Datenschutz Werbung

Privatleben-Werbung

Die datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sind bei Werbemaßnahmen zu beachten. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Bestimmungen der Grunddatenschutzverordnung (DS-GVO). Werbemaßnahmen und Online-Marketing nach DSGVO - Was ändert sich? Wir unterstützen Sie bei Direktmarketing, Online-Werbung, Social Media Marketing, etc. Die Unternehmen müssen bei ihren Werbeaktivitäten verantwortungsvoll mit den Verbraucherdaten umgehen.

Datenschutz, Werbung und Zustimmung I Datenschutz 2018

Zu Werbezwecken können die öffentlichen Telefonbücher herangezogen werden, um persönliche Informationen zu sammeln. Grundsätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Informationen untersagt, jedoch gibt es in der Werbung eine Vielzahl von Einwilligungen. Das BDSG und das UWG beinhalten sowohl Vorschriften zum Schutz personenbezogener Informationen als auch zum Schutz personenbezogener Informationen.

Was ist der Zusammenhang zwischen Datenschutz und Werbung? Werbebotschaften sind nicht immer willkommen und stellen gelegentlich die Fragestellung, wie der Inserent die für die Auslieferung der Werbung notwendigen Informationen erhalten hat. Mit diesem Leitfaden möchten wir Sie darüber aufklären, auf welche Weise Inserenten persönliche Informationen sammeln und wann sie das Gesetz unter Vorbehalt der Einwilligung unterlaufen.

Zu diesem Zweck werden Vorschriften erlassen, die die Datenerhebung, -bearbeitung und -verwendung einschränken. Darüber hinaus gilt für den kommerziellen Gebrauch personenbezogener Informationen das gesetzliche Einverständnis. Persönliche Angaben sind z.B: Zu den strengen Vorschriften für den Datenschutz in der Werbung und der Zustimmung, die der Betreffende erteilen muss, kommen noch Ausnahmeregelungen hinzu, die es den Unternehmen erlauben sollen, in einem unauffälligen Umfeld von den Informationen zu profitieren:

Die so genannte Listenberechtigung. Die unter dieses Recht fallenden Angaben können für werbliche Zwecke genutzt werden. Der Datenschutz in der Werbung enthält keine Zustimmung, die sonst bei jeder Erfassung, Bearbeitung und Aufbewahrung einzuholen ist. Personenbezogene Angaben, die unter das Listenrecht fällt, sind unter anderem: Diese Ausprägung kann Angaben beinhalten, die die Zuordnung der Personen zu einer spezifischen, für die Werbung relevanten Zielgruppe ermöglichen und somit entscheidend darüber entscheiden, welche Offerten in der personalisierten Werbung miteinbezogen sind.

Zur Einhaltung der Gesetze zum Schutze der Informationsselbstbestimmung müssen sich Firmen den nachfolgenden Vermarktungsregeln unterziehen, damit sie ohne vorherige Zustimmung rechtmäßig persönliche Angaben nutzen können. Die von der Firma selbst gesammelten Listdaten können zur Werbung für eigene Offerten genutzt werden. Die öffentlich zugänglichen Listdaten können genutzt werden, um Nichtkunden Werbung für ihre eigenen Offerten zu machen.

Die Listdaten können im Zuge der Berufstätigkeit für die Nutzung eigener und externer Offerten ausgenutzt werden. Andernfalls ist die betreffende Person zu informieren und ihr Einverständnis zu erteilen. Durch die Ausnahmeregelungen besteht zwar Handlungsspielraum für Werbung und andere kommerzielle Zwecke, die Angaben sind jedoch grundsätzlich vor Missbrauch geschützt.

Mehr zum Thema