Newsletter Double Opt in

Rundbrief Double Opt in

an den Newsletter und erhalten den Newsletter beim nächsten Versand. Die so genannte Double Opt-In beschreibt ein Registrierungsverfahren für E-Mail-Empfänger, z.B. im Zusammenhang mit Newsletter-Abonnements, mit ihren Kontaktdaten über das Registrierungsformular für den Newsletter. Viele übersetzte Beispielsätze mit "Newsletter Double opt in" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen.

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Newsletter: So arbeitet das Double-Opt-In

Der Versand von Werbematerial per E-Mail bedarf der Zustimmung des Adressaten. Das Double Opt-In Verfahren wird zum Nachweis der Bestätigung durch den Adressaten des Newsletter verwendet. Zusätzlich zur Ausgestaltung einer Einverständniserklärung müssen Unternehmen auch das Double -Opt-In-Verfahren kennen, bei dem ein Interessent den Erhalt des Newsletter anerkennt.

Bei Rechtsstreitigkeiten über die Berechtigung des Versands von Werbe-E-Mails hat der Absender die Nachweispflicht, dass die Zustimmung des jeweiligen Inhabers der benutzten E-Mail-Adressen vorliegt. Allein die Erklärung, dass eine Zustimmung zum Versand von Werbe-E-Mails an eine konkrete E-Mail-Anschrift vorliegt, reicht nicht aus, wenn der Absender nicht nachweisen kann, dass die Zustimmung des Inhabers der benutzten E-Mail-Anschrift vorliegt.

Die Zustimmung des Empfängers allein reicht nicht aus. Das Einverständnis muss so beschaffen sein, dass es für die Verurteilung eines Gerichtes bewiesen werden kann (Beweisbarkeit). Die Zustimmung einer beliebigen Persönlichkeit reicht auch nicht aus. Dabei ist nachzuweisen, dass genau der Adressat und nicht etwa ein Dritter in seinem eigenen Name oder die E-Mail-Adresse die Zustimmung gegeben hat (Kongruenz: Antragsteller - (späterer) Adressat).

Das Double -Opt-In-Verfahren gibt Ihnen die grösstmögliche Rechtssicherheit für den Nachweis, dass die Zustimmung des Inhabers der benutzten E-Mail-Adresse vorliegt. Es wird daher dringend empfohlen, das Double -Opt-In-Verfahren anzuwenden - es ist jedoch keine rechtliche Vorgabe. Eine rechtliche Bindung an das Double-Opt-In-Verfahren besteht nicht. Weshalb Double-Opt-In?

Als Mahnung und Klarstellung: Beim Double Opt-In-Verfahren wird eine Bestätigungs-E-Mail (oft auch Einladungs-E-Mail oder Check-E-Mail genannt) an die bei der Anmeldung für einen Newsletter angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Empfänger wird in dieser Bestätigungs-E-Mail aufgefordert, seine Zustimmung durch Klicken auf einen Bestätigungslink zu erteilen. Wenn der Empfänger auf den Bestätigungslink drückt, kann nachgewiesen werden, dass der Besitzer der bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse seine Zustimmung erteilt hat.

Mit dem Double -Opt-In-Verfahren kann verhindert werden, dass Werbe-E-Mails an eine E-Mail-Adresse gesendet werden, die nicht von ihrem Besitzer, sondern von Dritten missbraucht wurde. Es besteht auch in diesem Falle die Möglichkeit, dass der eigentliche Besitzer der E-Mail-Adresse Werbe-E-Mails bekommt, obwohl er nie seine Zustimmung gegeben hat.

Das Bestätigungs-E-Mail muss immer völlig werbewirksam sein und darf nur der Überprüfung der E-Mail-Adresse diene. Das Bestätigungs-E-Mail muss nicht, wie es oft genug der Fall ist, im Klartextversand sein. Ein Bestätigungs-E-Mail mit Werbebotschaften würde vor Gericht als unzulässiges Werbe-E-Mail scheitern. Das Bestätigungs-E-Mail ist nur zur Überprüfung Ihrer Zustimmung gedacht.

Sofern der Nutzer bei der Registrierung für einen Newsletter eine ausländische E-Mail-Adresse missbraucht oder weil er der Meinung ist, dass der Newsletter für den Betreiber der E-Mail-Adresse von Interesse sein könnte, wird ihm eine Bestätigungs-E-Mail zugesandt. Diese Bestätigungs-E-Mail kommt ohne Wissen des Dritten zustande, er hat nirgendwo auf einer Webseite eine Zustimmung gegeben.

Wenn er nun auf den Bestätigungs-Link drückt, muss allein dieser Mausklick eine hinreichende Zustimmung sein, um ihm den Newsletter künftig an seine E-Mail-Adresse zu schicken. Die Bestätigungs-E-Mail muss daher die vollständige Zustimmung beinhalten. Durch Anklicken des Bestätigungslinks muss die volle Zustimmung erteilt werden. Lediglich der Text der Bestätigungs-E-Mail muss es dem Absender ermöglichen, vor einem Gericht nachzuweisen, dass der Adressat der Zusendung von E-Mail-Werbung zugestimmt hat.

Daher reicht es nicht aus, wenn die Bestätigungs-E-Mail kurz und bündig nach der Zustimmung fragt, die bei der Anmeldung auf der Webseite gegeben wurde, ohne sie zu erneuern. Falls Sie viel Zeit und Aufwand (und möglicherweise gar Kosten für eine juristische Überprüfung) in die Erstellung Ihrer Einverständniserklärung auf der Webseite stecken, muss diese Einverständniserklärung auch in der Bestätigungs-E-Mail nachvollzogen werden.

Die Bestätigungs-E-Mail sollte nur als Zustimmungsbestätigung gelten und keine weiteren Erläuterungen enthalten. Zu den mittlerweile recht zahlreich vorhandenen formellen Anforderungen an die Effektivität einer Zustimmung gehört, dass sie getrennt von anderen Deklarationen abgegeben wird, sozusagen im Alleingang. Beispielsweise sollte die Zustimmungsbestätigung in der Bestätigungs-E-Mail nicht mit der Beteiligung an einem Wettbewerb verbunden sein (auch wenn ein solcher Link zwar generell erlaubt ist, dies aber eine andere Sache ist).

In der Bestätigungsmail wird diese Formel daher nicht empfohlen: "Noch ein weiterer Mausklick zum großen Sieger! Vervollständigen Sie Ihre Beteiligung an unserer großen Lotterie, indem Sie auf den nachfolgenden Link klicken, um die Bedingungen der Lotterie und Ihre Anmeldung zu unserem Newsletter mit den aktuellsten Infos zu überprüfen. Der Wortlaut der einzureichenden Anmeldebestätigung muss deutlich machen, dass nur die Zustimmung zum Erhalt des Newsletter und nicht zugleich die Beteiligung am Gewinnspiel zuerkannt wird.

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