Raucherraum Gesetz

Räucherraumgesetz

Raucher hingegen haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeit oder in den Pausen rauchen zu dürfen. Der Gesetzgeber verlangt nicht die Einrichtung von Raucherräumen. Raucherzimmer können in Diskotheken eingerichtet werden. Zusätzlich zum Raucherzimmer muss es mindestens ein weiteres Gästezimmer für Nichtraucher geben.

6 GSG, Raucherraum, Raucherzone

1 ) 1 Der Sachbearbeiter (Art. 7) kann in Abweichung von Artikel 3 Abs. 1 S. 1 für jedem unter Gebäude oder jeder Art von Raucheinrichtung das Nachbunkern gestatten. In der Psychiatrie kann das Rauchverbot auf jeder Abteilung in einem angrenzenden Raum in Abweichung von Abs. 1 S. 1 S. 1 gelten - mit Ausnahmen für ambulante und stationären suchttherapeutische sowie pädagogische und Integrationshilfen für - und nicht für für In der Psychiatrie Krankenhäusern darf in Abweichung von Abs. 1 S. 1 auf jeder Abteilung geraucht werden; dasselbe trifft für für zu.

2 Der Direktor einer Strafvollzugsanstalt und einer Strafvollzugsanstalt kann vorbehaltlich des Absatzes 1 erster Satz unter der Adresse Gemeinschaftsräumen das Tabakkonsum zulassen. 3 Abweichend von Absatz 1 erster Absatz können mehrere Raucherräume in Verkehrsflughäfen und in jenen öffentlichen Gebäuden, in denen sich mehr als 500 Beschäftigte tätig befinden, errichtet werden.

1 Der Saal ist als Raucherraum zu bezeichnen. 2 Der Raucherraum muss von übrigen Räumen strukturell so abgetrennt sein, dass kein Luftwechsel stattfindet. 1 Der Sachbearbeiter (Art. 7) kann in Abweichung von Artikel 3 Abs. 1 S. 2 für ambulante und Suchtherapien sowie Bildungs- und Integrationshilfen in einem ausgewiesenen Unterbereich von für zulassen.

2 Abs. 3 S. 1 findet entsprechende Anwendung.

Gesetz: Bedienung soll keine Räuchermänner versorgen

Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher will das Restaurantpersonal mehr vor dem passiven Rauchen schuetzen. In den separaten Raucherzimmern ist nach dem aktuellen Gesetzentwurf nur Self-Service erlaubt. Gemäß dem letzten Gesetzentwurf vom 6. Juli über den Schutz von Nichtrauchern ist nur die Nutzung von Self-Service in den separaten Raucherzimmern erlaubt. Der Gesetzentwurf, der am kommenden Donnerstag im Plenum diskutiert wird, lautet: "Die angrenzenden Räume müssen so gebaut und genutzt werden, dass eine gesundheitliche Gefährdung von Nichtrauchern und Mitarbeitern auszuschließen ist.

"Da die Bundesregierung formal für die Verordnung über Restaurants verantwortlich ist, war dieser Urteilsspruch die einzige Möglichkeit, dies zu regulieren, um das Gesundheitspersonal zu beschützen, sagte Marie-Luise Dittmar, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit. Die zweite Anforderung an die Ausstattung von Raucherzimmern ist der separate Zugang zur Toilette. Es darf nicht durch einen Raucherraum geführt werden. "Wichtig ist, dass wir in den großen, öffentlichen Räumlichkeiten einen flächendeckenden Schutz vor Nichtrauchern gewährleisten", so Dittmar.

Die Argumentation des Gesetzgebers lautet: "Da die meisten Discotheken von jungen Leuten frequentiert werden und wegen des starken Feinstaubs in Discotheken, muss das Schutzkonzept des Gesetzgebers strenger durchgesetzt werden und es muss ein allgemeines Raucherverbot gibt. "Praktisch gibt es einen flächendeckenden Schutz für Nichtraucher - ob für Gast oder Betrieb.

Sollte das Gesetz am kommenden Donnerstag im Bundestag beschlossen werden, könnte es wahrscheinlich nach der Pause im Bundestag diskutiert werden. Rot Rot-Rot will rund ein halbes Jahr lang Gastronomie zur Verfügung stellen, um sich an die neue Lage anzupassen und eventuell Raucherzimmer zu errichten. Es ist geplant, dass Raucher mit einer Geldstrafe von bis zu 100 EUR belegt werden.

Auch für die Sanktionen hat sich der Gesetzgeber etwas ganz Spezielles einfallen lassen: Die Gelder aus den Bußgeldern sollen zur Förderung von Tabakpräventionsprojekten eingesetzt werden. Doch in manchen Bereichen ist das Thema des Rauchens noch erlaubt: in Gefängnissen, in Abschiebehaft, in Psychiatrien, in Heime und in Behinderteneinrichtungen.

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