Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnungsschreiben
MahnungenDas ist inakzeptabel. Für die vorgenannte Verletzung der Pflicht ermahne ich Sie daher nachdrücklich und bitte Sie, von jeglichem vertragswidrigen Handeln Abstand zu nehmen und Ihren Mietverpflichtungen nachzugehen.
Sollte das beanstandete Verhalten trotz dieser Warnung fortgesetzt werden, betrachte ich mich als veranlaßt, das Mietobjekt - möglicherweise auch ohne Vorankündigung - wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung zu beenden.
Eine Warnung verfassen - Anweisungen und Lerntipps
Das Grundprinzip einer Warnung ist mit dem einer Yellow Card im Fussball zu vergleichen. Eine Warnung ist also zunächst eine ernste Warnung und bis auf wenige Ausnahmen die Grundvoraussetzung für einen weiteren Verstoss gegen die Rote Versicherungskarte und damit für eine verhaltensbedingte Aufhebung. Im Prinzip muss ein Unternehmer kein Mahnschreiben verfassen, sondern kann auch ein mündliches Mahnschreiben ausstellen.
Weil eine Verhaltenskündigung jedoch in der Regel davon ausgeht, dass mindestens eine Verwarnung im Voraus erfolgte und der genaue Gehalt einer solchen Verwarnung im Rückblick nur eingeschränkt feststellbar ist, werden in der Regel aus Gründen der Beweissicherung Verwarnungen erstellt. Zum einen hat sie die Pflicht, zu belegen, dass und in welcher Weise der Mitarbeiter seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt hat.
Andererseits soll sie den Mitarbeiter ermutigen, sich in Zukunft vertragsgemäß zu benehmen. Eine Verwarnung umfasst auch die Drohung einer Entlassung, wenn sich der Mitarbeiter wieder vertragsbrüchig verhält. Das Verfassen eines Warnschreibens beruht dabei grundsätzlich auf ganz simplen Anweisungen. Wer jedoch eine Warnung verfassen möchte, sollte einige wichtige Hinweise einhalten.
Vielmehr sollte die Warnung exakt angeben, wann der Mitarbeiter nicht pünktlich war und um wie viel er sich zu spät oder zu lange aufgehalten hat. Außerdem ist der Auftraggeber gut daran getan, nur einen einzigen Verstoss pro Verwarnung zu ahnden! Ein Warnhinweis, der sich als ganz oder teilweise unberechtigt erweist, muss aus der Mitarbeiterakte gestrichen werden.
Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel an einem Werktag zu lange gearbeitet hat, wenn er immer wieder eine Weisung nicht befolgt hat, oder wenn er nachlässig war und auch seine Pausenzeiten an diesem Tag überschritten hat, kann der Auftraggeber all diese Verletzungen in eine Verwarnung eintragen. Sollte sich jedoch später herausstellen, dass der Mitarbeiter an diesem Tag rechtzeitig eingetroffen ist, muss die ganze Verwarnung aus seiner Akte gestrichen werden, auch wenn die beiden anderen Anschuldigungen gerechtfertigt sind.
Damit dies nicht passiert, kann der Auftraggeber für jeden Verstoss eine separate Warnung aussprechen. Das Bundesarbeitsgericht weist darauf hin, dass die Drohung einer eventuellen Entlassung nicht in der Warnung enthalten sein muss. Die Mitarbeiter in Entlassungsschutzprozessen behaupten jedoch immer wieder, dass sie die Warnung als bloße Warnung begriffen haben, durch die der Unternehmer sie auf ihr schlechtes Verhalten hinweist, damit sie aus ihren Irrtümern lernens.
Als Gegenleistung hat der Mitarbeiter aber auch die Gelegenheit, sich gegen eine ungerechtfertigte Verwarnung zu verteidigen. Im Falle eines falschen Vorwurfs sollte der Mitarbeiter seinen Auftraggeber darüber informieren, dass er mit der Verwarnung nicht einverstanden ist. Wenn dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen sollte, kann der Mitarbeiter gegen die Verwarnung vorgehen und sie aus der Belegschaftsakte löschen.