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Minijob 400 oder 450
Kleiner Bruder 400 oder 450Minijobber können seit dem 1. Januar 2013 mehr verdienen: Bis zu 450 Euro statt bisher 400 Euro können in den Lohnbeutel gehen. Nur seit Neujahr 2013 verdienen Minijobber 450 Euro und nicht mehr 400 Euro. Suchen Sie einen Minijob oder einen kleinen Teilzeitjob? Die monatliche Einkommensgrenze beträgt 450 Euro (bisher 400 Euro).
Neue Regelung: Verdienstgrenze für Minijobs auf 450 EUR angehoben - Police
Mini-Jobber können ab Jänner 450 statt 400 EUR pro Tag einnehmen, ohne dass die Sozialleistungen und Abgaben abgeschafft werden. Dies ist die erste Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze seit der rot-grünen Koalitionsreform im Jahr 2003, die die öffentliche Hand durch niedrigere Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge rund 300 Mio. EUR pro Jahr einbüßt.
Im Jahr 2011 erreichte die Anzahl der Geringverdiener, wie die Mini-Jobber in der Statistischen Auswertung genannt werden, einen Rekordwert von 7,5 Mio. Mitarbeitern. Per Ende MÃ??rz 2012 waren es fast 7,3 Mio. Euro. Jede fünfte Arbeit ist ein Minijob. Andererseits gibt es rund 29 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Mehrheit der Mini-Jobber (4,76 Millionen) arbeitet nicht anderswo.
Nach einer gewerkschaftlich orientierten Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung sind neun von zehn dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur in Teilzeit beschäftigt. Mini-Jobber erhalten nur die Hälfte so viel pro Arbeitsstunde wie normale Mitarbeiter. Mini-Jobs haben daher den guten Namen, zur Konsolidierung des Billiglohnsektors beigetragen zu haben. Mini-Jobs sind eine Sache der Frau. Mit 63% machen sie knapp zwei Dritteln der Mini-Jobber aus.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren die vier Sektoren mit den meisten Kleinstarbeitsplätzen im Maerz 2012 die Bereiche Gewerbe, Wirtschaft wie Reinigung, Gastronomie sowie Gesundheits- und Sozialleistungen. Für Mini-Jobs bezahlen die Mitarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge. Statt dessen bezahlen die Unternehmer eine Pauschale von 30 % für Kranken- und Rentenversicherungen und Steuer. Mini-Jobber müssen sich explizit weigern (Opt-out), wenn sie den Arbeitgeberbeitrag von 15 auf den Vollbeitragssatz von 18,9 % nicht erhöhen wollen.
Dann muessten sie fuer einen 450-Euro-Job bis zu 22 EUR aus eigener Kraft an die Rentenkasse zahlen. Er erhöht sich um 50 bis 850 EUR. Die Sozialversicherungsbeiträge zwischen 450 und 850 EUR erhöhen sich immer mehr.
Kleinkinder - IHK Pfalz
Die Erwerbstätigkeit kann wegen des niedrigen Lohnniveaus (gering bezahlte Erwerbstätigkeit oder so genannte 450,00 Euro Minijobs) und auch wegen ihrer kurzfristigen Laufzeit (Kurzzeitbeschäftigung) unbedeutend sein. Auch in privaten Haushalten können Mini-Jobs praktiziert werden. Mini-Jobs in privaten Haushalten unterliegen besonderen Vorschriften, die nicht in diesem Merkblatt enthalten sind. Mini-Jobs stellen keinen eigenen Sozialschutz dar.
Anders als die 450,00 Euro-Minijobs, die der Pflicht zur Kranken- und Pensionsversicherung unterworfen sind, sind kurzfristige Mini-Jobs ungeachtet der Lohnhöhebeitragsfreiheit. Bei einem Minijob werden keine Zuschüsse zur Arbeitslosen- und Krankenpflegeversicherung einbehalten. Minderjährige und Kurzzeitbeschäftigte sind gesetzlich gegen Berufsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen abgesichert.
Das Arbeitsverhältnis muss der Dienstgeber dem Unfallversicherungsträger mitteilen und Beitragszahlungen leisten. Für Mini-Jobs muss der Mitarbeiter keine Sozialabgaben zahlen. Niedriglohn ist eine Anstellung, wenn sie regelmässig, d.h. nicht nur sporadisch, erfolgt und die reguläre Monatsvergütung aus dieser Anstellung 450,00 nicht überschreitet.
Die Berechtigung zu nicht gewährten einmaligen Zahlungen ("Phantomlohn") wird bei der Ermittlung des regulären Monatslohns nicht mitberücksichtigt. Ausserdem koennen Beschaeftigte, die ihren Hauptberuf versicherungspflichtig haben, nur einen 450-Euro-Minijob ohne Sozialversicherung absolvieren. Die erste zeitliche Inanspruchnahme eines Minijobs wird bei der Addition der versicherbaren Leistung nicht mitberücksichtigt.
Ab dem 1. Januar 2013 wird die Gehaltsgrenze für Teilzeitbeschäftigte von 400,00 auf 450,00 EUR pro Monat anheben. Seit dem 1. Januar 2013 sind Geringverdiener zudem in der Pflichtversicherung der Pensionskasse versichert, können aber auf Gesuch hin von dieser Verpflichtung befreit werden. Diejenigen, die sich nicht freistellen ließen, erwerben volle Pflichtversicherungszeiten in der Pensionsversicherung durch Anstellung, die in den für alle Rentenversicherungsleistungen geforderten Mindest-Versicherungszeiten vollständig angerechnet werden.
Die Arbeitgeberin bezahlt einen Pauschalbetrag von 15% der Rentenversicherungssumme. Die Beitragsquote der in der gesetzlichen Pensionsversicherung marginal Erwerbstätigen beläuft sich auf 3,9%, d.h. die Abweichung zum allgemeinen Beitrag von 18,9% in der Pensionsversicherung. Minderjährige Mitarbeiter, die vor dem 1.01. 2013 von der Pensionsversicherung befreit waren, werden dies beibehalten. Kurzzeitbeschäftigung ist definiert als Arbeitsverhältnis, das auf höchstens zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen während eines Kalenderjahrs beschränkt ist und nicht beruflich ausgeübt wird.
Der Verdienst ist irrelevant. In der Zeit vom 1. Jänner 2015 bis einschliesslich 31. 12. 2018 ist die befristete Anstellung innerhalb eines Kalenderjahrs auf maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen beschränkt und wird nicht beruflich betrieben. Der Ertrag ist unbedeutend.
Erwerbstätigkeit wird professionell betrieben, wenn sie nicht von geringer ökonomischer Relevanz ist, d.h. nicht nur der Existenzsicherung diente. Gelegentliche Aktivitäten, z.B. neben der Pflichtversicherung oder dem Erwerb einer Alterspension, werden nicht beruflich wahrgenommen. Verzichtet der Unternehmer auf die Versteuerung nach individueller Einkommensteuer (elektronische Lohnsteuerkarte), muss er für 450 Euro Minijobs Pauschalbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung und eine Pauschalsteuer in einer Gesamthöhe von 30% an die Knappschaft zahlen.
Im Steuersatz von 30% sind der Krankenversicherungsbeitrag von 13%, der Rentenversicherungsbeitrag von 15% und die zu zahlende Pauschalsteuer von 2% enthalten. Bedingung für die Zahlung der Pauschalsteuer von 2% ist, dass der Dienstgeber für diese Tätigkeit Beitragszahlungen an die Pensionsversicherung leistet (Pauschalbeitrag mit oder ohne Zusatzbetrag des Dienstnehmers).
In der Regel ist der Arbeitnehmer von Sozialversicherungsbeiträgen und Abgaben befrei. Für kleine Jobs seit dem 1.01. 2013 sind die besonderen Merkmale der Pensionsversicherung zu berücksicht. Muss der Dienstgeber den 15%igen Anteil an der Pensionskasse für die Vergütung eines 450-Euro-Minijobs nicht bezahlen, kann die Einkommensteuer zu einem Pauschalsatz von 20% der Vergütung zuzüglich Kirchen- und Sozialabgabe erhoben werden.
Im Unterschied zur Abgeltungssteuer ist die Abgeltungssteuer nicht an das Minijobcenter, sondern an das örtliche Finanzamt zu zahlen. Kurzzeitbeschäftigung ist von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Für die Bewertung eines sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnisses ist der Auftraggeber verantwortlich. Nach dem Zustandekommen des einkommensschwachen oder befristeten Arbeitsverhältnisses muss der Mitarbeiter beim Minijobcenter eintragen. Zusätzlich zur Sozialversicherungserklärung für jeden Mitarbeiter muss ein Beitrag bei der Minijob-Zentrale eingereicht werden.
Informationen dazu erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft in 45115 Essen, Internetseite: Der Beitrag für die Umsetzung des Rückerstattungsverfahrens bei Erkrankung, Schwangerschaft und Insolvenz wird von dem an der Entschädigung teilnehmenden Dienstgeber getragen. In der Regel sind diese Gebühren sowohl für 450 Euro Mini- als auch für kurzzeitige Mini-Jobber zu zahlen. Mini-Jobber sind ebenfalls Angestellte und unterliegen daher dem Mindestlohngesetz.
Wie andere Mitarbeiter auch, bekommen sie ab 2015 den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgehalt von 8,50 EUR pro Stunde Bruttolohn. Deshalb muss der Unternehmer neben dem Minimallohn von 8,50 EUR die pauschalierten Arbeitgeberanteile an die Minijob-Zentrale zahlen. Zukünftig muss der Unternehmer die Arbeitszeiten mit Minijobs getrennt erfassen. Der Unternehmer muss die Dokumente aufbewahren, mit denen die Auszahlung des Mindestlohnes überprüft werden kann.
Die Halteverpflichtung erstreckt sich auf die gesamte Beschäftigungszeit des Mitarbeiters, maximal jedoch auf zwei Jahre. Das Arbeitsverhältnis kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Bei mündlichem Abschluss des Arbeitsvertrages hat der Dienstgeber den Dienstnehmer innerhalb eines Monates nach Abschluss des Dienstverhältnisses zu unterrichten. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die gesetzliche Kündigungsregelung.
Für die Festlegung des Grenzwertes im Sinne des Kündigungsschutzes wird der Mitarbeiter, der regelmässig weniger als 20 Arbeitsstunden pro Woche leistet, mit einem Anteil von 0,5 angerechnet. Wenn die reguläre Wochenarbeitszeit bis zu 30 Std. ist, wird der Mitarbeiter um den Faktor von 0,75 mitberücksichtigt. Bei Krankheit haben Teilzeitbeschäftigte gemäß dem Gesetz über die Entlohnung einen Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung.
Die Entlohnung wird weiterhin an den Tagen gezahlt, an denen der Mitarbeiter arbeitsunfähig wäre. Teilzeitkräfte mit einer regulären Wochenarbeitszeit von maximal 30 Std. werden mit einem Anteil von 0,75 mitberücksichtigt. Wenn die Wochenarbeitszeit nicht mehr als 20 bzw. nicht mehr als 10 Std. betragen sollte, werden Teilzeitkräfte mit dem Faktor von 0,5 bzw. 0,25 berechnet.
Eine Entschädigungspflicht des Unternehmers bei Abwesenheit von der Beschäftigung an gesetzlichen Feiertagen liegt nur vor, wenn der Teilzeitbeschäftigte an diesem Tag regelmässig zur Beschäftigung gezwungen ist und die Tätigkeit aufgrund des Feiertages beendet wird. Eine Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass der Mitarbeiter die verlorene Zeit an einem ansonsten frei gewordenen Tag vor- oder nachbearbeitet.
Nach dem allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung im Arbeitsrecht hat auch ein Teilzeitbeschäftigter das Recht auf zeitanteilige Zusatzleistungen (z.B. Bonus, Urlaubs- und Jubiläumsgeld, etc.) des Arbeitgebers. Geringfügige Arbeitnehmer haben Anrecht auf bezahlten Ferienurlaub. Aus einem Arbeits- oder Kollektivvertrag kann sich ein erhöhter Ferienanspruch errechnen. Gewähren Vollzeitbeschäftigte einen höheren als den gesetzlichen Ferienanspruch, so berechtigt der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigte zu entsprechend mehr Zeit.
Wenn der Teilzeitmitarbeiter nicht täglich, sondern nur an bestimmten Wochentagen beschäftigt ist, wird der Anspruch auf Urlaub entsprechend dem Quotienten aus der Zahl der Werktage eines Vollzeitmitarbeiters und der Zahl der Werktage eines Teilzeitmitarbeiters ermäßigt. Ausschlaggebend ist dabei, an wie vielen Arbeitstagen pro Kalenderwoche der Teilzeitbeschäftigte mitarbeitet. Die Stundenanzahl an den Arbeitstagen ist für die Ermittlung des Urlaubsanspruches nicht relevant.