Mietrecht Rauchverbot

Pachtrecht Rauchverbot

Rauchfrei zu Hause? Es ist erlaubt, in der eigenen Wohnung zu rauchen. sich beraten zu lassen, welche Rechte gegen starke Zigarettenraucher nach dem Mietrecht bestehen. Nichtraucher, Entschädigung des Mieters durch Rauchen, Nikotinablagerungen. Für Sie tätig in den Bereichen Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht:

Raucherentwöhnung im Nachbarschafts- und Mietrecht

Raucher haben immer weniger Raum, ihrer Abhängigkeit nachzugeben. Schließlich kann man in der eigenen Ferienwohnung auch zu Hause räuchern. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kann das Raucherlebnis auf dem eigenen Balkon allerdings unter gewissen Voraussetzungen zeitbegrenzt sein. Es sei aber für die Kampfrichter von Bedeutung, sich selbst ein Urteil über das Ausmaß der Schikanen zu bilden, so BGH-Richter Stresemann.

Der Richter stellte in der Entscheidung klar, dass Zeitbeschränkungen für das Tabakrauchen auf dem Balkons immer dann vorstellbar sind, wenn eine erhebliche Schädigung des Nachbars vorliegt, nicht aber, wenn die mit dem Tabakrauchen einhergehenden Schädigungen "nach Ansicht einer vernünftigen Durchschnittsperson", wie es in einer Pressemeldung des Bundesgerichtshofs heisst, nur unbedeutend sind.

Danach ist das Rauchen auf dem Dachboden nicht mehr ohne Einschränkungen gestattet. Bei Diskrepanzen sollten die Bewohner jedoch nicht mit der Zeitschaltuhr auf dem Dach des Hauses sitzen, sondern mit ihren Nachbarinnen und Nachbarinnen sprechen. In manchen Fällen kann das Rauchverbot auf dem Südbalkon nicht nur vorübergehend, sondern auch vollständig gelten. Schon 2014 musste das LG Frankfurt am Main darüber befinden, ob einem Wohnungsbesitzer das Rauchverbot auf seinem eigenen Balkon gewährt werden darf.

Die Nichtraucherin forderte nun, dass der Rauchende seinen Tabakkonsum auf den anderen Rang der Raucherwohnung beschränkt. Die Raucherin hat sich nicht daran gehalten. Die zweite Galerie kann nur über das Gastzimmer erreicht werden. Die Gerichtsentscheidung fiel zugunsten des Nichterwerbers. Sein Wohneigentum wird durch den Zigarettenqualm von daneben behindert, dass er eine einstweilige Verfügung über diese Belästigung verlangen kann.

Wenn das Gastzimmer von Personen belegt ist, muss der Wohnungseigentümer in der Nacht bei geöffnetem Dachfenster oder im Freien qualmen (Az. : 2-09 S 71/13). Die Entscheidung ist eine Eigenheit, da der Südbalkon in der Regel von den Richtern als Teil der Ferienwohnung beurteilt wird. Die Gerichte betrachten das Recht, auf dem Altan zu rauchen, für einen allgemeinen Charakter.

Im Allgemeinen ist das rauchen in der Ferienwohnung nicht gestattet. Nach Ansicht des BGH geht es nur dann über die vertragsgemäße Nutzung einer gemieteten Ferienwohnung hinaus, wenn z.B. Spuren von Nikotin zu einer Verschlechterung der Ferienwohnung führen, die durch übliche kosmetische Reparaturen nicht mehr entfernt werden kann, sondern weitere Reparaturarbeiten erfordert. "Rauchende und nichtrauchende Personen haben die selbe Rechtsstellung", erläutert Anwalt Michael Drasdo, der Vorsitzende des Gesetzgebenden Ausschusses für Miet- und Aufenthaltsrecht des DAV.

Erst 2014 entschied das Landgericht in München zugunsten einer Klage, die sich durch ihre Nachbarn beunruhigt fühlten, die in ihrer Wohnanlage rauchten. Der Angeklagte wurde dazu verdammt, "geeignete Massnahmen zu ergreifen, um ihre eigene Unterkunft....

und von dem zu diesem Appartement gehörigen Balkon gelangt Rauch in die Klägerwohnung...... "Die Bezirksrichter legen fest, zu welchen Terminen die Angeklagte ihre Räume nicht belüften oder auf dem Altan räuchern darf. Die beiden Appartements hatten nur gleichgerichtete Sichtfenster. Der Kläger hat keinen Grund, dass der Rauch nie aus der benachbarten Wohneinheit kommt.

Es kann jedoch verlangt werden, "dass der Angeklagte dafür Sorge trägt, dass der Rauch zu gewissen Zeitpunkten nicht in die Wohnungen der Beschwerdeführerin gelangt, damit er belüftet werden kann". Die Bezirksrichter in München haben das allgemeine Recht, in der eigenen vier Wände zu räuchern, nicht in Zweifel gezogen (Az.: 485 C 28018/13).

Im Rahmen des Erfordernisses der gegenseitigen Berücksichtigung erregte auch ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf im Juni 2013 Aufregung. Nach dem Tode seiner Ehefrau hatte der 74-Jährige die Lüftung durch das geöffnete Schaufenster eingestellt, was den Rauch durch die Wohnungstüre in das Stiegenhaus drang.

Immer wieder hatte die Wirtin den Rauchenden gebeten, seine Lüftungsgewohnheiten zu verändern und durch das Schaufenster zu blasen. Wie Mihael Pohar, Sprecher des Landgerichts Düsseldorf, nachträglich erläuterte, muss der Hausherr eines Wohnhauses keinen Zigarettenqualm im Stiegenhaus tolerieren, der zu einer unannehmbaren und untragbaren Geruchsbeeinträchtigung führt. Der Urteilsspruch machte auf sich aufmerksam, weil einige Journalisten zunächst behaupteten, der Mann sei gefeuert worden, weil er in der Ferienwohnung rauchte.

Das Recht, in der eigenen vier Wände zu räuchern, haben die Düsseldorfer Juroren explizit anerkennt. Sogar das Nichtrauchen in der Ferienwohnung kann der Hausherr über den Vertrag nicht verlässlich verhindern. Auch wenn der Hausherr explizit einen Nichtraucher sucht, kann er nicht mit Sicherheit sagen, dass später in seiner Ferienwohnung nicht raucht.

Nach dem Urteil des Gerichts ist das gelegentliche Tabakrauchen nicht zur Ablehnung des Vertrags legitim. Reduzierte Miete durch Rauchbelastung? Die Zulässigkeit einer Mietzinsminderung wegen Rauchbelastung ist von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängig. Als eines der ersten in Deutschland hat das LG Hamburg nach Auskunft des Mieterbundes einem Pächter erlaubt, seine monatliche Zahlung um fünf Prozentpunkte zu reduzieren, weil er sich durch das Raucherverhalten seiner unter ihm lebenden Anwohner gestört fühlt (Aktenzeichen: 1 S 92/10).

Als " erhebliche Unzulänglichkeit " bezeichneten die Juroren die von den Rauchernachbarn ausgehende Geruchsbelastung. Es wurde vermutet, dass die Anwohnerinnen und Anwohner zwischen 7 und 23 Uhr zwei Rauchwaren pro Stunde auf dem eigenen Dachboden haben. Im Normalfall ist davon auszugehen, dass sich der Qualm erhöht und bei offenem Schaufenster das Haus des Rauchers betritt.

Er hätte den Zigarettenqualm nicht so einfach abführen können, da er aufgrund des hohen Rauchens seiner Nachbarschaft damit gerechnet hatte, dass irgendwann wieder Rauchen aufkommen würde. Die gesundheitsschädlichen Rauchgase ziehen weiter in die Wohnungen des Rauchers und der Hausherr kann den Fehler nicht beheben, da er keinen Griff gegen den Nichtraucher hat.

Das Berliner Landesgericht betrachtet Rauchbelästigungen ebenfalls als Eingrenzung. Nichtraucher dürfen ihr Schraubstock jedoch nicht hemmungslos in einem Wohnhaus verwöhnen. "Rauchen ist auf allen öffentlichen Plätzen verboten", sagt Happ. Dies bedeutet: Im Stiegenhaus, im Keller, in der Wäscherei, im Aufzug oder in der Garage können Verbotszeichen befestigt werden, die von Nichtrauchern zu beachten sind.

Rauchverbot in Gemeinschaftsbereichen kann auch durch die Haushaltsordnung ausgesprochen werden.

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