Kündigungsfrist Vermieter

Die Kündigungsfrist für Vermieter

mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Wenn ein Vermieter dennoch kündigen will, muss er das Mietrecht genau beachten. in diesem Verfahren, ob die Kündigung des Vermieters wirksam ist.

Unterschiedliche Fristen für Vermieter und Pächter

Wenn Sie sich von einem Vertrag abmelden möchten, müssen Sie andere Termine beachten. Es gibt für Vermieter und Pächter jeweils eine Zeitspanne. Die Laufzeit des Mietvertrages ist dabei von großer Bedeutung. und den unbefristeten Vertrag auflösen wollen, gilt eine andere Regelung. Die Kündigung ist ohne Begründung möglich.

Die Vermieter müssen sich dagegen auf einen Grund für die Beendigung des Mietvertrages stützen können. Laut Recht ist eine Beendigung durch den Vermieter nur im Falle einer Vertragsverletzung durch den Vermieter, zum persönlichen Gebrauch oder wenn der Vermieter durch die Fortführung des Mietvertrages an einer sachgerechten ökonomischen Nutzung seines Wohnhauses oder seiner Ferienwohnung verhindert ist. Die Fristen für die Kündigungen von Mietern und Vermietern sind ebenfalls unterschiedlich.

Ein unbefristeter Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen gekündigt werden. Die Vermieter hingegen haben zeitlich gestaffelt gekündigt. Die Vermieter können bis zu einer Mietzeit von fünf Jahren auch drei Monaten Kündigungsfrist einräumen, wenn sie einen Grund zur Kündigung haben. Die Kündigungsfrist für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mehr als fünf Jahre andauert, ist sechs und für den Fall, dass der Bewohner mehr als acht Jahre in der Ferienwohnung gelebt hat, eine Kündigungsfrist von neun Monaten.

Bei Altmietverträgen, die bis einschließlich des Herbstes 2001 abgeschlossen wurden, wird häufig darauf hingewiesen, dass der Vermieter nach zehn Jahren Mietdauer eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten hat. Diese Vertragsregelung ist vom Vermieter zu beachten, er kann dann nur mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten auflösen. Dagegen können solche Altmietverträge jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auflösen.

Jedoch kann der Pachtvertrag für die Bewohner vorteilhaftere Fristen als gesetzlich vorgeschrieben haben. Sofern der Pachtvertrag für den Pächter eine Kündigungsfrist von einem Monat oder gar zwei Wochen vorsieht, kann der Pächter mit dieser Kündigungsfrist aufhören. Die Kündigungsfrist ist vom Vermieter einzuhalten; sie kann durch den Pachtvertrag nicht zu seinen Lasten gekürzt werden.

Kündigungsfristen für mietrechtliche Vermieter, Stockwerkeigentum

Voraussetzung dafür ist jedoch zunächst die Erkenntnis, welche Fristen für uns als Vermieter zutreffen. ...... Zur Kündigungsfrist sieht der Auftrag vor: "Kündigungsfrist: drei Monate". Ich wusste aus dem Durcheinander der Übergangsregelungen und den diesbezüglichen Urteilen des Bundesgerichtshofs nicht, ob die Kündigungsfrist 3 Monaten (da es sich um eine vom damaligen Recht bereits abweichende Einzelvereinbarung handelt) oder 9 Monaten (da das geltende Recht anwendbar ist oder da es keine Hinweise auf den bisherigen gibt) ist.

Zum 31.03. 2006 erhielt ich vom Vermieter eine Mitteilung, meinen eigenen Bedarf zum 30.06. 2006 zu kündigen. Der Mietvertrag wird um ein weiteres Halbjahr bis zur Jahresmitte oder bis zum Ende des Jahres verlängert, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monate beendet wird...... Die Kündigungsfrist von 9 Wochen und die Kündigungsfrist durch den Vermieter wäre daher erst zum 31.12.2006 einklagbar.

  • Bei einem Mietvertrag mit dem Vermieter wird die Kündigungsfrist nach 5, 6 und 10 Jahren ab Übergabe der Wohnfläche um je 3 Monaten erhöht. Stimmt es, dass nun die 9-Monatsfrist für den Vermieter zutrifft? Ist der Vermieter noch 12-monatig? Der Vermieter hat uns am 28.02. 2011 entlassen, aber später oral wieder mitgenommen.

Er hat uns dann gesagt, dass wir uns zu jeder Zeit ohne Vorankündigung zurückziehen können, aber jetzt will er das nicht mehr in schriftlicher Form bekräftigen. Muss die Ferienwohnung nun selbst gekündigt werden (mit Kündigungsfrist) oder können wir zu jeder Zeit umziehen? Liebe Damen und Herren, ich bin Vermieter einer Ferienwohnung und habe im Jahr 2003 einen Vertrag mit folgenden Regelungen abgeschlossen: 2 Der Vermieter kann den Vertrag auf unbestimmte Zeit unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 3 Monate auflösen.

Der Kündigungszeitraum für den Vermieter beträgt 5 Jahre bis 6 und nach 8 Jahren bis 9 Monaten. Unsere Wohngemeinschaft habe ich als Generalmieter beendet, wodurch die gesetzliche Kündigungsfrist unterlaufen ist. Die Vermieterin hat diese Stornierung angenommen und per E-Mail zugesagt.

Der Vermieter hat nun bei der Abrechnung der Anzahlung festgestellt, dass die Kündigungsfrist nicht beachtet wurde und hat die Mieten für den Monat Mai zurückgehalten. Der Vermieter hat uns informiert, dass er die Liegenschaft veräußern will. Zeitraum kann der Vermieter (Eigenbedarf ausgeschlossen) oder Erwerber mit eigenem Bedarf aufhören? Hat der Vermieter uns über ein Recht auf Vorkauf ( "Vorkaufsrecht") zu informieren, bevor er die Liegenschaft an einen Dritten veräußert?

Die Kündigungsfrist des Eigentümers ist in diesem Falle nach meinen Angaben 9 Monaten (da Vertragsdauer über 8 Jahre) - ist das richtig? beendet, da die Kündigungsfrist im Vermietvertrag angegeben ist. Der Vermieter muss bis zum 30.07. warten, um mir mitteilen zu können, dass ich noch bis zum 31.12. habe (Wir wohnen wie in einer Wohngemeinschaft), aber sie kann nicht beurteilen, ob der Vermieter die Kündigungsfrist von 3 Monaten verlangt oder verkürzt oder wann er auszieht oder der Mieter neu bestimmt werden kann.

Die Vermieterin scheint ziemlich lange zu brauchen. Etwas anderes im Hauptvertrag wurde vom Vermieter gekündigt und die dort angegebene 3-monatige Kündigungsfrist gestrichen. Der Leasingvertrag sieht vor, dass der Leasingvertrag am oder nach dem 31. Dezember 2016 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten anläuft. Den Kündigungsbrief (mit dem Vermerk, dass das Mietobjekt am 30. April 2016 unter Beachtung der Kündigungsfrist endet) wollte ich heute (1. Feber 2016) dem Vermieter selbst einreichen.

Hat der Vermieter das Recht, wenn aus seiner Ansicht die Kündigungsfrist nur am ersten Tag, zur Kündigungsfrist im Vertrag (nicht wörtlich) steht: Die Kündigungsfrist beläuft sich auf ca. 2 Jahre.... die Kündigungsfrist muss bis zum dritten des Monates eintreffen. Der Vermieter hat mir keine schriftlichen Bestätigungen zugeschickt......

Wie kann ich vorgehen, wenn der Vermieter im kommenden Kalendermonat die Wohnung nicht in Anspruch nimmt? An dieser Stelle meine Frage: Kann ich diese Kündigungsfrist in Absprache mit meiner Wirtin auf ca. 2 Jahre bindend und in schriftlicher Form absprechen? Nach § 2 Mietdauer ist dann ein unbefristeter Mietvertrag und eine Staffelung der Kündigungsfrist Nach Ablauf der Mietdauer nach 10 Jahren beträgt diese 12 Monaten.

Jetzt meine Frage: Wie lange ist die Kündigungsfrist, die ich in vollem Umfang nutzen will? Die Kündigungsfrist für den Vermieter wird nach 5, 8 und 10 Jahren seit Übergabe der Wohnfläche um je 3 Monaten erhöht. Die Fortführung des Mietvertrages kann der Leasingnehmer mindestens 2 Monaten vor Ablauf des Mietvertrages durch ausdrückliche Mitteilung an den Leasinggeber fordern, wenn dieser kein begründetes Recht auf Kündigung hat. b) Mietverträge mit Nachfrist Der Mietvertrag läuft vom 01.06.2001 bis zum 30.05.2002. ....

Ich gehe davon aus, dass das Beendigungsschreiben am 31.05. 2010 verschickt wird und die Beendigungsnachricht am 31. Juni 2010 beim Vermieter eintrifft. Ist die Kündigungsfrist von drei Monaten richtig? Bei übermäßigem Verschleiß kann der Vermieter Schadensersatz in bar fordern. Allzu oft wird von jahrelangen Streitigkeiten über die Einlagen der Vermieter gelesen und gehört.

Die Kündigungsfrist betrug 4 Wochen zum Ende des Monats. Es wird bezweifelt, dass die Kündigungsfrist auch für den Vermieter zutrifft (insbesondere im Falle einer fortgeschrittenen Trächtigkeit einer Mitbewohnerin), da sie nicht dem Vermietungsrecht entspreche und befürchte, dass der Mieter uns z.B. die Vermittlungsprovision der Vermittlungsagentur in Rechnung stell. hello, ich lebe seit 99 Jahren in meiner Ferienwohnung schon zu Anfang meines Einzuges, mein Vermieter hat mir geraten, mir so bald wie möglich eine andere Ferienwohnung zu besorgen, weil er sie nicht lange mieten will. aber er hat nicht gesagt, dass ich mich an die Kündigungsfrist halte!

Da ich mich auf sein Versprechen verließ, so bald wie möglich auszusteigen, trat ich zurück, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. aber jetzt sollte ich mich plötzlich daran halten! 2.

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