Einhaltung der Pausenzeiten

Pauseneinhaltung

Das ArbZG regelt auch die Einhaltung von Pausen, Pausen und deren Einhaltung. Es gibt immer wieder Diskussionen über die Einhaltung der Arbeitszeiten. Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, die Einhaltung zu überwachen. Pausenzeiten beachten!

Was sind arbeitsrechtliche Pausenzeiten zu beachten? Recht

Arbeiten macht das Arbeiten angenehm, aber Pausen müssen nach dem Arbeitsstundengesetz eingehalten werden. Allerdings sind sich viele Mitarbeiter und einige Arbeitgeber nicht einmal der vorgeschriebenen Pausenzeiten bewußt. Zusätzlich zu den maximal erlaubten Arbeitszeiten reguliert das ARZG auch die Einhaltung von Resturlaub. Die deutschen Mitarbeiter nehmen sich eine durchschnittliche Pause von nur 30 min - im internationalen Branchenvergleich recht kurz.

Regelmässige Kurzpausen können Müdigkeit vermeiden und die Leistungsfähigkeit erhöhen. Werden dann passende Räume geschaffen, in denen die Pause wirklich entspannt genutzt werden kann, wird die gute Nachricht noch stärker. Der Unternehmer ist dazu angehalten, seinen Mitarbeitern eine Ruhepause zu gönnen, 4 Arbeitsstundengesetz (ArbZG). Wenn ich mehr als sechs Arbeitsstunden habe, sind es 30 Min., wenn ich mehr als neun Arbeitsstunden habe, sind es 45min.

Die Arbeitsunterbrechung kann auch in andere Zeiträume unterteilt werden, muss dann aber mind. 15 min sein. Der Gesetzgeber verlangt, dass Unterbrechungen im Voraus festgesetzt werden. Es genügt jedoch, dass eine bestimmte Zeitspanne durch gewöhnliche Einnahme fixiert wird - dies ist in der Regel die normale Zeit. Sie gelten im Unterschied zu einer Ruhezeit als Arbeitszeiten.

Verstösse gegen die gesetzliche Pausen- und Ruhezeitregelung können als Ordnungswidrigkeiten nach 22 ARZG oder - z.B. bei Gefährdung der Arbeits- oder Gesundheitslage eines Mitarbeiters durch die Verstösse oder bei wiederholten Verstössen - als strafbare Handlung nach 23 ARZG ahnden. Jungen Menschen müssen vorab festgelegte Pausen von vertretbarer Länge zuerkannt werden.

Ruhezeiten müssen mind. 30 min bei einer Betriebszeit von mehr als 4 1/2 bis 6 Std., 60 min bei einer Betriebszeit von mehr als 6 Std. sein. Stillende Mütter müssen auf Wunsch die für das Stillen notwendige Zeit erhalten, allerdings zumindest zwei Mal am Tag für eine halbstündige oder eine einstündige Stillzeit.

Im Falle einer Dauerarbeitszeit (= keine Arbeitsunterbrechung von mehr als 2 Stunden) von mehr als 8 Std. sind Pausen von 2 mal 45 Min. als entgeltliche Arbeitsleistung zu bewilligen (§ 7 MuSchG). Weitere News zum Stichwort "Pause": "15 Min. Schlaf im Büro" Wiederholungsversuch?

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