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Rauchmelder im Treppenhaus
Nebelmelder im TreppenhausInstallieren Sie Rauchmelder im Haushalt - Rauchmelder als Lebensretter
Sie sind als Bauherr rechtlich dazu angehalten, Rauchmelder in Ihrem Hause oder Ihrer Ferienwohnung zu installieren, unabhängig davon, ob Sie selbst wohnen oder ein Wohnhaus oder eine Ferienwohnung mieten. Das Wichtigste zur Rauchmeldergesetzgebung in Ihrem Land hier. Haben Sie Ihr Eigenheim oder Ihre Ferienwohnung gemietet, sind Sie als Mieter stets dazu angehalten, die von Ihnen oder von Dritten (externen Dienstleistern) montierten Detektoren einsatzbereit zu haben.
Dieses Mietrecht ersetzt auch gegenteilige Bestimmungen über die Verantwortung für die Instandhaltung von Brandmeldern in den jeweiligen staatlichen Bauordnungen. Rauchauslöseeinrichtung für Treppen? Die Freitreppe wird in einem 1-Familienhaus als Rettungsweg innerhalb der Wohneinheit/Wohnung betrachtet und muss daher mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Für den Fall von geöffneten Anschlüssen mit mehreren Stockwerken muss ein Rauchmelder zumindest auf der oberen Etage installiert werden.
Das bedeutet im Falle eines Brandes muss der Rauchmelder den Brand so früh wie möglich erkennen und warnen. Weil jedoch Podeste und Stufen die Ausbreitung des Rauchs nach oben erheblich erschweren, verzögert sich auch die Erkennung und Warnung, wenn im Falle eines Brandes im Erdgeschoss oder im ersten Obergeschoss des Treppenhauses ein Rauchmelder nur an der Zimmerdecke des zweiten Obergeschosses installiert ist.
Daher ist es sehr empfehlenswert, in jedem Geschoss oder Treppenhaus einen Rauchmelder zu installieren. Von der Rauchmeldepflicht befreit ist jedoch die getrennte Treppe in einem Wohnhaus, von der die Einzelwohnungen durch eine Wohnungstüre getrennt sind, da es sich nicht um einen Flucht- und Rettungskanal oder den Zutritt zu Gemeinschaftsräumen innerhalb einer Wohnanlage oder eines Apartments handele.
Die Hintergründe sind ein konkretes Schutzziel: Wenn Rauchmelder im Treppenhaus eines Wohnhauses bei einem Feuer im Treppenhaus alarmieren, würden die Bewohner des Hauses in Angst geraten und über das Treppenhaus, das mit Feuerrauch gefüllt ist und wegen des Kohlenmonoxides oft zum Tode führt, zu entkommen suchen. Deshalb sollten die Benutzer der Appartements, in denen es keinen Feuer gibt, in ihren Appartements auf die Befreiung durch die Werkfeuerwehr gemäß dem Feuerschutzkonzept aller staatlichen Bauvorschriften gewartet werden.
Deshalb werden für Treppen in Wohngebäuden keine Rauchmelder benötigt. Wenn die Treppe nicht im Treppenhaus selbst abbrennt, sondern nur die Treppe eines Wohnhauses durch Feuerrauch und Dämpfe unbrauchbar macht, kann es ein Anliegen sein, dass die Treppe als erster Rettungsweg durch ausreichenden Rauchabzug begehbar ist. Zu diesem Zweck sind die Außenfenster von Treppenhäusern mit einem Automatiköffner (Motor) ausgestattet, der von einem Rauchmelder unter der Hallendecke gesteuert wird und bei Feuerrauch das entsprechende Schaufenster auslöst.
Sie ist kostengünstig zu implementieren, da keine getesteten, CE-gekennzeichneten RWA-Geräte erforderlich sind (für Wohngebäude bis unterhalb der Wolkenkratzergrenze), da keine bauaufsichtlichen Auflagen an diese Lösungen gemacht werden. Da die Treppen in der Regel auch im Hochsommer kühlen, kommt es dort zu einer schnellen Abkühlung des Brandrauchs, was die Leistung und den Fahrstuhl der thermischen Anlage stark reduziert, so dass der Qualm nicht zwangsläufig in höhere Stockwerke aufsteigen kann.
Sonst wäre die Treppe in den Obergeschossen geruchsfrei und nur von einem Mittelgeschoss nach hinten zum Eingang hin unpassierbar geworden. Diesem wird durch Rauchabzug auf jeder Ebene oder jeder Haltestelle gegengesteuert. Im Treppenhaus sind die Rauchmelder miteinander verbunden und mit einer internen oder über eine Hausnotrufzentrale mit einer externen Position verbunden, die den Alarmfall überprüft und bei Notwendigkeit die Werkfeuerwehr meldet.
Neben Appartements und Treppenhäusern kann es aufgrund der gestiegenen Brandgefährdung der dort installierten Einrichtungen und Systeme auch Sinn machen, Keller, vor allem Heizungs- und Waschräume, mit Rauchmeldern ausstatten.