Culpa in Contrahendo Bgb

Die Culpa in Contrahendo Bgb

A. Die nach Gewohnheitsrecht entwickelte Rechtsfigur "culpa in contrahendo". densersatz aus culpa in contrahendo kann angefordert werden. Ausnahmsweise kann II BGB gerechtfertigt werden, ist die. culpa in contrahendo (culpa in contrahendo).

Verschulden in contrahendo, besonders relevant für:

Die Culpa in contrahendo (cic

Unter Culpa im contrahendo versteht man auf Englisch "Verschulden bei Vertragsabschluss". 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB, der Abschluss eines Geschäftes mit der Absicht zum Kauf, d.h. die Begründung eines Vertrages. 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB, durch einen vergleichbaren Geschäftskontakt, z.B. durch Geschäftsanbahnung, um sich von uns eine Beratung geben zu lassen. 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Beispiel: Der Einkäufer K tritt in einen Elektrogroßhändler ein, um einen neuen Rechner zu erstehen. Wenn er zur Kassa gehen will, schlüpft er auf eine Schale und erleidet eine Wunde. Beispiel: Ein Familienvater geht mit seinem Kind in einen Elektrogroßhändler, um einen neuen Computer zu erstehen. Da die beiden zur Kohle gehen wollen, schlüpft der Junge auf eine Schale und reißt sich eine Wunde.

Wettbewerb und culpa in contrahendo

Bei Prüfungen ist der Wettbewerb von Herausforderung, C.I.C. und Gewährleistung von Materialfehlern oft ein großes Thema. Die Gewährleistungsregelungen im Vertriebsrecht bilden somit eine abschliessende Vorschrift und blockieren andere Mängel. Aus dem Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß 311 BGB sind nach vorherrschender Auffassung neben den anreicherungsrechtlichen Forderungen gemäß 812 ff BGB nach erfolgreichem Vertragsabschluss weitere Forderungen möglich (das Anreicherungsrecht gilt als Rücktritt vom Vertrag).

Der c.i.c. findet zusätzlich zu 122 BGB ebenfalls Geltung. Schwierig ist der Wettbewerb der Anfechtungen wegen betrügerischer Irreführung und c.i.c. - diese verlaufen zwar nebeneinander, die 311, 195 BGB sehen jedoch eine Verjährung von drei Jahren vor, für die Anfechtung jedoch nur die Einjahresfrist. Daher wird in der Fachliteratur eine entsprechende Anwendbarkeit des 124 BGB auf das c.i.c. berücksichtigt.

Gewährleistung für Sachmängel und Verzug Bei Ansprüchen wegen fahrlässigen Fehlern sind die Bestimmungen des Sachmängelhaftungsgesetzes maßgebend. Die Priorität der Nacherfüllung sowie die geringe Frist werden durch die Verwendung des c.i.c. nicht unterlaufen. Im Falle einer betrügerischen Falschdarstellung kann der c.i.c. neben dem Gewährleistungsrecht nach vorherrschender Auffassung durchgesetzt werden. Da der arglistige Täter sich gemäß 323 II Nr. 3 BGB nicht auf die bevorrechtigte Erfüllung des Vertrages berufen kann und die reguläre Frist für die Erfüllung des Vertrages aufrechterhalten wird.

Die arglistige Täuschung ist nicht schützenswert. culpa in contrahendo (Verschulden bei Vertragsabschluss) kann neben dem Gewährleistungsgesetz immer dann in Anspruch genommen werden, wenn eine andere Obliegenheit als die Ablieferung einer mangelfreien Sache vorliegt (Beispiel: Verstoß gegen Beratungspflichten). Bei verkaufsrechtlichen Klauseln sollte am Ende der Verarbeitung noch kurz auf die Unanwendbarkeit der Verschuldenshaftung bei contrahendo eingegangen werden.

179 BGB Verantwortlichkeit von falsus procurator und c.i.c. 179 BGB als lex spezialis ersetzt nach teilweiser Auffassung Forderungen aus Verschulden bei Vertragsabschluss, soweit es sich um Schäden aus mangelnder Vertretungsbefugnis handelt. Andererseits gibt es einen Wettbewerb zwischen den Ansprüchen, da die verschuldensabhängige Haftpflicht (c.i.c.) und die verschuldensunabhängige Haftpflicht ( 179 BGB) auf verschiedenen Prinzipien basieren und zu verschiedenen Resultaten führt.

Bei betrügerischer Irreführung ist jedoch auch nach erfolgter Abgabe eine Ablehnung möglich. Die arglistige Täuscherin ist nicht schützenswert.

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