Abmahnung Ebay Erfahrung

Vorsicht Ebay Experience

Hatte sonst noch jemand Erfahrung mit IDO und wenn ja, welche? Besonders bei Angeboten, bei denen eine Anbieterkennzeichnung fehlt, kann die Warnung durch einen Testkauf ermittelt werden. Erfahrungsgemäß gibt es einige Produktgruppen, in denen Vorsichtsmaßnahmen bei eBay weit verbreitet sind, während andere "still" gehalten werden. Welche Erfahrungen haben Sie mit Abmahnungen gemacht?

Der eine Verwarnung von IDO Interes bezahlt hat....

Es gab einen Fachhändler im Diskussionsforum, der dem IDO angeschlossen war/ist. Über die Mitgliedschaft von Herrn Abahnerm im Händlerverband (übrigens auch mein Händlerkonto) habe ich schon gelesen: "Man könnte auch fragen, warum die HH solche Leute toleriert. Glauben Sie mir, ich habe in diesem Gremium seit 10 Jahren geschrieben und geschrieben.

Bis heute habe ich nicht erfahren, warum sich potenzielle Fachhändler nicht besser auskennen. Sind die Menschen hier im Diskussionsforum "streitlustig", ist es in Wirklichkeit nur die schiere Hilflosigkeit gegen die tägliche Unwissenheit Ihrer Mithändler. Neun von zehn Händlern hier im Diskussionsforum haben zum Teil gravierende Mißerfolge. Acht von zehn haben nach sechs Monaten immer noch die gleichen Mängel.

Auch Sie springen einfach drauf los, anstatt Ihre eigenen Irrtümer zu machen. Am 3. Juni wird Ihre Mitarbeiterin ausdrücklich auf ihre Irrtümer hingewiesen. Es ist heute der 26. Juni und die Irrtümer sind immer noch da. Das ist keine Seltenheit, sondern die Devise hier im Internet. Danach machen Sie Ihre tägliche Routinearbeit und zeigen den Leuten gratis und sie können nicht in kürzester Zeit darauf antworten.

Was ich nicht wissen wollte, waren meine Fehler" Wie mutig ist das?

Gefahr für eBay-Händler: Warnung ist der Favorit der Anwälte

Zur Wahrung der Mandanteninteressen war der Rechtsanwalt Thomas Mann bereits in Hamburg, Heilbronn und Wuppertal vor den Gerichten. Auf der Auktionsplattform repräsentiert er Menschen, die auf eBay Schuhen, Tauchausrüstung und Bekleidung anbieten - grundsätzlich jeden Dealer, der sich über Konkurrenten nervt. Thomas Mann hat viel zu tun.

Eine Flut von Warnungen ist zur Zeit überwältigend für eBay-Händler. Rechtsanwälte wie Thomas Mann erscheinen zeitnah, um einerseits die Geschädigten vor unlauterem Wettbewerb zu warnen, andererseits - so die Kritik - einen Mord zu begehen und andererseits ihren eigenen Klienten einen Konkurrenzvorteil zu geben. Nach Schätzungen von Rudolf Koch von der Arbeitsgemeinschaft "Forschungsstelle Abmahwelle" steigt die Anzahl der Warnungen zurzeit um 10 bis 15 Prozentpunkte pro Jahr.

Rund 60 Prozentpunkte der Warnungen in Deutschland würden heute eBay-Angebote betrafen. "Solche Warnungen können jedem passieren, der bei eBay einkauft. Fachanwälte können so viele Anknüpfungspunkte für kostenpflichtige Warnungen in eBay-Angeboten vorfinden. Abhängig vom Betrag kann die Rechnung des mahnenden Anwaltes rund 500 EUR betragen - aber auch bis zu 1000 EUR.

Der eBay-Händler der Sozietät Thomas Mann warnt auch vor unlauterem Wettbewerb gegen seine Kunden. In Wuppertal und Heilbronn nennen zwei Bundesgerichte Mann einen "warnenden Anwalt". Wie das Heilbronner Landesgericht feststellte, hat er Kunden bei eBay rekrutiert. Bezahlt ein Vertreter einmal nicht und damit auch nicht die Kosten für die Abmahnung an den Mann, beklagt sich der Rechtsanwalt in der Regel auf Auslassung.

Der Mensch verklagt seine Kunden vor unlauteren Wettbewerbern. Der Mann ist in einem Gutachten des Landgerichts Heilbronn davon ueberzeugt, dass er "in seinem eigenen Interesse als "warnender Anwalt" auftritt". In Heilbronn entschied die Jury in einem Verfahren gegen die Kunden von Mann: Die Abmahnung war zwar sachlich gerechtfertigt, aber der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung war "unter den gegebenen Umständen missbräuchlich und damit unzulässig".

Ähnliches behauptet das Wuppertaler Landesgericht in einem Urteil. Die Rechtsanwältin betont, "ohne das Heilbronner Landesgericht beleidigen zu wollen", dass "das Kartellrecht den Ausdruck "warnender Rechtsanwalt" nicht kenne. Eine solche "reißerische Bezeichnung" eines Anwaltes hätte nichts mit der Fragestellung des Missbrauchs von Unterlassungsschreiben zu tun. Auch das OLG Hamburg, das OLG Berlin und das OLG Koblenz hielten die vom Bundesministerium der Justiz ausgesprochene Widerrufserklärung für unzureichend.

Frank Vießmann, Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Thümmel, SCHÜTZE & PARTER, bemängelt diese Hartnäckigkeit. Als Vertreter zahlreicher Betroffener hat er Warnungen von Thomas Mann bekommen. Nichtsdestotrotz wurde der Wortlaut nicht revidiert und das Ministerium der Justiz erlaubte, die Welle der Warnungen fortzusetzen. Das Ergebnis ist eine Warnflut. Warnungen sind laut Wettbewerbsrechtsexperte Becker zu einem "natürlichen Instrument für den Online-Handel" geworden.

Mit anderen Worten: Mit einer Verwarnung verursachen Dealer lästige Wettbewerberprobleme. Auf eBay haben auch einige von Rechtsanwalt Mann gewarnte Menschen reagiert. Im Internet-Forum finden sich viele Warnungen von Juristen die ersten Beiträge kommen vom 4. Mai 2006, die neusten vom 7. Juni. "Kostenneutralität, Rechtssicherheit und Effektivität" Das Heilbronner Landesgericht sah es als bewiesen an, dass der Rechtsanwalt aus Berlin auch Kunden aus dem Online-Auktionshaus gewonnen hat, für die er eine Verwarnung erteilen kann.

Dies alles über diejenigen, die bei eBay als Privatanbieter auftauchen, aber dennoch aktiv sind.

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