Anwalt Arbeitsrecht Kiel

Rechtsanwalt Kiel

Tätigkeitsschwerpunkte in Kiel: Arbeitsrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Insolvenzrecht. Die Kanzlei Oberberg & Hasche ist Mitglied im arbeitsrechtlichen Netzwerk der Rechtsanwälte. Sie wohnen in Kiel und suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht? Die Kanzlei Domscheit & Partner berät Sie im Arbeitsrecht in Kiel. Sie suchen einen Rechtsanwalt in Kiel, einen qualifizierten Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht?

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Nach Eingang einer regulären Beendigung, sei es aus betrieblichen, verhaltensbedingten oder persönlichen Gründen, wird unser Anwalt zunächst die fristgerechte Erfüllung der Kündigungsfristen überprüfen. Kündigungsfristen ergeben sich entweder aus dem Anstellungsvertrag, einem Kollektivvertrag oder allgemein aus dem Gesetzen. Anschließend kann ein Kollektivvertrag aber auch eine verlängerte Frist enthalten. sind immer (dringende) operative Anforderungen in einem kleinen Unternehmen oder in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die zumindest eine Vollzeitbeschäftigung haben.

Alle Mitarbeitenden zahlen so viel, wie sie arbeiten. Gern beraten wir Sie kostenfrei per Telefon, ob ein Kleinunternehmen existiert oder ob die Nummer ausreichend ist, um sicherzustellen, dass das Kündigungsschutzrecht (KSchG) gilt und Ihnen weiteren Schutz vor Kündigungen gibt. Stornierung in einem Kleinbetrieb: Hier sind die Möglichkeiten sehr klein. Background: Das Kündigungsschutzrecht wird nicht angewandt.

In einem kleinen Unternehmen muss der Unternehmer uneingeschränktes Vertrauen haben. Deshalb sollten die Voraussetzungen für eine Entlassung aus dem Beschäftigungsverhältnis nicht zu hoch sein. Deshalb hat der Angestellte hier nur den allgemeinen Entlassungsschutz. Ein weiterer Entlassungsschutz besteht nicht. D. h. es muss geprüft werden, ob es einen gültigen oder nachweisbar fortgeschrittenen Anlass gibt.

Danach muss der Mitarbeiter nachweisen, dass eine der Verfahrensgruppen des allgemeinen Kündigungsschutzes besteht, z.B. dass die Entlassung unmoralisch war. Gern informieren wir Sie kostenfrei, ob ein Verfahren aus dem allgemeinen Kündigungsschutzbereich besteht. Entlassungsschutz mit Hilfe des Kündigungsschutzes (KSchG): Gibt es mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte (sogenannter Schwellenwert nach 23 KSchG) und ist die sogenannte Wartezeit eingehalten, d.h. werden sie mehr als 6 Monaten angestellt, gilt das Kündigungsschutz-Gesetz.

Diese Kündigungsmöglichkeit ist neben dem für Schwangere (MuSchG) oder Betriebsratsmitglieder bestehenden Entlassungsschutz der wichtigste Entlassungsschutz durch das Kündigungsschutzrecht nach 1-KSG. kann bereits ineffizient sein. Danach ist gemäß 1 KG zu prüfen, ob die Entlassung gesellschaftlich begründet war. Der Begriff des Kündigungsschutzes ist in § 1 Abs. 2 S. 1 S. 1 KSchG enthalten.

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