Redtube und

Röhren und

Ist das überhaupt erlaubt? Media and Law - Nachruf auf Redtube-Warnungen. Betroffen sind nicht nur RedTube-Nutzer und Telekom-Kunden. Die Spammer werben für die Porno-Videoportale Redtube und Youporn. Nein, ich hatte im Dezember keine Warnung vor Redtube in der Post.

Rotröhrchen und Co: Staat hat nichts gegen Video-Streaming

"Das" bloße Ansehen eines Video-Streams ohne Download ist "urheberrechtsfrei", zitiert von "Spiegel Online" aus einer Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern zu einer parlamentarischen Befragung der Linkspartei. Die Anfragen wurden durch Warnungen für Benutzer des Pornoportals Rote Tube ausgelöst. Abertausende von Deutschen hatten im vergangenen Monat Warnungen bekommen, weil sie auf der Website Video-Streams abgespielt hatten. "Letztendlich kann diese Fragestellung nur vom EuGH beantwortet werden", antwortete das Justizministerium.

Nach Angaben von "Spiegel Online" will die grosse Koalition keine rechtliche Klärung von Streamings oder Redtube-Warnungen. Die linke Fraktion kritisiert dies: "Die Regierungskoalition sollte sicherstellen, dass Absatz 44a das Streamen explizit zulässt. Wenn sie nichts unternimmt, dann ist die Verunsicherung für die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor groß", sagte die linke Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak "Spiegel Online".

Anders als beim Herunterladen speichert das Streamen die abgefragten Informationen nicht permanent und kann daher vom Benutzer nicht unrechtmäßig weitergeleitet werden.

Wie rechtmäßig sind Streaming-Dienste?

Sie können ganz einfach über das Web abspielen. Mit dem Streamen werden Filmaufnahmen über das Netz verfolgt. Diese werden im Netz veröffentlicht, der User kann den Spielfilm dann im Netz anschauen. Das Herunterladen des Films erfolgt nicht als Ganzes, aber es ist aus technischer Sicht erforderlich, den ganzen Teil des Films Stück für Stück herunterzuladen und - wenigstens kurz - im Hauptspeicher des Rechners zu speichern.

Es ist gesetzlich verboten, ein Kunstwerk zu kopieren, wenn es nicht zeitweilig ist. Wenn der Benutzer des Streaming-Portals auf den "Play"-Button drückt, wird der Spielfilm in vielen kleinen Teilen heruntergeladen. Sie werden als sogenannte temporäre Dateien im Speicher seines Rechners abgelegt. Das Ergebnis ist eine Nachbildung des Films, wenn auch in vielen kleinen Einzelteilen.

Die Reproduktion von Arbeiten, wie das Recht so nett sagt, ist verboten, wenn sie nicht zeitweilig ist. Ist es nur temporär, wenn die Dateien für eine gewisse Zeit im Speicher des Rechners gespeichert sind? Dies ist bei Kinofilmen der Fall, wenn die entsprechende Folge wiedergegeben wurde. Zudem wäre es nicht möglich, einen Film im Internet zu sehen, ohne die Informationen zwischenzuspeichern.

Die Wiedergabe von Spielfilmen ist daher erlaubt. Es ist also untersagt, einen Spielfilm über ein Streaming-Portal anzusehen, wenn der Autor dies nicht will und der Spielfilm unrechtmäßig ins Internet eingestellt wurde. Wie kann ich wissen, ob der Autor eines Films zugestimmt hat und ob meine Herkunft rechtmäßig ist? In der Regel ist eine Quellenangabe - in diesem Falle die Website, auf der der betreffende Beitrag online ist - offensichtlich rechtswidrig, wenn feststeht, dass der Beitrag nicht rechtmäßig veröffentlicht werden kann.

Dies ist beispielsweise bei Kinofilmen der Fall, die noch im Kinosaal ablaufen. Für den Verbraucher wäre es daher ein purer Zufall, wenn er einen bestimmten Titel rechtmäßig oder unrechtmäßig im Netz sehen würde, je nachdem, ob die Herkunft des Films rechtmäßig oder unrechtmäßig ist. Filme speichern? Sich von der bloßen Verwendung einer Folie zu unterscheiden, ist die Einsparung von genau diesem.

Juristisch ist es ein großer Unterschied, ob ein Spielfilm einfach über ein Streaming-Portal angesehen und wiedergegeben wird oder ob er auf einer Harddisk oder DVD gespeichert ist. Mittlerweile gibt es immer mehr Sendungen, mit denen man die auf Streaming-Portalen angebotenen Videos speichern und zu einem beliebigen Termin wieder ansehen kann. Eine Filmkopie über ein solches Produkt darf für den Privatgebrauch gespeichert werden.

Der gelagerte Filmmaterial darf jedoch nicht aus einer offensichtlich illegalen Herkunft sein. Also: Betrachten gestattet, Speichern nur, wenn die Herkunft des Films nicht offensichtlich illegal ist. Dies ist jedoch sehr schwierig zu ermitteln, weshalb das Speichern von Videos von Streaming-Portalen nicht empfohlen wird.

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