243 Zpo

Zpo 243

243 Zulassung zur Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung. 253 Zulassung zur Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung ?. Reklamation im vereinfachten Verfahren nach Art. 243 ZPO (Zivilprozessordnung) in vertraglichen Arbeitsstreitigkeiten.

Die Bestimmungen von Art. 243 ff. -. "Arbeitsrechtliche" Streitigkeiten nach Art. 243 Abs. 2 ZPO.

243 ZPO Zulassung in der Nachlassverwaltung und Willensvollstreckung

Nachlassverwalter: Wird im Fall einer Verfahrensunterbrechung durch den Tode einer der Parteien ein Nachlassverwalter ernannt oder besteht ein Anspruch auf Führung der Streitigkeit, gelten die Bestimmungen des  241 und, wenn über das Nachlassverfahren eröffnet wird, die Bestimmungen des  240 bei Eröffnung des Nachlassverfahrens.

Suspendierung des Verfahren wegen des Todes eines Verfahrensteilnehmers nach Inkrafttreten des.... Patent-Einspruchsverfahren - zur Einstellung des Patentschutzes bei.... Die folgenden Regelungen beziehen sich auf § 243 ZPO:

Kommentierte CCP - Art. 243 Anwendungsbereich

Das gewöhnliche Gerichtsverfahren ist größeren Rechtssachen vorbehalten, das vereinfachte Gerichtsverfahren bestimmt - neben dem Schnellverfahren - den Alltag des Gerichts (vgl. Ziffern 1, 3 und 2.2.2). Es ist wie das gewöhnliche Schlichtungsverfahren im Prinzip ein Versuch der Schlichtung (Art. 197); und wie das gewöhnliche ist es ein gutes Vorgehen, da es weder Beweis- noch Erkenntnisbeschränkungen kennt. 4.

Stattdessen sind seine Merkmale: Vereinfachung (Artikel 244), herrschende Oralität (Artikel 245), erhöhte Beteiligung des Gerichtes (Artikel 247), beschleunigte Anwendung (Artikel 246), offene Novengesetze (Artikel 247 in Verbindung mit 229) und zum Teil auch Kostensenkungen (Artikel 113 f.). Die Vereinfachung ist wirtschaftlich und gesellschaftlich zugleich: Sie findet in Bereichen statt, in denen der normale Prozess zu schwierig wäre, wodurch die Besonderheiten vor allem der gesellschaftlich schwachen Seite zugute kommen sollen ("sozialer Zivilprozess").

Dem vereinfachten Vorgehen liegen die entsprechenden kantonalen Vorschriften zugrunde. Damit können die vielen vereinzelten Vorschriften des materiell-rechtlichen Bundesprivatrechts angepasst werden (vgl. im Appendix Nr. 1[Art. 12 GlG], Nr. 5[Art. 274-274g, 301 und 343 OR], Nr. 274-274g, 301 und 343 OR]. Sieben[[Artikel 47 und 48 LPG], Artikel 14[Artikel 15 Abs. 4 DPA], Artikel 15[Artikel 13 UWG], Artikel 26[Artikel 15 Abs. 3 Kooperationsgesetz], Artikel 27[Artikel 10 und 23 AVG], Artikel 30[Artikel 85 Abs. 2 ISA]).

Anfänglich sind alle Vermögensstreitigkeiten abgedeckt, sofern sie einen gewissen Betrag nicht übersteigen (Abs. 1). - Liegenschafts- und Erbrecht; - ordentliche Schuldstreitigkeiten gemäss Obligationenrecht; - Arbeitsrecht (gemäss geltendem Recht); - Miet- und Pachtrechtsstreitigkeiten. Die Ungleichbehandlung ist jedoch nicht zu rechtfertigen, wie in der Konsultation behauptet wurde; - Verbraucherstreitigkeiten (vgl. Artikel 32).

Gemäss heutigem Recht spielen dort die einfachen und schnellen Verfahrensweisen nur bis zu einem Streitwert von CHF 20'000189; - Streitfälle aus dem SchKG (z.B. besonders heikle Fragen des privaten Sozialrechts werden unabhängig vom Streitwert weiter dem erleichterten Vorgehen zugeordnet (Abs. 2). - In der Mietrechtsfrage gilt prinzipiell die Grenze des Streitwertes nach Abs. 1; im Kerngebiet des Mietrechts (Kündigungsschutz und Mieterschutz) sollte jedoch nach wie vor eine Ausnahmeregelung bestehen bleiben (c).

  • Egal um welchen Betrag es sich handelt, das erleichterte Vorgehen findet letztendlich Anwendung auf selbständige Handlungen in Kindersachen (Art. 295), d.h. vor allem auf den Unterhaltsanspruch eines Kindes gegenüber seinen Erziehungsberechtigten und auf Handlungen aus der Unterhaltspflicht der Angehörigen (vgl. Artikel 329 Abs. 3 ZGB). - Bei den untersten kantonalen Gerichten ist das erleichterte Prozedere eine übliche Form der Prozessführung.

Sie wird nicht vor dem ausschliesslichen Kantonsgericht oder vor dem Wirtschaftsgericht angewendet (Abs. 3): die Rechtsstreitigkeiten und Prozesse dort sind in der Regel zu aufwendig.

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