Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
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Warnung Illegaler Download VerbraucherzentraleUm was geht es hier?
Die Verbraucherzentrale glaubt, dass "Warnungen anfällig sind" Ess. Mehrere zehntausend Internet-Nutzer haben in diesen Tagen Warnungen von einer Kanzlei bekommen. Auf dem Online-Portal Redtube sollen sie illegale Porno-Filme gesehen haben. Nun geht ein Rechtsanwalt aus Essen gegen die Verwarnung vor. Die Verbraucherzentrale sieht "Warnungen verwundbar" Ein rutschiger Spielfilm mit dem Namen "Glamour Show Girls" soll auf der Pornoplattform Redtube gesehen worden sein.
Als einer von mehreren Zehntausend, die in den vergangenen Tagen von der Kanzlei Regensburgische Rechtsanwälte Dr. med. Urmann u. Kollegen, kurz U+C, verwarnt wurden. Jeder sollte sie bezahlen, weil sie vermeintlich unrechtmäßig Porno im Internet gesehen haben. Auftraggeber von U+C ist die schweizerische Gesellschaft The Archive, die die Rechte an den Filmen hält.
Der anders benannte Frank Schulz ging an den in Essen lebenden Rechtsanwalt Alexander Hufendiek; er will als erster gegen die Verwarnung klagen. Aber auch sonst ist das Ansehen von Video auf dem Redtube-Streaming-Portal nicht illegal. Im Gegensatz zu Tauschbörsen würden die Benutzer keine weiteren Dateien für den Vertrieb bereitstellen.
Die Grundfrage in diesem Falle lautet: Woher hat U+C die Adressen von Zehntausenden von Nutzern? Auf Ersuchen der Anwaltskanzlei hat das LG Köln die Veröffentlichung von Tausenden von Nutzern angeordnet. "Letztendlich ist das schon ein schlechtes Zeugnis für das Gericht", sagt der Düsseldorfaner Rechtsanwalt Udo Vetter. Seines Erachtens haben die Juroren offensichtlich nicht ganz begriffen, dass es in diesem Verfahren nicht um illegalen Dateitausch geht, sondern um ein Internetportal, auf dem die gebotenen Videos nicht runtergeladen oder verbreitet werden.
"Das Angebot wird von Herrn Dr. med. Urmann und seinen Kollegen so gestaltet, dass man zu einem Fehlschluss kommen kann", so Vetter. Vetter rechnet damit, dass bisher nur die Anschriften der Telekom-Kunden veröffentlicht wurden: "Die Telekom ist der grösste Provider, also kann ich auch hier die meisten auftreiben. "Was sind die Gründe der Mahner?
Die Deutsche Telekom hätte jedoch erkennen müssen, dass es hier nicht um illegalen Dateitausch geht, sondern um das Ansehen von nicht gespeicherten oder vervielfältigten Sendungen. Es bietet das sogenannte "progressive Downloading" an. Dies ist nicht richtig, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW; mittlerweile wendet sich jeder an sie.
"Beim Filmportal Redtube werden nur Daten-Fragmente abgespeichert und beim Betrachten unmittelbar überschrieben", erläutert sie: "Es ist juristisch strittig, ob dies rechtswidrig ist oder nicht. Explosiv ist, dass The Archive die IP-Adressen der Benutzer mit Hilfe einer Gesellschaft namens itGuard erhalten hat. Dabei wurden die IP-Adressen mit Hilfe der GLADII-Software abgerufen und zwischengespeichert.
In der U+C Anmeldung, die teilweise auf anwalt24.de veröffentlicht ist, ist eine Überwachungssoftware für "Download-Portale" aufgeführt, die "geschützte Film-Dateien ohne Einwilligung der Rechtsinhaber zum Download anbietet". Da Redtube jedoch keine Videos zum Download anbietet, kann diese Anwendung hier nicht funktionieren. "Und woher bekommt das Archiv die IP-Adressen?
"fragte Anwalt Udo Vetter. Es ist anzunehmen, dass IP-Adressen durch Werbeeinblendungen abgehört wurden. "Wäre dies der Fall, würden wir sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz mit einem beträchtlichen Verstoß gegen das Datenschutzrecht konfrontiert werden", so Vetter. Alexander Hufendiek will auch klarstellen, woher das Archiv die IP-Adressen bezieht.
"Er sagt, wir wollen eine grundsätzliche Entscheidung und eindeutige Informationen darüber, wie die Ermittler an die Informationen herankamen. Thomas von U+C hat unterdessen verkündet, dass die Warnwelle "nur der Anfang" sei. In einem Gespraech mit dem Koelner Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen Inhalte er auf seiner Internetseite wbs-law.de veroeffentlicht hat, sagte er.
"Unter keinen Umständen bezahlen", sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. Die Betroffenen sollten sich immer beraten lassen, zum Beispiel bei einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale. In der Verbraucherzentrale Essen warten zurzeit die Betroffenen mit Urmann-Warnungen. Außerdem gibt es Freerider auf der Porno-Warnwelle, die E-Mails versenden, erläutert Margret Schulte, Chefin der Verbraucherzentrale.
Bei dieser Verbraucherzentrale haben sich bereits 50 Personen mit den Mahnschreiben der Rechtsanwälte von Urmann angemeldet. Worin liegt der Widerspruch zur Legalität der Warnungen? Rechtsanwalt Udo Vetter beruhige sich: "Niemand sollte schlafen. "Denn es gibt zwei eindeutige Hindernisse, die die Warnung verlangsamt haben: "Erste Hürde: Streaming ist keine Duplizierung von Inhalt, also ist es meiner Meinung nach rechtlich zulässig.
Bei Redtube ist das nicht der Fall. Du bist nicht derselbe. "Sollte sich die legale Ansicht behaupten, dass das Betrachten von Spielfilmen auf Internetportalen rechtswidrig sein könnte, würde unsere Internet-Kultur, wie wir sie kannten, völlig untergehen. Er könnte dann seinerseits alle Benutzer, die seine Arbeit auf YouTube gesehen haben, daran erinnern und eine Erinnerung senden und so die Arbeit auf YouTube fortsetzen. Schließlich war das Warnschreiben von U+C aufgrund eines formalen Fehlers bereits ungültig.
Iwona Husemann stimmt zu: "Außerdem wird nicht darauf verwiesen, dass man sich nicht zu einer Zahlung durch Abmahnung verpflichtet", sagt Husemann.