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Wieviel überstunden sind Zulässig
Wie viel Überstunden sind erlaubt?Regelung von Mehrarbeit und Mehrarbeit
Diejenigen, die von ihren Mitarbeitern weitere Anwesenheit fordern, sollten berücksichtigen, dass Mehrarbeit begrenzt ist. Außerdem müssen für die Mitarbeiter angemessene Mehrarbeitszeiten anfallen. Doch viele Unternehmer kommen nicht umhin, von Zeit zu Zeit besonderes Engagement von ihren Mitarbeitern zu fordern. Aber wie viele Zusatzstunden kann der Unternehmer über die vertragliche Arbeitsleistung hinaus nachfragen?
Mehrarbeit und Mehrarbeit Zunächst muss zwischen Mehrarbeit und Mehrarbeit unterschieden werden. Mehrarbeit entsteht, sobald jemand über das im Anstellungsvertrag vereinbarte Maß hinausgeht. Überschreitet auch die Anzahl der gearbeiteten Wochenarbeitsstunden die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit, spricht man von Mehrarbeit. Eine Monteurin mit 36 Std. Arbeitsbelastung beispielsweise, die vierzig Std. in einer gespannten Arbeitswoche beschäftigt, macht vier Mehrarbeitsstunden.
Bei einer Nutzungsdauer von 48 Std. sind neun Mehrarbeitsstunden und drei Mehrarbeitsstunden erforderlich. Weil für Industrieunternehmen - wie auch für Büroangestellte - eine gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit von 45 Std. gelten soll. Spezielle Fälle von Mehrarbeit sind im Schweizerischen Obligationenrecht reglementiert (Art. 321c OR) und unterliegen damit dem Privatrecht.
Überstunden werden im Arbeitsgesetzbuch (Artikel 9, 12 und 13 ArG) geregelt, das auch den gesundheitlichen Schutz der Arbeitnehmer im Sinne des Öffentlichen Rechtes sicherstellt. Der Gesetzgeber setzt damit eine Obergrenze für Überstunden. Mit einer maximalen Wochenarbeitszeit von 45 Std. dürfen pro Jahr höchstens 170 Überstunden und höchstens zwei Überstunden pro Tag geleistet werden.
Mit einer maximalen Wochenarbeitszeit von 50 Std., z.B. im Gesundheitssektor, beträgt die Überstundengrenze 140 Std. pro Jahr. Die Mehrarbeit wird unter der Voraussetzung vergütet, dass ihre Leistungen nicht in Arbeitsstunden gemessen werden können. Vergütung durch Freistellung Sowohl Mehrarbeit als auch Mehrarbeit sind mit dem normalen Lohn zuzüglich 25 Prozent Zuschlag zu vergüten, sofern nichts anderes vertraglich festgelegt ist.
Bei Mehrarbeit können sich Firmen und Mitarbeiter auf einen einvernehmlichen Vergütungsverzicht im Anstellungsvertrag einigen. "Diejenigen, die z.B. im Gesundheitssektor auf Mehrarbeit verzichten wollen, werden wahrscheinlich keine Mitarbeiter finden. "Bis auf wenige Ausnahmefälle müssen allerdings immer Mehrarbeit ausgezahlt werden. Ein Ausgleich durch freizeitliche Vergütung ist - ebenfalls in Absprache - sowohl für Mehr- als auch für Mehrarbeit möglich.
Die eigenverantwortliche Planung von Mehrarbeit muss für den Mitarbeiter sinnvoll sein. Außerdem müssen betriebsbedingte Mehrarbeit erforderlich sein; sie darf nicht zur Norm werden. Wenn eine Firma von ihren Mitarbeitern immer wieder einen längerfristigen Auftrag fordert, dann sollte sie die Geschäftsbücher durchgehen. Allerdings unterliegen einige Firmen, zum Beispiel im Bereich Touristik oder Messen, hohen operativen Fluktuationen und haben daher einen unterschiedlichen Bedarf an Personal.
Anstelle einer Wochenarbeitszeit gibt sie an, wie viele Arbeitsstunden im gesamten Jahr gearbeitet werden sollen. Jegliche Streitigkeiten über die Bezahlung von vermeintlich in dieser oder jener Arbeitswoche geleisteten Mehrarbeit werden so umgangen. Die Werksleitung führt entweder die Terminplanung durch oder die Mitarbeiter disponieren selbstständig im Bereich der Jahrarbeitszeit.
Der Gesetzgeber ist dazu gesetzlich dazu angehalten und muss die Unterlagen für einen Zeitraum von fünf Jahren vorhalten. Überstundenkonflikte können nur durch eine genaue Dokumentierung vermieden werden. Auffallend lange Arbeitszeit kann zum Beispiel ein Anzeichen dafür sein, dass der Mitarbeiter einen Ausbrand hat.