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Arbeitsgericht Passau
Landesarbeitsgericht PassauPaßau
Montags bis Donnerstags von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr sowie bei öffentlichen Verhandlung. Montags bis freitags von 8.00 bis 11.30 Uhr. Montags bis Donnerstags Nachmittag nur nach Voranmeldung ((0851/95949-0) von 13.00 bis 15.00 Uhr. Die rechtliche Beratung, die Bereitstellung von allgemeinen rechtlichen Informationen und die Abklärung von rechtlichen und tariflichen Fragen dürfen nicht stattfinden.
Auskunftsdienst: Montags bis freitags von 8.00 bis 10.30 Uhr. Die rechtliche Beratung, die Bereitstellung von allgemeinen rechtlichen Informationen und die Abklärung von rechtlichen und tariflichen Fragen dürfen nicht stattfinden. Das Arbeitsgericht Passau mit der Außenkanzlei Deggendorf und dem Gerichtstag: Der Kreis der Deggendorfer Kanzlei besteht aus den Kreisen Deggendorf und Viechtach.
Zum Kreis des Gerichtstages Passau gehört das Amtsgericht Passau. Tage eines Gerichts sind Tage der Sitzungen eines Arbeitsgerichtes oder einer externen Kanzlei, die an einem anderen als dem Sitz des Gerichts oder dem Sitz einer externen Kanzlei ablaufen. Das Arbeitsgericht hat keine Gerichtsadministration am Platz der Gerichts- und Bürotage.
Daher müssen Plädoyers beim Amtsgericht oder der jeweils für das Ausland zuständige Kanzlei vorgebracht werden.
Inhaltverzeichnis
Der Arbeitsgerichtshof Passau ist ein Arbeitsgericht und eines von elf Gerichten im Freistaat Sachsen. Die Gemeinde Passau umfasst neben der Gemeinde Passau die folgenden Ortsteile: Der Hof ist in Passau. Der Hof liegt in der Ortschaft Éggendobl 4, 94034 Passau. In Deggendorf ist eine externe Kammer untergebracht.
Die Gerichtsbarkeit innerhalb des Gerichtsbezirkes umfasst die Kreise Deggendorf und Reg. Oberlandesgericht für das Arbeitsgericht Passau ist das Arbeitsgericht München.
Das Arbeitsgericht Passau - Anschrift und Rechtsprechung
Der materielle Zuständigkeitsbereich für das Arbeitsgericht resultiert aus den 2 bis 5 AWG. Dementsprechend ist sie für die zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftraggeber aus dem Beschäftigungsverhältnis verantwortlich. Diese werden im Rahmen des Urteilsverfahrens ausgehandelt und es findet das Submissionsprinzip Anwendung. Dies bedeutet, dass es Sache der Streitparteien ist, den Fall dem Arbeitsgericht vorzulegen.
Nach der ZPO ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Angeklagte seinen Sitz hat, örtlich zuständiges Gericht. Zusätzlich zu diesem so genannten Entscheidungsverfahren wird ein Arbeitsgericht auch in einem Entschädigungsverfahren vorgehen. Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten im Zusammenhang mit dem BVG werden derzeit erörtert. Im Gegensatz zum Entscheidungsverfahren hat das Arbeitsgericht im Beschlussfassungsverfahren nach dem Prinzip der amtlichen Untersuchung selbst zu entscheiden.
Die Beschlussfassung wird mit einer Beschlussfassung abgeschlossen. Dem Arbeitsgericht als erster Instanzenweg in einem Dreistufenverfahren, in dem der Prozess regelmässig eingeleitet wird, folgen das zuständige Landarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht mit Hauptsitz in Erfurt. Die unterliegende Partei kann gegen ein erstes Instanzurteil beim zustaendigen staatlichen Arbeitsgericht Beschwerde erheben, sofern das Arbeitsgericht die Beschwerde eingeraeumt hat oder der Betrag der Streitigkeit 600 EUR uebersteigt.
Die Berufung gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts kann jederzeit beim jeweils sachlich kompetenten Bezirksarbeitsgericht eingelegt werden. Zunächst einmal gibt es keine Verpflichtung für einen Rechtsanwalt in Arbeitsrechtsverfahren. So können sich die Beteiligten selbst oder durch einen Gewerkschafts- oder Arbeitgebervertreter unentgeltlich repräsentieren bzw. repräsentieren lassen. Wenn Sie in erster Linie einen Rechtsanwalt beauftragen, haben Sie keinen Anrecht auf Rückerstattung der Anwaltsgebühren, auch wenn Sie den Fall gewinnen.