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Pflichten eines Auszubildenden
Aufgaben eines AuszubildendenVerpflichtungen von Ausbildern und Lehrlingen
Beide Vertragsparteien sind durch den Abschluß eines Schulungsvertrages verpflichtet, die vertraglichen Bedingungen zu übernehmen und im Schulungsalltag durchzusetzen. Nachfolgend werden die Pflichten der Vertragsparteien genauer erläutert: Vorlage und ggf. Beantragung einer Folgeuntersuchung vor Ende des ersten Jahrgangs. Die Auszubildenden müssen daher die Ausbildung nach Zeitplan, Zeit und Inhalt so durchführen, dass das angestrebte Bildungsziel innerhalb der geplanten Ausbildungsdauer erfüllt werden kann.
Das heißt, auch wenn die Inhalte der Schulung in der Regel nicht im Unternehmen gelehrt werden können, muss der Auszubildende die Auszubildenden auch in diesen Dingen unterrichten. Der Auszubildende ist jedoch für die Schulung verantwortlich. Der/die jeweils benannte Trainer/in muss dafür sowohl personell als auch beruflich angemessen sein. Auch wenn diese erst nach dem Ende des Trainingsverhältnisses erfolgen.
Die Auszubildenden müssen keine dieser Schulungsressourcen besitzen oder besitzen, sondern nur den vorgesehenen Verwendungszweck. Das Unternehmen ist nicht dazu angehalten, den Auszubildenden die für den Schulbesuch notwendigen Lernmaterialien unentgeltlich zur Verfuegung zu stellen. 2. Das Lernmaterial für den Schulbesuch muss von den Auszubildenden selbst finanziert werden. Er ist auch nicht dazu angehalten, den Auszubildenden die Lehrmittel des Unternehmens, die auch die Lernressourcen der Hochschule sind (z.B. Taschenrechner), für den Schulbesuch unentgeltlich zur Verfuegung zu stellen. 2.
Die Ausbildungsordnung verlangt einen schriftlichen Ausbildungsnachweis. Außerdem muss den Auszubildenden die Möglichkeit eingeräumt werden, während der Arbeitszeiten einen Ausbildungsnachweis zu erwerben. Der Ausbilder sollte die Auszubildenden bei der Erstellung der Ausbildungszeugnisse tatkräftig unterstützen und gegebenenfalls auf Defizite aufmerksam machen. Der Auszubildende ist aufgrund der Ausbildungsressourcen dazu angehalten, dem Auszubildenden einen kostenlosen Ausbildungsnachweis zu erbringen.
Überstunden, die über die festgelegte reguläre Einarbeitungszeit hinausgehen, werden gesondert vergütet oder durch freie Zeit ausgeglichen. Die Auszubildenden müssen dem Auszubildenden bei Kündigung des Lehrverhältnisses eine schriftliche Bescheinigung ausstellen. Die Auszubildenden müssen auf Wunsch auch Informationen über Führungs-, Leistungs- und andere spezielle technische Fertigkeiten erhalten. Die Auszubildenden müssen daher neben der Förderung der Auszubildenden selbst an der Erreichung des Ausbildungsziels beteiligt sein.
Jede Praktikantin und jeder Praktikant hat andere physische und psychische Anforderungen. Der Erfolg der Ausbildung soll durch die Kooperation von Ausbildern und Auszubildenden erlangt werden. Hierzu zählt auch die Verpflichtung des Auszubildenden, seinen Trainer über den Lehrstoff und sein Leistungsniveau zu unterrichten. Die Vorlage von Berufsschulzeugnissen ermöglicht es dem Trainer, bei Leistungsmängeln frühzeitig zu intervenieren und ein schlechtes Aufwachen vor der Abschlußprüfung zu verhindern Obwohl im Berufsausbildungsgesetz nicht ausdrücklich genannt, ist sie Teil der Ausbildungsordnung und ihr ausführlicher Nachweiss.
Sie ist vom Auszubildenden einmal pro Woche wahrheitsgetreu zu verwalten und vom Auszubildenden zu unterzeichnen. Der Nachweis der formalen Qualifikation ist Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Endabnahme. Zusätzlich zur Überprüfung durch Trainer oder Instruktoren muss sich der Teilnehmer auch um die vollständige Erstellung des Schulungsnachweises kümmern. Die Auszubildenden verletzen diese Verpflichtung auch, wenn sie Unternehmenswissen vermitteln, das klar als Geschäftsgeheimnis erkennbar ist.
Die Studierenden können diese Arbeit ablehnen, ohne gegen die Bestimmungen des Ausbildungsvertrages zu verstoßen. Im Falle einer Abwesenheit von der Berufsausbildung müssen die Auszubildenden den Auszubildenden sofort unter Angabe der Ursachen informieren. Die Auszubildenden müssen die Auszubildenden über ihre Berufsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Aufenthaltsdauer unterrichten.
Falls der Schüler die Berufsfachschule nicht besuchen kann, muss er sich nach den Anweisungen des Klassenlehrers an der Berufsfachschule dafür entschuldigen. 2. Bei Abwesenheit des Auszubildenden von der Berufsfachschule oder anderen Bildungsmaßnahmen muss er sich immer auch im Unternehmen erkranken. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit besteht auch die Verpflichtung, dem Auszubildenden bis längstens zum dritten Tag eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit zu übermitteln.
Die Auszubildenden haben das Recht, dies ab dem ersten Tag zu fordern. Die Jugendlichen sind dazu angehalten, sich vor Ausbildungsbeginn, ggf. nach Ende des ersten Ausbildungsjahres, prüfen zu lassen und dem Auszubildenden vorzustellen. Auszubildende dürfen keine Nebentätigkeiten ausüben.
Der Rest der Zeit der Auszubildenden soll für Lern- und Erholungsaktivitäten verwendet werden. Die Auszubildenden sind in jedem Falle dazu angehalten, den Auszubildenden um Erlaubnis zu bitten. Im Falle erwachsener Auszubildender darf die bewilligte Teilzeitarbeit zusammen mit der Ausbildungsdauer die Obergrenze der erlaubten wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Std. nicht übersteigen. Unmittelbar nach der Abschlußprüfung muß der Kandidat dem Instruktor das Resultat mitteilen und ihm ein entsprechendes Zertifikat vorlegen.