Impressumspflicht Privatperson

Aufdruckpflicht Privatperson

Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen oder Verbände, so dass viele "privat" betriebene Websites auch einen kommerziellen Aspekt enthalten und somit der Pflicht zur Bereitstellung eines Impressums unterliegen. Wem gilt die Impressumspflicht? Auch als Privatperson bei nicht-kommerzieller Nutzung der eigenen Webseite.

Wann gilt eine Impressumspflicht?

Gastartikel von Anwältin Nina Diercks, Anwaltskanzlei Diercks und Herausgeber des Blogs "Social Media Law". dieses Mal geht es um das Themengebiet Impressumspflicht. Jeder, der Nina Diercks kennengelernt hat, weiss, dass die trockenen Rechtsfragen plötzlich sehr anregend werden: Das ist das Problem: Dienstanbieter müssen die folgenden Angaben leicht verständlich, direkt zugänglich und für Geschäftstelemedien, die in der Regel kostenpflichtig angeboten werden, bereithalten::

Telemedia umfasst Websites und Weblogs, aber auch Facebook-Fanseiten oder Twitteraccounts. Diese Tatsache ist also im Grunde genommen gegeben, wenn ich meinen eigenen "Standort" im Internet einrichten möchte - egal ob ich selbst einen eigenen Weblog betreibe oder eine eigene Internetpräsenz auf Facebook einrichte. Wofür steht "sachlich", wer benötigt ein Aufdruck?

Mit dem Ausdruck "businesslike" könnte man jedoch auf die Vorstellung kommen, dass dies nur die Webseiten von Firmen oder Bloggern bedeuten könnte, die mit den Einnahmen aus dem Weblog zumindest ihren Unterhalt verdienen können. Bereits heute agiert ein Dienstleister kommerziell, wenn er aufgrund einer dauerhaften Aktivität mit oder ohne Gewinnabsicht telemediale Angebote (Blog, Portfolio-Website oder Facebook "Fanpage") anbietet.

Mit anderen Worten: Wer einen eigenen Weblog oder einen eigenen Twitter-Account einrichten möchte, um zum Beispiel als Fachmann in einem speziellen Bereich aufzutreten, braucht ein entsprechendes Abdrucken. Egal ob Sie mit diesem Weblog verdienen oder nicht. Freiberufler, wie Texter oder Grafiker, müssen möglicherweise ihr " persönliches " Facebook-Profil mit einem Abdruck ergänzen.

Freelancer sollten - aufgrund aktueller Gerichtsentscheidungen zu diesem Punkt - auch darauf achten, einen Abdruck auf XING zu hinterlassen, so seltsam das auch erscheinen mag (schließlich hat XING bereits alle Angaben zur Verfügung). Doch wer wirklich nur als Privatperson in den einzelnen Netzen auf Achse ist, um dort Netze zur beruflichen Weiterentwicklung aufzubauen, und wer keine eigene "Plattform" über das Internet via Internet (Facebook oder Twitter) einrichtet, braucht kein eigenes Intranet.

Was muss in einem Aufdruck enthalten sein? Es ist leicht zu lesen. Sie ist Anwältin und Gesellschafterin der Kanzlei Diercks in Hamburg und Begründerin und Verfasserin des Blogs zum Thema Recht der sozialen Medien.

Mehr zum Thema