Illegales Tauschbörsenangebot über Internetanschluss

Unrechtmäßiges Tauschangebot über Internetverbindung

hat illegal urheberrechtlich geschützte Dateien zum Download angeboten. Sie wird dort als "Illegales Filesharing-Angebot über Ihre Internetverbindung" bezeichnet. Die Anschuldigung: "illegale Filesharing-Dienste über Ihre Internetverbindung". und stellten ihnen gleichzeitig ihre Internetverbindung über ein drahtloses Netzwerk zur Verfügung. mittels Filesharing über ihre Internetverbindung.

Illegaler Tausch über Ihre Internetverbindung - Warnung Waldorf Frommer "Safe

Unzählige Warnungen mit der Rubrik "Illegales Tauschangebot über Ihre Internetverbindung" gehen heutzutage an viele Interessenten. Die Verwarnungen werden von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer aus München ergangen. Es wird immer beschuldigt, über die eigene Internetverbindung eine Copyright-Verletzung vorgenommen zu haben. Thema der laufenden Warnung vom 12.7.2012 ist der Kinofilm "Safe - Todsicher".

Im Rahmen der Verwarnung werden wie gewohnt sowohl Unterlassungs- als auch Kostenersatzansprüche durchgesetzt. Die Warnung ist immer der Umstand, dass ein Dokument (z.B. ein Film) über einen so genannten Tauschbörsendienst an eine große Anzahl von Tauschbörsenteilnehmern publiziert und damit zum Herunterladen bereitgestellt wurde. Vorraussetzung dafür ist, dass sich der Spielfilm auf dem Rechner des Betreffenden befinden und dieser in einen Austausch eingelegt wird, so dass der Spielfilm von den anderen Austauschteilnehmern herunter geladen werden kann.

Vielen von Warnungen Betroffenen ist nicht bekannt, dass ein selbst heruntergeladener Film während des Herunterladens simultan im Hintergund hochgeladen und damit den anderen Austauschbenutzern zur VerfÃ?gung steht. Infolgedessen wird das Urheberrecht verletzt, indem ein illegaler File-Sharing-Dienst über die Internetverbindung eingerichtet wird.

Kommt eine Haftungsverpflichtung für Urheberrechtsverletzungen überhaupt in Frage, ist es zwingend notwendig, innerhalb der sehr kurzen Frist eine entsprechende Erklärung zu unterlassen. Auf keinen Fall darf die der Warnung beiliegende vorgefertigte Unterlassungsverpflichtung angewendet werden. Indem Sie diese Unterlassungsverpflichtung abgeben, können Sie die Schuldfrage anerkennt. Ein Unterlassungsanspruch besteht auch dann, wenn die Verletzung des Urheberrechts nicht selbst eingetreten ist, aber nicht die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des WLAN-Netzes vor dem Zugang unbefugter Dritter ergriffen wurden.

In jedem Falle können die erhobenen Vergütungsansprüche gekürzt werden, auch wenn die Schutzrechtsverletzung wirklich vorlag. Die Warnung von Waldorf Frömmer sollte auf keinen Fall ausgelassen werden. Unter keinen Umständen dürfen Sie die vorgefertigte Abmahnungserklärung ohne Prüfung unterschreiben oder gar den angegebenen Abrechnungsbetrag bezahlen. Wenn Sie auch von den Rechtsanwälten Waldorf frommer eine Verwarnung wegen eines rechtswidrigen Filesharing-Dienstes über Ihre Internetverbindung bekommen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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