Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
10h Arbeitszeit
10 Stunden ArbeitszeitGuten Tag, wir haben in letzter Zeit immer mehr Probleme mit der 10-Stunden-Regelung der täglichen Arbeitszeit.
12-Stunden-Tag, Arbeitszeit über 10h/Tag kann von jedem ohne Begründung abgelehnt werden!
Das neue Arbeitsstundengesetz, das heute, donnerstags, im Bundesrat mit Abstimmungen von ÖVP, FPÖ und NEOS verabschiedet wurde und bereits im Monatsseptember in Kraft treten wird, sieht zukünftig eine Arbeitszeit von 12 Std. pro Tag und 60 Std. pro Woche vor. Frage und Antwort zur vorgesehenen Reform: Wird die 40-Stundenwoche dauern? Die" Normalarbeitszeit" beträgt weiterhin acht und 40 Arbeitsstunden pro Tag (oder in vielen Bereichen 38,5 Arbeitsstunden pro Woche).
Zusätzlich werden Mehrarbeiten geleistet. Wie lange wird die Arbeitszeit dann ausgeweitet? Die Höchstarbeitszeit wird erweitert. Die aktuelle Regelung lautet: Auch bei Mehrarbeit dürfen Mitarbeiter in der Regel nicht mehr als zehn oder 50 Arbeitsstunden pro Tag haben. Die Grenzwerte werden auf 12 Std. pro Tag und 60 Std. pro Woche auferhöht.
Zukünftig soll das Recht lauten: "Es steht den Beschäftigten frei, Mehrarbeit nach § 7 und 8 (1) und (2) ohne Begründung zu verweigern, wenn diese Mehrarbeitsstunden die tägliche Arbeitszeit von zehn oder die wöchentliche Arbeitszeit von 50 Arbeitsstunden überschreiten. Bei einer Entlassung aus diesem Grund kann die Entlassung innerhalb von zwei Wochen gerichtlich angefochten werden.
"In Österreich gibt es jedoch keinen allgemeinen Entlassungsschutz - wer Mehrarbeitsaufträge mehrmals zurückweist, kann grundsätzlich ohne Begründung entlassen werden. Wie sieht es mit der Arbeitszeit aus? Mitarbeiter mit flexiblen Arbeitszeiten haben mehr Möglichkeiten, an individuellen Tagen mehr Zeit zu verbringen und gute Arbeitszeiten zu haben. Früher betrug die Höchstarbeitszeit zehn Arbeitsstunden pro Tag, in Zukunft können sie an fünf Tagen höchstens zwölf Arbeitsstunden leisten.
Flexible Arbeitszeit heißt, dass der Mitarbeiter den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende in einem festgelegten Rahmen vorgeben kann. Wird Mehrarbeit bestellt, wird auch ein Gleitzeitzuschlag erhoben. Nach Angaben der Handwerkskammer werden bestellte Mehrarbeitszeiten in Unternehmen mit flexibler Arbeitszeit kaum noch als solche ausgewiesen, so dass die Aufschläge in der Realität nicht mehr gelten. Konnte man bisher mehr als zehn Arbeitsstunden arbeiten?
Ein Zwölfstundentag ist zur Zeit möglich, wenn dies zur Vermeidung eines "unverhältnismäßigen ökonomischen Nachteils" temporär notwendig ist. Dies bedarf der Genehmigung des Betriebsrates (bzw. in Betrieben ohne eigenen Beirat einer schriftlichen Absprache und eines Gesundheitsberichts). Die Arbeitszeit kann dann auf zwölf Arbeitsstunden pro Tag (maximal 60 Arbeitsstunden pro Woche) verlängert werden. Ein zwölfstündiger Arbeitstag wird stark vereinfacht: Ein sich abzeichnender ökonomischer Schaden muss nicht mehr bewiesen werden, sondern nur noch ein "erhöhter Arbeitsbedarf".
Die Zustimmung des Betriebsrats (oder der betreffenden Mitarbeiter) ist ebenfalls nicht erforderlich. Allerdings gibt es zwei Bedingungen: Es sind höchstens 20 Stunden Mehrarbeit pro Tag erlaubt. Innerhalb von 17 Kalenderwochen darf die Durchschnittsarbeitszeit 48 Stunden pro Kalenderwoche nicht übersteigen. Die verlängerte Höchstarbeitszeit könnte sich jedoch nach Ansicht der Arbeitskammer auf Beschäftigte mit Pauschalverträgen auswirken.
Im Falle von "befristeten Sonderarbeiten" sind für vier Tage im Jahr pro Mitarbeiter Ausnahmeregelungen zu Sonn- und Feiertagen vorzusehen. Es ist auch möglich, an bis zu drei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen zu trainieren. Dabei wird die Tagesruhezeit für Mitarbeiter von elf auf acht Arbeitsstunden reduziert, wenn sie in "Shared Services" mitarbeiten. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Ober morgens in einem Hotelzimmer zum frühstücken sitzt, dann eine dreistündige Ruhepause einlegt und bis zum späten Nachmittag durcharbeitet.
Familienmitglieder von Firmen sind vollständig vom Arbeitsstundengesetz befreit. Von der Regelung sind neben den Führungskräften zukünftig auch andere Mitarbeiter freigestellt, denen "wesentliche eigenständige Entscheidungsbefugnisse" zuerkannt werden. Sie unterliegen dann keinen Arbeitszeitbeschränkungen. Gegenwärtig ist es bereits möglich, die 40 Arbeitsstunden auf vier Zehnstundentage aufzuteilen (§ 7 Abs. 6 AZG).