" Gesetz. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Die Müdigkeit ist nachweislich dem des Alkohols gleich. Das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz oder Verkehrsunfällen auf dem Heimweg nimmt bei regelmäßiger Überlastung massiv zu.

Denken Sie darüber nach, wenn Sie nur nach einer 16-Stunden-Schicht von der Käserei nachhause gefahren sind, wenn es so ein schönes Erlebnis wäre, ein Baby auf dem Fahrrad gesehen zu haben, weil Sie Ihre Blicke vor Ermüdung kaum offen haben. Anscheinend sehen Sie selbst schon jetzt die Gefahr der langen Arbeiten....

Erwarten Sie nicht, dass ich Ihre arrogante "Opfer über alle Maßen" Philosphie infiziere. und dazu....... Zitat: Gerade diese Haltung "I don't care if I get my money" von Ihnen zerstört kleine Unternehmen. Es ist wirklich nicht bedauerlich für Unternehmen, die nur deshalb leben, weil die Mitarbeiter die bestehenden Vorschriften nicht einhalten....

"" Gehen Sie heim, sobald die maximale Arbeitszeit ist. Doch weinen Sie nicht über Haftpflicht und Arbeit für 12 Stunden und seien Sie müd. Zitat: "Es musste sein" Wie toll! "Zitat: Exakt! Denn er hat Ihnen gegenüber versichert, dass nur der Auftraggeber für die durch Ermüdung entstandenen Folgeschäden nach mehr als 10 Arbeitsstunden aufkommt.

Als nächstes die Frage: In meinem Arbeitsvertrag steht, dass alle Mehrarbeit durch das Einkommen gedeckt ist - stimmt das? "Zitat: Gehen Sie heim, sobald die maximale Arbeitszeit ist. Sie kommen hier ins Forum: "Hilfe Hilfe.....wie kann ich eine Haftung verhindern, wenn ich nach Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit einen Ermüdungsschaden anrichte?

Darf ich meinen Vorgesetzten oder die Auftraggeber (hähh...Überfüdungswahn?) dazu bringen, dass sie dann haftbar sind? "Dann ist der Hinweis "Einfach die höchstzulässige Arbeitszeit nicht überschreiten" am offensichtlichsten. "Na ja, sicher.... begehen Sie keinen Mord! Doch lasst uns die vergebliche Auseinandersetzung aufgeben. Sie sind sicher einer dieser Traumtänzer (wahrscheinlich weil Sie müde sind), die sich vorstellen, dass sie ihre Jobs durch eine Kompromisslosigkeit sichern können.

Du wehrst dich, wenn der Direktor den Verlust von deinem Gehalt abrechnet.

Mehr zum Thema