Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung österreich
Warnung ÖsterreichDer Warnhinweis ist das Gespenst im elektronischen Handel - eigentlich als zeit- und Kosten sparende Variante von Rechtsstreitigkeiten konzipiert, hat sich diese Rechtsinstitution durch umfangreichen Einsatz (und unglücklicherweise auch Missbrauch) zur "Kriegswaffe" des Wettbewerbsrechtes in Deutschland weiterentwickelt. Die Warnung verursacht für den Empfänger oft unangenehme Nerven-, Zeit- und finanzielle Nachteile.
Diese Warnungen dienen der Durchsetzung der Rechte von Konsumenten und Wettbewerbern ohne langwierige und kostspielige Verfahren; der Beschwerdeführer bekommt eine Form des legalen "Streifschusses" und die Gelegenheit, sein eigenes Benehmen zu berichtigen. Bei Nichteinhaltung der Erklärungsfrist hat der Mahner in der Regel rechtliche Schritte gegen die gemahnte Partei einzuleiten.
Unglücklicherweise eröffnet dieses Haus auch "warnenden Sportlern" die Möglichkeit zum Sammeln, denn kaum jemand, der gewarnt wurde, kann beurteilen, ob mit dem Plädoyer voller unklarer Regeln und rechtlicher Fachbegriffe wirklich etwas nicht stimmt oder ob er nur ein Betrüger ist. So kommt es nach Eingang der Verwarnung häufig zu schwerwiegendem Missverhalten des Mahners.
Die Konsumentenschützer verteidigen sich nun vehement dagegen - vor allem gegen die einzelnen Kleinunternehmen, auch in Österreich. Der Anwalt ist in diesem Falle fast immer die Vorwarnung. Es kann also vorkommen, dass Online-Händler rechtlich verwarnt werden, ohne dass ihnen eine Rechtsverletzung bekannt ist.
Sie können auch ungerechtfertigt verwarnt werden, z.B. weil die formalen Anforderungen nicht erfüllt wurden oder diejenigen, die Verwarnungen aussprechen, nicht einmal dazu ermächtigt sind. Doch in all diesen Faellen ist eine zielgerichtete und umsichtige Antwort auf die Warnung erforderlich. Denn: Ob gerechtfertigte oder unbefugte Warnung, auch im Handling des Warnschreibens selbst sind unzählige Irrtümer möglich.
Eine Warnung bekommen - was passiert als nächstes? Unmittelbar nach Eingang eines Mahnschreibens ist es äußerst notwendig, ordnungsgemäß zu verfahren. Es wird daher empfohlen, die nachfolgenden Einstellungen umgehend zu notieren: Dann kann der Warnhinweis überprüft werden. Die nachfolgenden inhaltlichen Voraussetzungen sind dabei an eine rechtlich wirksame Warnung zu stellen: Umstand: Die Warnung sollte zunächst eine genaue Tatsache widerspiegeln, d.h. sie sollte ein tatsächliches Ereignis aufzeigen.
Juristische Beurteilung: Darüber hinaus muss der Warner die Rechtslage zumindest kurz und prägnant beurteilen. Ernsthaftigkeit: Die Verwarnung muss ernst genommen werden, d.h. der Verwarner muss klar machen, dass er bereit ist, seine Forderungen auch vor Gericht zu durchsetzen. In der Regel werden gerichtliche Schritte angedroht, die (wenn dies glaubwürdig ist) für die Akzeptanz einer ernsthaften Mahnung ausreichen.
Schließlich muss die Rechtmässigkeit einer Verwarnung überprüft werden. Wettbewerbsrechtlich dürfen nur Wettbewerber und Wirtschaftsverbände oder Wettbewerbsverbände warnen - allerdings nur unter bestimmten Vorraussetzungen. Verbraucherschutzverbaende duerfen nur dann warnen, wenn gegen die Verbraucherschutznormen verstoßen wurde. Außerdem muss eine Warnung, um legal zu sein, eigentlich illegales Handeln sein.
Wenn das angeklagte Benehmen der ermahnten Person jedoch nicht wirklich unrechtmäßig ist, ist es selbstverständlich, dass es daher überhaupt nicht möglich ist, eine rechtliche Verwarnung auszusprechen. - die Verwarnung mangels Bevollmächtigung abgelehnt wird.