Energiekennzeichnung

Stromkennzeichnung

Viele Haushaltsgeräte benötigen ein Energielabel. Wie ist die Energiekennzeichnung von Produkten? Die Energiekennzeichnung in der Werbung und im Verkauf von Fernsehgeräten. Achten Sie beim Kauf eines neuen Fernsehers auf den Energieverbrauch. In dieser Tradition begrüßen wir Energiekennzeichnung und Ökodesign.

Energie-Label für Hausgeräte und Heizungstechnik

Das Energie-Label wird seit vielen Jahren in Kühlgeräten, Maschinen und Leuchten verwendet. Ab 2015 werden auch Kessel und Wassererwärmer in Energie-Effizienzklassen einstufen. Beispielsweise wird eine kWh Elektrizität im Jahr 2017 durchschnittlich 29 Cents pro kWh kosten. So können die Elektrizitätskosten je nach Wohnraum und Heizenergiebedarf leicht 30 bis 50 Prozent des gesamten Energiebedarfs aufbringen.

Daher ist es lohnenswert, beim Kauf neuer Elektrogeräte auf einen geringen Energieverbrauch zu achten. Allerdings sind nicht alle Verbraucher mit hoher Leistungsaufnahme mit einem Energieetikett versehen, auf dem der Energieverbrauch angegeben ist. Für Heizungsanlagen werden auf dem Energieetikett die verschiedenen Energiepreise für Erdöl, Erdgas und Elektrizität nicht aufgeführt.

Wie ist die Energiekennzeichnung von Waren?

Wie wird die Energiekennzeichnung von Erzeugnissen durchgeführt? Hauptelement des Gütesiegels sind die Energieeffizienz-Klassen - in der Regel von A bis G. Weiterführende Symbole geben Auskunft über den Jahresverbrauch und andere produktbezogene Inhalt. Von welchen Warengruppen ist die Bundesrepublik Deutschland besonders stark betroffen? für die Forschung und Prüfung von Werkstoffen. Die Energieetikette muss von den Produzenten, Einführern oder deren Beauftragten gemäß den Anforderungen der Vorschriften ausgearbeitet und dem Fachhandel zur Verfügung gestellt werden.

Für die Koordination der staatlichen Behörden ist die BAM zuständig.

Energieetikettierung mit neuen Auflagen

Der Bundesgerichtshof hat sich gerade erst mit den Vorgaben zur Energiekennzeichnung im Netz befasst. Nun gibt es eine neue EU-Verordnung, nach der Vertragshändler, die gekennzeichnete Erzeugnisse vertreiben, ihre Seite noch einmal überprüfen müssen. Die EU-Verordnung 2017/1369 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für die Energiekennzeichnung ist seit dem ersten August 2017 von der Aussenwelt kaum wahrgenommen worden.

Grundlegendes Ziel dieser Regelung ist es, die Größenordnung der Energie-Effizienz-Klassen, die gegenwärtig von A1+ bis A2 reicht, wieder auf die klarere Klassifizierung A2 bis A2 zu übertragen. Gemäß Art. 6 der Fusionskontrollverordnung sind neue Verpflichtungen für die Wirtschaftsbeteiligten vorgesehen: Lieferant und Vertreiber geben a) die Energie-Effizienzklasse des Erzeugnisses und das Angebot an Wirkungsgradklassen, die auf dem Kennzeichnungsschild gemäß dem jeweiligen übertragenen Gesetz angegeben sind, in optisch erkennbarer Reklame oder in technischen Werbematerialien für ein gegebenes Warenmodell an.

Der Online-Händler muss daher wie bisher in JEDER Anzeige die Energie-Effizienzklasse des betreffenden Produkts eintragen. Außerdem muss die Waage bei jeder Anzeige mitangegeben werden. Besitzt ein Kühlgerät beispielsweise die Energie-Effizienzklasse A+, muss auch das Frequenzspektrum von A+++ bis Cspezifiziert werden. Zu diesen Warengruppen gibt es so genannte Delegiertenverordnungen.

Diese übertragenen Regelungen gelten zunächst für die Präsentation auf der Produkteseite. Dies bedeutet, dass sowohl das Elektronik-Label als auch das Elektronik-Produkt-Datenblatt in der Preisnähe auf der Seite des Produkts aufzuführen sind. Auch eine geschachtelte Darstellungsform, d.h. ein Link, ist möglich, wodurch die Link-Bezeichnungen in den jeweils übertragenen Vorschriften exakt festgelegt sind.

Fazit Die neue Regelung verpflichtet Einzelhändler, die die jeweiligen Artikel vertreiben, zur Adaption von Werbemitteln - und auch von Kategorien- oder Übersichtseiten im E-Shop. Anleger sollten rasch handeln, um Warnschreiben zu unterlassen.

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