Werbung Gesetz Deutschland

Werbegesetz Deutschland

und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Wenn Sie keine Werbung in Ihrer Mailbox erhalten möchten, müssen Sie darauf hinweisen. Welches Gesetz breche ich und wie wird ein DOI durchgeführt? Weil es in Deutschland feste Regeln für die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung gibt.

Keinerlei Rechtlosigkeit

Heute ist das Netz das Mittel der Zeit. Sie können bereits jetzt TV schauen, Zeitungen und Computerspiele anschauen, Telefonate führen - und natürlich über das Netz shoppen. Mit zunehmender Mobilität im Netz wird das Werbemedium umso interessant. Weil dort, wo viele Menschen herumtollen, Werbung besonders reizvoll ist. Aber welche Vorschriften gibt es für die Werbung im Intranet?

Was sind die zu beachtenden Regeln? Viele Rechtsfragen ergeben sich aus dem Netz. Jeden Tag, jede Woche, jeden Tag, finden Sie Neuigkeiten über die gesetzlichen Bestimmungen der Werbung im Intranet. Bei der Werbung im Netz ergeben sich eine Reihe von Rechtsfragen. Ein großes Manko ist, wie sich in der realen Lebenswelt tatsächlich für die "reale Welt" entworfene Gesetzmäßigkeiten auswirkt.

Natürlich ist das Netz kein Rechtsraum. Alles, was eine Einzelperson im Netz tut, kann zivil- und strafrechtlich Folgen haben und auf diese Personen zurückgeführt werden. Es geht also nicht darum, ob ein Gesetz gilt, sondern welche es ist. Man könnte sich beispielsweise fragen, ob ein amerikanischer Anbieter, der eine englischsprachige Webseite unterhält, das deutsche Recht einhält.

Schließlich ist die Webseite in Deutschland zugänglich und der Kunde aus Deutschland kann über das amerikanische System einkaufen. Muss der amerikanische, chinesische, japanische, englische, südafrikanische, neuseeländische etc. das UWG einhalten, wenn sie im Netz vertreten sind und auch potenzielle Käufer in Deutschland über eine (internationale) Startseite adressieren?

Zentrales Recht in Deutschland, das sich mit den Verhältnissen der Unternehmer zueinander und zu den Konsumenten befasst, ist das UWG (= Gesetz gegen den unfairen Wettbewerb). Beispielsweise untersagt sie missverständliche Werbung und beschränkt die Vergleichswerbung. Außerdem werden Regelungen für Rabattkampagnen und Wettbewerbe festgelegt. Dies gilt auch für das Netz.

Es wird dort spannend, wo die für die Offline-Welt entworfenen Gesetzmäßigkeiten nicht mehr genau in die Online-Welt hineinpassen - was kann man tun? Zum Beispiel das kartellrechtliche Trenngebot, das vorsieht, dass redaktioneller Inhalt und Werbung (Anzeigen) in den Massenmedien (z.B. in einer Zeitschrift) klar zu trennen sind und nicht verwechselt werden dürfen.

Hintergründe dafür sind, dass der Nutzer klar sehen kann, welcher Teil Werbung für ein konkretes Erzeugnis oder eine Firma ist und welcher ist. Nur wer weiss, dass er mit Werbung zu tun hat, kann ihr mit einer entsprechenden Kritik gegenübertreten. Mit anderen Worten: Was ist zum Beispiel mit Bannerwerbung oder Pop-ups im Intranet?

Doch das UWG ist keineswegs das alleinige Gesetz, das im Netz eine wichtige Funktion hat. Stattdessen gibt es unzählige Gesetze, die Firmen und Gewerbetreibende einhalten müssen, wenn sie im Netz sind. Dabei ist auch auf die Kennzeichnungspflicht für elektrische Geräte, die Registrierungspflicht für Elektroaltgeräte, die Preisinformationsverordnung, das Jugendschutzrecht usw. hinzuweisen.

Eine der grössten Aufgaben im Bereich der Werbung im Netz ist es sicher, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen und zu erhalten. Jeder, der im Netz wirbt, muss nicht nur das Wettbewerbsrecht in all seinen Erscheinungsformen einhalten, sondern auch andere Teilbereiche. Derjenige, der per E-Mail an die Konsumenten schreibt, muss den Schutz der Daten einhalten.

Das Persönlichkeitsrecht von Einzelpersonen (z.B. Prominente) oder Firmen kann ebenfalls beeinträchtigt werden, besonders wenn die Bilder dazu verwendet werden, Menschen zu werben, ohne sie zu befragen. Beim Werben für Sachen, die nicht für junge Menschen unter 18 Jahren bestimmt sind, muss der Schutz von Minderjährigen beachtet werden. Es ist bekannt, dass erotische Angebote im Netz weit verbreitet sind.

Die Werbung dafür ist natürlich juristisch nicht ganz problemlos - denn: Wie kann der Werbetreibende/Erotikanbieter (sicher) wissen, ob ein Kind oder ein Jugendlicher vor dem Monitor saß? Die E-Mail kann zwar noch mit einem (alten) Werbebrief verglichen werden und könnte daher aus rechtlicher Sicht mindestens näherungsweise gleichgesetzt werden.

Wie Popup-Werbung oder Weblog. Nicht nur in der Werbung stellt das Netz neue juristische Fragestellungen. Ältere Rechtsstreitigkeiten aus der Offline-Welt sind auch im Netz nach wie vor aktuell. Jeder, der nicht auf das legale Eis im Netz will, muss die Vorschriften wissen. Die vielen ungeklärten rechtlichen Fragestellungen, die das Netz mit sich bringt, werden erst dann deutlicher, wenn die Justiz diese nach und nach beantwortet.

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