Hausfrieden

Waffenstillstand

Wenn der Frieden zu Hause als gestört gilt? Ist die Ruhe im Wohnhaus beeinträchtigt? Der erste Teil

Wahrscheinlich macht sich über kaum etwas weniger Sorgen als über der Waffenstillstand des Mietobjektes. Es kann recht kostspielig werden, wenn sich Pächter miteinander auseinandersetzen, denn manche denken, sie benehmen sich zu dürfen, wie sie wollen. Es bestehen Verpflichtungen gegenüber der Gegenseitigkeitsgesellschaft Rücksichtnahme und auch in der Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern.

Welches ist ein Eigentumsrecht, welches Benehmen stört den Ruhezustand und wie sollten Hauswirte vorgehen? Die Schulden, da sind sich alle einig, ist der neue Störenfried, der beinahe täglich auf einem Balkongrill gibt, nächtelang Partys und die sich die Halle versperren. "Lustig ", meinen die Wirte, "eigentlich schien er bei der Wohnungssuche so freundlich und gelassen zu sein" und jetzt kommt wohl noch viel ärgerlicher zu uns?

Wie der Friede sich selbst beschreibt, ist eine gemeinsame Rücksichtnahme aller Bewohner eines Wohnhauses, durch die ein geregeltes und friedvolles Miteinander ermöglicht wird. Jeder der Mietpartner muss sich so benehmen, dass seine Nachbarschaft nicht gestört wird über a fühlen messen fühlen Für ist der Pächter unter sich der § 862 BGB maßgebend.

Sie legt die Anforderung an einen Hausfrieden so weit fest, dass die gestörte Fühlende auf Auslassung verklagen kann, wenn die Störung nicht behoben wird. Für Wirte sind die 543 und 569 des BGB zu erwägen. Es ist in Ihnen festgelegt, dass ein Hauswirt Kündigung wegen Störung des Hauses ohne Vorankündigung ausgesprochen werden kann, wenn dem Hauswirt ein Fortführung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Sie haben als Pächter das Recht, in Ihrem gemieteten Wänden in Frieden zu wohnen und ergo ist dieser "Besitz" von Wänden. Die Vermieterin hat darüber über eine Mitwirkungsverpflichtung hinaus diese Friedenspflicht des Vermieters zu schützen. Wenn er dies nicht dauerhaft nachvollziehen kann, weil ein Stör den Waffenstillstand stört, kann sich der Hausherr ohne Vorankündigung kündigen, bevor der gestörte fühlende Pächter eine Mietreduzierung in Aussicht stellt.

Aber wenn eine Störung des häuslichen Friedens vorliegt? um diese Fragestellung zu klären, entsteht zunächst die Fragestellung, wann ein Pächter die Verpflichtung zur gemeinsamen Rücksichtahme dauerhaft bricht. Ist das schon der Fall, wenn jeden Tag Turnübungen im Wohnraum stattfindet, oder wenn der Wagen schon wieder im Flur steht? Beziehungsweise nur, wenn ein Bewohner den anderen mehrmals droht und gar gewalttätig wird?

Aufgeführt sind einmal die gängigsten Verstöße, die nach Meinung der üblichen Rechtssprechung den Hausfrieden stören: - Familiäre Auseinandersetzungen innerhalb der Behausung, die andere Bewohner laut und dauerhaft stören. All diese Einflüsse stören zweifellos die Ruhe des Wohnhauses. Dabei kann der betreffende Pächter die in seinem Besitz befindliche Handbremse eingeschränkt nächtlichen und der Hausherr nachziehen.

Desto stärker die Störung ausfällt, je dauerhafter sie ist und je mehr sie in den Strafrechtsbereich vordringt, desto mehr sollte vielmehr der häusliche Frieden so schnell wie möglich wieder hergestellt werden. Tipp: Die meisten Hauswirte wohnen nicht im Mietshaus und sind nicht unmittelbar davon berührt. Seitdem aber die Mietreduzierung an sich gestört ist, können Mietinteressenten im Hause bleiben, sollten Hauswirte mit den Mietern und allen Übertretungen der Störungsminuten kooperieren.

Was hat der Hausherr bei Auseinandersetzungen innerhalb der Bewohner zu beachten? Bei direkten Nachbarschaften ist der Eigentümer zur Intervention gezwungen. Das kann im Zweifelfall auch andere Bewohner des Gebäudes angehen, die durch den Nachbarschaftskonflikt fühlen gestört werden. Selbst als unbeteiligter Dritter zu beschreiben, blieb dem Hausherrn hier vorenthalten.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften, bei dem zwei Pächter verschiedener Anbieter argumentieren, ist eine Intervention nur dann obligatorisch, wenn der Hausfrieden auf der betroffenen Mietgrundstück ausgetragen wird oder die Nutzung von vertragsgemäÃ?e gestört wird. In einigen Fällen wird der Hausfrieden auch von mehreren Bewohnern gestört. An dieser Stelle muss der Hausherr in überwiegender den Verursacher des Streits feststellen.

Steht dem Verpächter das Recht auf Kündigung ohne Vorankündigung zu, darf er jedoch nicht unterschiedslos kündigen verursachen. Hierbei muss man absolut berücksichtigen, vgl. Urteile des Landgerichts Mannheim vom 13.06.1979, Az. 4 S 13/79. Auf Resümee sollten Hauswirte mit dem ersten Hinweis auf die Störung des Wohnungsfriedens und, das ist ratsam, der Hausleitung und ggf. einem Fachanwaltstermin antworten.

Aber welche Folgen lassen sich als Rechte des Eigentümers ableiten und welche Folgen sind zu befürchten, wenn die Ruhe im Haus der Mieter gestört wird?

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