Kündigungsfrist Eigenbedarf

Frist für den Eigenbedarf

Fristen für persönliche Bedürfnisse Ø Bundesministerium für soziale Angelegenheiten, Gesundheitswesen und Chancengleichheit Sind der Staatsregierung ähnliche Fristen bekannt und wenn ja, in welchen Zonen? Welche Schwierigkeiten können sich in der Regel aus einer zehnjährigen Sperrfrist ergaben? Minister Cornelia Rundt antwortete im Namen der Landesregierung: "Generell ist das Prinzip "Kauf macht keinen Bruch" anwendbar, d.h. die bestehenden Mietverhältnisse werden mit dem neuen Wohnungseigentümer in gleichem Maße wie bisher abgeschlossen.

Von diesem Prinzip kann abweichen, wenn der Besteller eigene Ansprüche durchsetzt. Eine Aufteilungsmöglichkeit eines Wohnblocks in Einzelwohnungen nach dem Wohnungseigentumsrecht und deren Eintragung in das Kataster gibt dem Wohnungseigentümer die Gelegenheit, die Wohnung individuell zu veräußern.

Der Käufer einer Mietwohnung kann sich in diesem Falle erst nach drei Jahren nach dem Verkauf auf seine eigene Nutzung oder Behinderung einer ordnungsgemäßen gewerblichen Nutzung der Mietwohnung zur Rechtfertigung der Beendigung des Mietverhältnisses berufen. 3. Eine Umnutzung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum findet beim erstmaligen Erwerb oder beim Bau eines Hauses nicht statt.

Eine Kündigungssperre gilt auch nicht für Mietverträge in Stockwerkeigentum, wenn das Stockwerkeigentum vor Mietbeginn entstanden ist, sowie für gemietete Einfamilien-, Reihen- oder Zweifamilienhäuser. In Bereichen mit einem engen Wohnmarkt kann die gesetzlich vorgeschriebene Sperrfrist von drei Jahren von der zuständigen Regierung gemäß 577a Abs. 2 BGB auf maximal zehn Jahre ausgedehnt werden.

Die Staatsregierung prüft jedoch im Rahmen der Überprüfung der Einführung von Mietregelungen die Verlängerung der Kündigungsfrist in Bereichen mit einem angespannten Wohnmarkt bei der Umwidmung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Die von der Nationalbank ermittelten Orte und Kommunen wurden am 10. November 2015 zur Kommentierung aufgefordert. Am 1, 2015, a legal ordinance was issued which stipulates that the blocking period for notice of termination in the communities of Altbach, Asperg, Bad Krozingen, Bad Säckingen, Baienfurt, Dossenheim, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Emmendingen, Eppelheim, Fellbach, Freiberg am Neckar, Freiburg im Breisgau, Friedrichshafen, Grenzach-Wyhlen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Kirchentellinsfurt,

Konstanz, Leimen, Lörrach, March, Merzhausen, Neckarsulm, Offenburg, Radolfzell am Bodensee, Rastatt, Ravensburg, Reutlingen, Rheinfelden (Baden), Rheininstetten, Tübingen, Ulm, Waldkirch, Weil am Rhein, Weingarten and Wendingen am Neckar, Tübingen, Stuttgart, Rielasingen-Worblingen, Hochw. Die Kündigungssperre für die Kommunen Altdorf, Andechs, Anzing, Aschaffenburg, Aschheim, Augsburg, Aying, Bad Aibling, Bad Heilbrunn, Bad Reichenhall gilt seit dem 1. Oktober 2015 für die Dauer von zehn Jahren,

Mit dem Kündigungsschutz vom 13. August 2013 setzt der Berliner Senat die Kündigungssperre auf zehn Jahre fest. Das Gleiche trifft auf die Kündigungsschutzverordnung der Freie und Hansestadt Hamburg vom 11. Dezember 2013 zu; Die Verordnung des Bundeslandes Hessen vom 22. Juni 2004 sieht vor, dass die Kündigungssperre in Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Rüsselsheim, Kronberg im Taunus, Oberursel/Staunus, Bad Soden am Taunus, Kelkheim (Taunus) und Schwäbisch am Taunus fünf Jahre betragen muss.

Bei den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kelsterbach, Rüsselsheim, Kronberg im Taunus, Oberursel und Maintal, Kelkheim (Taunus) und Schwäbisch Hall sind es zehn Jahre, wenn nach der Übergabe an den Vermieter Wohneigentum in gemieteten Wohngebäuden errichtet und vor dem Stichtag des Vertragsabschlusses das Wohneigentum verkauft worden ist.

Bei den Städten Kelsterbach und Maintal gilt eine Laufzeit von fünf Jahren, wenn das Wohneigentum nach Übergabe an den Pächter in gemieteten Wohngebäuden errichtet und vor dem 31. März 2014 verkauft wurde. Gemäß der Kündigungssperrfristenverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 2012 liegt der Zeitraum in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster acht Jahre seit dem Verkauf.

Die Kündigungssperre für folgende Kommunen liegt bei fünf Jahren: Niederlande, Paderborn, Ratingen, Rheinbach, Röttgen, Siegburg, Wachtberg, Waltrop, Wilerswist, Wilhelmshaven und Wörselen, der Staatsregierung sind derzeit keine weiteren Kündigungssperrfristen bekannt. Weil der Käufer der umgebauten Wohnanlage nach erfolgter Eigennutzung durch den Mieter die Möglichkeit hat, die Immobilie selbst zu benutzen, ist ein Leerstandsrisiko nicht zu erwarten.

Gleichgültig, wie lange die Sperrfrist dauert. Betreff 3: Es wird nicht falsch eingeschätzt, dass eine Kündigungsfrist von zehn Jahren einen wesentlichen Einfluss auf das grundlegende Eigentumsrecht des Eigentümers der Wohnung haben kann. Mit einer zehnjährigen Sperrfrist kann der Umstellungsdruck von Mietwohnungen auf Stockwerkeigentum reduziert werden, da die Aussichten auf eine frühzeitige Eigennutzung des umgebauten und verkauften Wohngebäudes abnehmen.

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