Yussof Sarwari Klage

Klage von Yussof Sarwari

Der Kläger, die G&G Media Foto-Film GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari, erlitt jedoch einen Rückschlag vor Gericht. Mahnverfahren, Klage oder Verfügung? Bereits diese Woche hatten wir über eine Klage von Rechtsanwalt Yussof Sarwari im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH berichtet. Du hast eine Warnung von Yussof Sarwari aus Hamburg erhalten? der Hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari, Feldst.

Derartige Abmahnungen sind immer gegen den Betreiber der Internetverbindung gerichtet.

Aus einer solchen Verwarnung entstehende unterschiedliche Forderungen sind immer gegen den Betreiber der Internetverbindung gerichtet. Bei einer Warnung wird eine andere von einer anderen Personen gebeten, in einem bestimmten Fall von einem bestimmten Benehmen Abstand zu nehmen. Rechteinhaber, deren Arbeiten über Filesharing-Netzwerke unrechtmäßig vertrieben werden, gehen solchen Rechtsverletzungen mit einer solchen Verwarnung nach.

Der Abonnent wird jedoch nicht beschuldigt, das Werk herunterzuladen, sondern es über eine Vermittlungsplattform an Dritte weiterzugeben. Bei einer Verwarnung wegen Filesharing gehen die Richter immer davon aus, dass der Verbindungsinhaber für eine über seine Internetverbindung verursachte Verletzung haftbar ist. Auf eine Verwarnung muss jeder Verbindungsinhaber, der eine Verwarnung erhalten hat, also bereits wegen dieser vorhandenen Vermutung der Täterschaft auf eine Verwarnung eingehen.

Erst wenn es dem Abonnenten gelungen ist, die Haftungsvermutung aufzuheben und seine so genannte Nebenpflicht erfüllt, können keine Forderungen durchgesetzt werden. Insbesondere im Hinblick auf die so genannte Zweitbelastung der Offenlegung ist die rechtliche Situation alles andere als einleuchtend. Der Teilnehmer muss im Zusammenhang mit der zweitrangigen Offenlegungspflicht auf einen anderen Verlauf hinweisen, der die Begehung der Straftat einer anderen Personen ermöglicht.

Das Ausmaß dieser sekundären Offenlegungslast ist jedoch zweifelhaft. In der Regel werden Schadensersatzansprüche immer mit einer Verwarnung durchgesetzt. Häufig wird ein pauschalierter Ausgleichsbetrag geboten, durch dessen Bezahlung die Forderungen vollständig beglichen werden können. Inwieweit die Forderungen vorliegen, ist immer eine Einzelfallfrage. Muß ich eine Unterlassungsverpflichtung abgeben?

Zusätzlich zum Anspruch auf Zahlung besteht ein Unterlassungsrecht, das den wesentlichen Bestandteil der Mahnung ausmacht. Jedes Unterlassungsrecht, das durch eine Verzichtserklärung verwirklicht wird, mündet zunächst in eine lebenslange Selbstverpflichtung. Eventuell enthält die Warnung bereits eine vorab erstellte Abmahnungserklärung. Wird jedoch keine Unterlassungsverpflichtung abgegeben, beeinträchtigt dies die Warnung vorerst nicht.

Generell sollte immer eine gesonderte Deklaration erfolgen, wenn die einstweiligen Verfügungsansprüche vorlagen. Wurde eine Unterlassungsverpflichtung vereinbart: Machen Sie nie die ursprüngliche Unterlassungsverpflichtung! Nehmt die Warnung ernst: Es gibt Termine, innerhalb derer Maßnahmen ergriffen werden müssen. Was ist die rechte Abwehr gegen eine Warnung? Am besten verteidigt man sich gegen eine Verwarnung, indem man alle Forderungen aus der Verwarnung mit Gründen zurückweist.

Dies ist immer dann möglich, wenn der Verbindungsinhaber sich selbst entlastet und die Nebenlast der Präsentation erfüllbar ist. Liegen die Forderungen nicht vor, sollte keine Erklärung über die Einstellung der Tätigkeit erfolgen. Im Gegensatz zu gängigen Vermutungen sind Warnungen vor Urheberrechtsverstößen keine "Abzocke", sondern können auch vor Gericht gestellt werden. Wenn Sie eine Mahnung von einem Inkassounternehmen, einen Gerichtsbeschluss oder eine Klage bekommen haben, bin ich Ihnen gern behilflich.

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