U + C Abmahnung News

U+C Warnung Nachrichten

wurden rechtlich bedenkliche Methoden eingesetzt (www.golem.de/news/. Home - Warnnachrichten - Warnvideos - File Sharing - Markenrecht - Soforthilfe - Kontakt. Das Anwaltsbüro U + C (Urmann + Collegen) mahnt oder Sie haben auch eine Verwarnung aus Regensburg erhalten?

Bei der Abmahnung von U+C Urmann + Collegen Rechtsanwälte werden Sie in der Regel dazu aufgefordert:

U+C Warnung: Woher kommen die Streaming-Nutzer?

Im ersten Mahnschreiben von privaten Streaming-Nutzern in Deutschland, das für Furore sorgte, fordert die Firma u. a. 250 EUR von den Beteiligten. Die U+C vertritt The Archive AG aus der Schweiz im Rechtsstreit vor dem LG Köln. Ziel ist es, einen Pornofilm über die Redtube.com-Plattform zu streamen.

Nicht Redtube, sondern der Anbieter ist hiermit explizit bezeichnet, bestätigt der Anwalt. Sie hat nicht gesagt, woher die Benutzerdaten der Streaming-Plattform stammen. Für die Bearbeitung der Anmeldungen im Informationsverfahren ist das LG Köln verantwortlich, so dass Anbieter wie die Telekom die Verbindung zwischen Name und IP-Adresse an die Rechteinhaber weitergeben dürfen.

"Es wird nicht überprüft, ob die Warnung gerechtfertigt ist. Lediglich die IP-Adresse prüft, ob eine Copyright-Verletzung vorliegt", so der Sprecher des Gerichts. Im Mahnschreiben heißt es, dass dem Porno-Studio die exklusiven Reproduktionsrechte an dem betreffenden Dokument zustehen, die durch das Streamen beeinträchtigt würden. Die für das Streamen erforderliche Zwischenspeicherung ist eine urheberrechtsverletzende Vervielfältigung.

Es ist unerheblich, ob das Kunstwerk permanent oder nur zwischengelagert wird. Zu diesem Zweck werden in einem Protokoll der mutmaßliche Verstoß, die IP-Adresse, das "Werk", eine Benutzer-ID und der Link zur Akte aufgelistet. Anders als bei herkömmlichen Filesharing-Diensten würde Streaming die Daten nicht zur gleichen Zeit anderen Menschen zur gleichen Zeit zur VerfÃ?gung stellen, so dass es keine urheberrechtsrelevante Offenlegung geben wÃ?rde.

Filesharing-Warnung U+C Attorneys at Law | Merz & Stöhr Anwälte

Haben Sie eine Verwarnung von der Anwaltskanzlei U+C wegen Filesharing oder unbefugter Verwendung eines kopiergeschützten Werks bekommen? Haben Sie eine strafrechtliche Abmahnung und eine Schadensersatzforderung der Kanzlei U+C bekommen? Unter keinen UmstÃ??nden unterzeichnen Sie die UnterlassungserklÃ?rung in dem Ihnen zugeschickten Formular und bezahlen Sie den Ihnen gebotenen pauschalen Schadenersatz nicht!

Wenn Sie von der Kanzlei U+C eine Abmahnung wegen Filesharing oder unbefugter Verwendung eines Werks bekommen haben, wird Sie die Kanzlei Merk (Comeniusstraße 109, 01309 Dresden) unverzüglich und wirksam informieren. Wie verfahren Sie, wenn Sie von der Kanzlei U+C über Filesharing oder die unberechtigte Verwendung von Urheberrechten gewarnt wurden?

1 ) Unterzeichnen Sie auf keinen fall die von der Kanzlei U+C an Sie gesendete Abmahnung! Mit der Unterschrift unter eine Waffenstillstandserklärung erklärt der Unterzeichnete, bestimmte Verhaltensweisen einzustellen. Mit der von der Kanzlei U+C beiliegenden Abmahnung droht die Gefahr, dass sie zu weitreichend ist.

Sofortige Rechtsberatung, da der Ablauf der von der Kanzlei U+C festgelegten Termine oft in einem befristeten Gerichtsverfahren mündet, was zu erheblichen Aufwendungen führt. Mit einer von uns geänderten Abmahnung kann die Androhung eines Gerichtsverfahrens verhindert werden, da nur so das Wiederholungsrisiko ausgeschaltet werden kann. Einerseits ist der Fortsetzungskontext nicht auszuschliessen, da andernfalls Zuwiderhandlungen, die nicht unter die Abmahnung fallen, die Konventionalstrafe einleiten.

Außerdem muss in der Regel der Geltungsbereich der Warnung angegeben werden. Eine eigenständige Änderung der Abmahnung ist zu unterlassen, da Sie dadurch dem nicht unbeträchtlichen Risiko ausgesetzt sind, dass die Abmahnung nicht den rechtlichen Anforderungen genügt und ein einstweiliges Gerichtsverfahren anhängig ist.

Bei der Ausformulierung der Unterlassungsverpflichtung unterstützen wir Sie. 2 ) Den von der Kanzlei U+C verlangten Geldbetrag nicht ohne vorhergehende juristische Überprüfung bezahlen. Einerseits werden in vielen Verfahren zu viele Anwaltskosten verlangt. In den meisten Faellen koennen diese nachbearbeitet werden. In vielen Faellen koennen diese Betraege auch nachbearbeitet werden.

Zudem können die Rechtsverletzungen in den meisten FÃ?llen nicht vollstÃ?ndig nachgewiesen werden, zumal ein groÃ?er Teil unserer Mandanten die Rechtsverletzung nicht tatsÃ?chlich begeht, sondern einer rechtswidrigen Abmahnung zum Opfer falle. Letztlich können die verlangten Mengen in vielen Einzelfällen korrigiert oder ganz weggelassen werden.

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