Abmahnung wegen Nichteinhaltung der Arbeitszeit

Warnung vor Nichteinhaltung der Arbeitszeiten

Hinweis: Die Nichteinhaltung dieser Warnung kann zu hohen Geldstrafen führen. Auch nach der entsprechenden Warnung besteht keine Gefahr einer außerordentlichen Kündigung. Es wurden klare Regeln für die Arbeitszeit aufgestellt und umgesetzt. Wenn der Arbeitgeber eine Verwarnung ausspricht, ist er es - bis jetzt.

Kein fristloses Kündigen wegen Bruch der Pausenzeiten | Mitarbeiter

Eine Betriebsrätin hatte während der Arbeitszeit eingeschlafen. Die Arbeitgeberin betrachtete dies als Arbeitszeitmissbrauch und wollte diese ohne Vorankündigung beenden. Allerdings sah das Landesarbeitsgericht Siegburg keinen Anlass dazu, da die außerordentliche Beendigung wegen der Überschreitung der Pausenfrist unangemessen war. Eine Betriebsrätin hatte während der Arbeitszeit eingeschlafen. Die Arbeitgeberin betrachtete dies als Arbeitszeitmissbrauch und wollte diese ohne Vorankündigung beenden.

Allerdings sah das Landesarbeitsgericht Siegburg keinen Anlass dazu, da die außerordentliche Beendigung wegen der Überschreitung der Pausenfrist unangemessen war. Arbeitspausen sind notwendig. Die Arbeitszeitgesetzgebung enthält eine sehr eindeutige Regelung, nach der die Unternehmen dazu gezwungen sind, den Beschäftigten eine Pause zu erteilen. Als Gegenleistung müssen diese die angegebene Pausendauer einhalten.

Nicht jede Überschreitung der Pausenzeiten rechtfertige jedoch eine ausserordentliche Entlassung, stellte das AG Siegburg in seiner Entscheidung klar. Beispiel: Arbeitszeitmissbrauch wegen Verstoßes gegen die Pausenregelung? Der Arbeitsgerichtshof Siegburg musste über den Vorschlag eines Arbeitsgebers befinden, der die Einwilligung des Betriebsrates zur Entlassung eines seiner Mitarbeiter einholen wollte. Die Arbeitgeberin wollte ihn wegen Arbeitszeitbetrugs ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen.

Die Arbeitgeberin beschuldigte den Angestellten, während der Arbeitszeit gut und gründlich im Aufenthaltsraum gelegen zu haben und sah darin einen Betrug in der Arbeitszeit, der die Entlassung ohne Vorankündigung rechtfertigte. Ein paar Tage vorher war er auch beim Einschlafen ertappt worden, weshalb er eine Warnung erfuhr. Die Mitarbeiterin erklärt, dass er zwei Min. früher wegen schwerer Kniebeschwerden in den Ruheraum gefahren sei, um sein Fuß kurz auf die Patientenliege zu legen.

Die Klage des Arbeitsgebers wurde vom Landesarbeitsgericht Siegburg abgewiesen. Seiner Ansicht nach konnte die Betriebsratsvereinbarung im Einzelfall nicht ersetzt werden, da es keinen wesentlichen Anlass zur fristlosen Beendigung des Anstellungsverhältnisses gab. Diese Pausenüberschreitung rechtfertigte auch nach einer entsprechenden Abmahnung keine ausserordentliche Entlassung.

Bei einem seit mehr als 20 Jahren existierenden Anstellungsverhältnis steht die außerordentliche Beendigung in keinem angemessenen Verhältnis zum Schweregrad der Dienstpflichtverletzung. Nicht jede Nichtbeachtung der Pausenzeiten sei ein Zeitbetrug. Aktuelle Informationen zum Themenbereich Arbeitszeit erhalten Sie hier.

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