Kündigung während der Probezeit durch Arbeitgeber

Beendigung während der Probezeit durch den Arbeitgeber

nur mit einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten und einer Anzahl von Mitarbeitern von. Ein berechtigter Grund ist daher Voraussetzung für eine fristlose Kündigung während der Probezeit durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Aber was ist, wenn der Arbeitgeber kurzfristig kündigt? Sprung zu Wann soll die Kündigungsfrist beginnen oder wann soll sie enden? Wie der Name schon sagt, ist die Probezeit eine Probezeit.

Kündigung während der Probezeit

Die Probezeit dient nicht nur dem gegenseitigen Kennen lernen, sondern soll auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen. Sollte eine Webseite nicht schon beim ersten Mal befriedigt sein, so kommt es zu einer Kündigung noch in der Testphase. Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung gelten hier einige besondere Regelungen.

Erfolgt die Kündigung innerhalb der Probezeit, gilt eine Zweiwochenfrist. Während der Probezeit ist der Entlassungsschutz erst nach dem sechsten Beschäftigungsmonat gültig. Eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist unter bestimmten Voraussetzungen auch während der Probezeit möglich. Die folgende Anleitung gibt Ihnen einen ausführlichen Einblick in die rechtlichen Bestimmungen, Gründe und wichtige Urteile zur Kündigung während der Probezeit.

Am Ende des Texts befindet sich auch ein Muster-Kündigungsschreiben, das Sie kostenfrei herunterladen können. Falls es eine Kündigung während der Probezeit gibt, was ist die Deadline? Der Kündigungszeitraum während der Probezeit ist in der Regel zweiwöchig. Das Anstellungsverhältnis kann während einer festgelegten Probezeit von maximal sechs Monate mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen aufkündigt werden.

Im Falle eines Festanstellungsverhältnisses gilt in der Regel eine Frist von vierzehn Tagen, am 15. oder Monatsultimo. D. h. im Klartext: Wenn eine Partei den Willen zu einer Kündigung äußert, wird diese nach einem halben oder ganzen Kalendermonat erteilt. Kündigt ein Mitarbeiter oder Arbeitgeber während der Probezeit, läuft das betreffende Beschäftigungsverhältnis vierzehn Tage später aus - sofern nicht anders vermerkt.

Möglicherweise ist auch die Kündigungsdauer größer oder kleiner. Auf solche besonderen Merkmale sollte im Anstellungsvertrag immer hingewiesen werden. Können die Kündigungsfristen verkürzt oder verlängert werden? Im Regelfall ist eine Fristverlängerung nicht möglich. Bezüglich einer verkürzten Frist als die üblichen zwei Wochen: Ja, ja - aber nur, wenn es sich um einen Kollektivvertrag handel.

In diesem Fall können in Einzelverträgen verkürzte Fristen festgelegt worden sein. Außerdem darf ein solches Zeitarbeitsverhältnis drei Monaten nicht übersteigen - andernfalls ist eine Verkürzung um zwei Wochen unzulässig. Es kann sein, dass Arbeitgeber zunächst nur für einen begrenzten Zeitraum der gewöhnlichen sechsmonatigen Wartefrist anheuern.

Der Arbeitsvertrag wird nach Ende der Probezeit beendet und in Abhängigkeit davon ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die Frage, ob es sich bei der Probezeit auch um eine befristete Beschäftigung handeln kann, kann in einem Interview oder durch eine detaillierte Untersuchung des Arbeitsvertrags geklärt werden. Beurteilung: Eine Fristverlängerung ist durch einen Kündigungsvertrag oder eine Zusage zur Wiedereinstellung möglich Wie bereits gesagt, ist eine überzogene Probezeit (im Tarifvertrag vorgesehen) nicht erlaubt.

Die Kündigung nach der Probezeit muss dann den gewohnten Bedingungen genügen. Ausnahmeregelungen bekräftigen jedoch die Regelung - hier wurde im Jahr 2002 eine entscheidende Entscheidung getroffen: Eine Probezeitverlängerung ist daher rechtsverbindlich, wenn während der Probezeit eine entsprechende Aufhebungsvereinbarung getroffen wurde. Es handelte sich um einen Arbeitgeber, der die Probezeit seines Mitarbeiters als nicht durchlaufen erachtet.

Zugleich hat er gekündigt und einen Kündigungsvertrag abgeschlossen, in dem er festgelegt hat, dass die Kündigung erst vier Monaten nach dem Ende der Probezeit eintritt. Der Entlassungsschutz hätte nach dem Ende der Probezeit bestanden, weshalb der Arbeitgeber eine unmittelbare Entlassung während der Probezeit verhindern wollte. Wenn sich der Mitarbeiter in der gewährten Verlängerung verbessert, kann er seinen Arbeitsplatz beibehalten.

Das heißt aber nicht, dass Arbeitgeber bei neuen Arbeitsverträgen den Entlassungsschutz vermeiden können. Darüber hinaus war in diesem speziellen Falle die Verlängerung der Probezeit explizit ein Test und es wurden im Vertrag die entsprechenden Bedingungen festgelegt. Bei einer Kündigung während der Probezeit kann somit unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist auf einen nicht exakt definierten Zeitraum ausgedehnt werden.

Sie wurde in diesem konkreten Verfahren auf vier Monaten verlängert. Beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Sonderfall, der nur schwer auf ein anderes Beschäftigungsverhältnis übertragen werden kann. Was ist mit dem Entlassungsschutz? Entlassungsschutz in Deutschland beinhaltet eine Vielzahl von Vorschriften, die eine ungerechtfertigte oder versehentliche Entlassung von Mitarbeitern vermeiden sollen.

Allerdings: Der Entlassungsschutz gilt nicht während der Vorlaufzeit. Sie tritt erst nach den ersten sechs Monaten der Beschäftigung in Kraft. Zum Anwendungsbereich im ersten Abs. 1 des Gesetzes wird daher bereits im ersten Satz gesagt: "Die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem Mitarbeiter, dessen Beschäftigungsverhältnis im gleichen Konzern oder im gleichen Konzern seit mehr als sechs Monaten ununterbrochen besteht, ist rechtlich unwirksam, wenn es gesellschaftlich nicht gerechtfertigt ist.

Dieses Gesetz findet daher keine Anwendung auf Kündigungen während der Probezeit - was natürlich nicht heißt, dass die Mitarbeiter in den ersten paar Wochen vollkommen schutzlos sind. Bitte beachte: Der Entlassungsschutz besteht auch dann nicht, wenn die Probezeit weniger als sechs Monaten beträgt - z.B. weil sie vom Arbeitgeber zu früh gekürzt wurde oder in der Regel nicht sechs Monate anhält.

Diese Regel unterliegt nicht der individuellen Probezeit, sondern der Wartedauer. Wartezeiten oder Probezeiten - was ist der Vorteil? Wenn von einer Kündigung während der Probezeit die Rede ist, kann dies in den meisten Fällen mit einer Kündigung während der Wartefrist gleichgesetzt werden; die beiden Fristen sind jedoch rechtlich unterschiedlich.

Definitionsgemäß gilt die Wartefrist immer für die ersten sechs Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses, die Probezeit muss im Anstellungsvertrag gesondert angegeben werden. Ist keine Probezeit vorgesehen, ist der Arbeitgeber zu Anfang noch in der Wartedauer. Ist eine Probezeit von weniger als sechs Monaten vorgesehen, kann der Arbeitgeber aus der Probezeit ausscheiden, aber noch nicht aus der Wartedauer.

Daher wird der Entlassungsschutz nicht regelmässig auf die ersten sechs Monate der Erwerbstätigkeit angewandt. Gleiches trifft auf die Kündigung während der Probezeit zu. Zum Beispiel im Fall einer Schwangerschaft: Wird eine Person in den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsplatzes geschwängert, bleibt der Entlassungsschutz bestehen. Ein Schwangerschaftsabbruch während der Probezeit ist daher nicht möglich, da der besondere Entlassungsschutz besteht!

Bei schwerstbehinderten Arbeitern ist die Situation anders. Auch wenn diese in der Regel besonders vor Entlassungen schützen, tritt diese erst nach Ablauf des sechsten Mates ein. Bei Schwerstbehinderten sind die Bestimmungen dieses Abschnitts nicht anwendbar, so dass die Entlassung von Schwerbehinderten während der Probezeit rechtlich zulässig ist, sofern sie den gewöhnlichen Anforderungen entspre-chen.

Wie sieht es mit den Auszubildenden aus? Für die vereinbarte Probezeit gilt: Während der Probezeit gibt es - sofern nicht anders vermerkt - keine Vorlaufzeit! Die Probezeit ist außerdem auf mindestens einen und höchstens vier Monaten begrenzt. Davon ausgeschlossen sind Frauen in der Schwangerschaft und schwer behinderte Personen, für die in diesem Zeitraum ebenfalls Entlassungsschutz existiert. Auch bei schwangeren Auszubildenden:

Darüber hinaus müssen weder der Arbeitgeber noch der Auszubildende in einem Beendigungsschreiben während der Probezeit einen Anlass anführen. Die Erstellung eines informellen, schriftlich unterzeichneten Kündigungsbriefes ist ausreichend. Wird das Training während der Probezeit beendet und diese an anderer Stelle fortgeführt oder wieder begonnen, startet auch die Probezeit wieder von vorne.

Ist es möglich, während des Testzeitraums zu stornieren oder ohne Vorankündigung zu beenden? Es muss jedoch einen außerordentlichen Anlass zur Kündigung geben. In den vorangegangenen Ausführungen geht es um die gewöhnliche Kündigung während der Probezeit. Kündigung aus wichtigen Gründen" ist die sofortige Kündigung des Dienstverhältnisses im Sinne des § 626 BGB. Die Kündigungsfristen müssen in den betreffenden Fällen nicht eingehalten werden.

Die Kündigung muss jedoch auch in schriftlicher Form ausgesprochen werden; in sehr wenigen Fällen haben Gerichtsurteile eine außerordentliche Kündigung ohne Kündigungsfrist anerkennt. Bei einer fristlosen Kündigung müssen die Verhältnisse besonders stressig sein. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen Sie eine Kündigung in schriftlicher Form vorlegen, die eine exakte Angabe des außergewöhnlichen Kündigungsgrunds enthält.

In diesem Fall sollten neben der eigenen Kündigung während der Probezeit auch geeignete Interessengruppen miteinbezogen werden: Sie müssen sich in der Regel an die zuständigen Behörden wenden: Obwohl während der Kündigungsfrist kein Entlassungsschutz besteht, gibt es noch einige Bedingungen für eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist während der Probezeit. Obwohl diese Vorschrift von Person zu Person unterschiedlich sein kann, ist es immer noch wahr, dass die Mitarbeiter bereits vor der tatsächlichen Kündigung auf ihre Fehler hingewiesen wurden.

Ein fristloser Abbruch kommt in der Regel nicht von ungefähr. Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit sind folgende Umstände: Eine Verwarnung im Falle eines sehr konkretes Vorliegens. Verletzungen, die eine Verwarnung begründen, sind z.B. eine Verletzung des Friedens oder eines Diebstahls am Arbeitsort. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie einen Verstoß gegen einen Arbeitsvertrag bedeuten.

Dem Mitarbeiter muss in einem Einzelgespräch mitgeteilt werden, dass er eine Verwarnung erfährt. Hervorzuheben ist auch, dass ein Vertragsbruch vorliegt und weiteres Missverhalten zur Kündigung während der Probezeit führen kann. Arbeitgeber sollten Mitarbeiter für ihr Benehmen rügen und darauf hinweisen, dass ein solches Benehmen in der Zukunft vermieden werden sollte.

Manchmal kann auch eine Verwarnung unterbleiben und eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist noch greifen - zum Beispiel, wenn ein solcher Verweis unwahrscheinlich ist oder wenn das skandalöse Benehmen des Mitarbeiters so gravierend ist, dass eine Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses auszuschließen ist. Zudem gibt es noch die Chance einer "anhaltenden Arbeitsverweigerung".

Teilweise ist es in solchen Situationen auch möglich, dass der Arbeitgeber während der Probezeit fristlos kündigt. Wird ein Arbeitgeber fristlos entlassen und möchte dann Arbeitslosenunterstützung erhalten, besteht die Gefahr von Wartezeiten - weil: Man kann ihnen dann vorwerfen, dass sie nicht genügend Anstrengungen zur Integration in den Arbeitmarkt unternommen haben.

Die betroffenen Mitarbeiter können dies vermeiden, indem sie ihren Arbeitgeber um eine reguläre Kündigung ersuchen. Dies ist während der Testphase innerhalb von zwei Wochen möglich. Gibt es eine Abgangsentschädigung für die Kündigung während der Probezeit? Natürlich müssen die Mitarbeiter für alle Arbeitstage bezahlt werden, auch wenn sie sich in der Frist aufhalten.

Denn nicht einmal eine Abgangsentschädigung ist für jedes unbefristete Beschäftigungsverhältnis normal. Ausnahmeregelungen können nur dann vorliegen, wenn der Mitarbeiter nachweist, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber aus irgendeinem Grunde nicht rechtskräftig war. Extreme und schwerwiegende Gründe für eine fristlose Kündigung sind nur einige wenige davon.

Darüber hinaus gibt es viele verschiedene Wege, warum eine Kündigung durch den Anstellungsvertrag während der Probezeit eingeleitet wird - von der einen oder anderen Stelle. Der Arbeitgeber unterscheidet prinzipiell zwischen Entlassungen aus persönlichen, verhaltensbedingten oder betrieblichen Gründen. Personenbezogen bedeutet, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Charaktereigenschaften oder mangelnder Qualifikation ungeeignet ist und dementsprechend die im Anstellungsvertrag festgelegten Zielsetzungen nicht einhält.

Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Mensch im Medizinbereich tätig ist und aus Abscheu keine entsprechenden Arbeiten ausführen will und diese Resistenzen auch in der absehbaren Zeit nicht reduzieren wird. Oder, wenn es den Mitarbeitern an Grundkenntnissen fehlt, die es ihnen verunmöglichen, den entsprechenden Beruf auszuüben. Die wohl am häufigsten auftretende Kündigung, auch während der Probezeit, ist krankheitsbedingt.

Es geht hier nicht darum, dass jemand erkältet ist, sondern dass die Mitarbeiter oft für kurze oder lange Zeit erkrankt sind. Beurteilung: Darf ein Mitarbeiter wegen Parteizugehörigkeit gekündigt werden? Die Rechtfertigung eines personenbezogenen Kündigungsgrundes wird - insbesondere bei rechtsextremen Ideen - anders beurteilt. Das BAG entschied deshalb 2012, dass die NPD-Mitgliedschaft als solche noch kein berechtigter Grund für die Entlassung eines Beamten sei.

Andererseits kann die Verbreitung und Verbreitung von rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Inhalten durchaus ein Anlass für eine legale Entlassung sein. Findet die Kündigung während der Probezeit aus Verhaltensgründen statt, hat der Mitarbeiter seine vertraglich festgelegten Aufgaben nicht oder nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Das bedeutet, dass es eine Verletzung von Arbeitspflichten gibt, die per se nichts mit personenbezogenen Daten zu tun hat.

Dies betrifft den Konsum von Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz oder den bereits erwähnten Einbruch. Bei einer betriebsbedingten Kündigung erhält der Arbeitgeber trotz des Kündigungsschutzes eine gesetzliche Kündigung, da die internen Voraussetzungen für eine Weiterführung der Beschäftigung nicht mehr vorliegen. Kurzum: Wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage oder willens ist, eine Position zu halten, können Mitarbeiter rechtlich gekündigt werden.

Ein Stillstand z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit würde zu betriebsbedingten Entlassungen führen. Weil der Entlassungsschutz in der Praxis in der Regel noch nicht besteht, ist eine Entlassung aus betrieblichen Gründen während der Probezeit nur insoweit von Bedeutung, als eine schwerstbehinderte oder trächtige Person entlassen werden möchte. Dass die Kündigung während der Probezeit rascher und direkter stattfinden kann, wird von einigen Unternehmern bedauerlicherweise stark mißbraucht.

Während der Probezeit werden die Beschäftigten in der Regel noch als Auszubildende betrachtet, die in der Regel weniger bezahlt werden. Zusammen mit den Kündigungsregelungen ist es daher in einigen Betrieben üblich geworden, eine überproportionale Anzahl neuer Beschäftigter sofort oder nach der Probezeit zu entlassen: Sie werden entweder aus manchmal schwachen Motiven abgefeuert, oder der Betriebsdruck ist so groß, dass die Angestellten frühzeitig das Tuch einwerfen.

Eine große Passage von relativ billiger Arbeit - viele mögen solche und ähnliches aus erster Hand miterlebt haben. In diesem Land kann es auch schwierig sein, einen Job zu bekommen. Deshalb sind die Mitarbeiter oft verunsichert und sehen die Situation eher als selbstverständlich an, als nach oben zu schauen - aus Furcht, ihren Job zu verlieren.

Im konkreten Falle wurde ein Mitarbeiter während der Probezeit ohne besonderen Grund auf Kündigung verklagt. Der Betreffende begann sein Beschäftigungsverhältnis im Juni 2010; im Dezember 2010 informierte der Arbeitgeber den Gesamtbetriebsrat, dass es nicht in seinem eigenen Sinne sei, das Beschäftigungsverhältnis fortzuführen. Die Betriebsratsmitglieder widersprachen dem, aber ohne Erfolg; die Person wurde abgewiesen.

Dies würde zu einer Klage auf Kündigungsschutz führen. Die Hintergründe: In der Regel muss der Konzernbetriebsrat einer Entlassung auch während der Probezeit zustimmen. Vor jeder Entlassung ist der Konzernbetriebsrat anzuhören. Die Kündigungsgründe sind ihm vom Arbeitgeber bekannt zu geben. Die Kündigung ohne Rücksprache mit dem Gesamtbetriebsrat ist ungültig.

Es ist natürlich fragwürdig, ob dies in der betrieblichen Umsetzung jedes Mal richtig ist: Einerseits haben viele Betriebe überhaupt keinen eigenen Beirat, andererseits wird natürlich nicht bei jeder Entlassung von außen geprüft, ob sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Wie bereits dargelegt, besteht innerhalb der ersten sechs Monaten noch kein Entlassungsschutz nach 1 (1) 1 des Kündigungsschutzes.

Der Kläger beharrte darauf, dass die Kündigung unwirksam sei, weil dem Konzernbetriebsrat keine konkreten Begründungen vorgelegt worden seien. Der Rechtsstreit wurde vom Wuppertaler Arbeitsrichter abgewiesen, das Landarbeitsgericht Düsseldorf entschied zugunsten der Ehefrau, weshalb der Fall letztendlich an das Bundesarbeitsgericht ging. Im Falle einer Kündigung während der Probezeit kann der Konzernbetriebsrat keine Nachweise durchsetzen.

Es genügt eine objektive Beurteilung durch den Arbeitgeber - hier wird natürlich davon ausgegangen, dass es sich bei der subjektiven Beurteilung um begründete Zweifel handelt und nicht nur um eine individuelle Ablehnung. Diese Entscheidung soll nicht dazu führen, dass Arbeitgeber während der Probezeit eine willkürliche Kündigung erhalten können. Er sieht vor, dass sich der Konzernbetriebsrat in einem solchen Falle auf die Stellungnahme des Unternehmens stützen kann und keine konkreten Nachweise verlangen muss.

Im Falle einer Kündigung während der Probezeit sollte der Gesamtbetriebsrat jedoch immer auf einer vollständigen Begründung für eine geplante Kündigung drängen. Vor allem für die Mitarbeiter ist die Probezeit eine Zeit der Unsicherheit. Selbst wenn der Entlassungsschutz noch nicht amtlich gilt, sind neue Mitarbeiter nicht schutzlos. Neben den oben erwähnten Notfällen, die zu einer fristlosen Kündigung führen, gibt es viele weitere Fälle, in denen ein Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Selbst wenn die Arbeiten anders sind als vereinbart, kann dies ein berechtigter Kündigungsgrund für den Mitarbeiter während der Probezeit sein. Schon am ersten Werktag können Freundinnen und Kollegen, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen, sehr rasch ein Versprechen abgeben: Verantwortungsbewusste Tätigkeiten sind einschüchternd, und vielleicht hat der eine oder andere Kandidat bei der Antragstellung zu viel Gewicht auf seine eigenen Fähigkeiten gelegt.

Daraus ergeben sich rasch Bedenken und Kündigungswünsche. In der Probezeit werden Irrtümer gemacht. Haben Sie als Mitarbeiter das Bedürfnis, die Ihnen übertragenen Arbeiten nicht ausführen zu können, müssen Sie nicht das Handtuch werfen. Vor der Einreichung eines Rücktritts während der Probezeit sollten Sie sich mit Ihrem Vorgesetzten beraten und eventuelle Schwierigkeiten erörtern.

Denn Arbeitgeber sind nur Menschen und manchmal blind, weshalb man sich nicht einmal bestimmter Sachverhalte bewußt ist. Ist Ihnen der Arbeitsablauf nicht bekannt und wenn nicht, was ist der Grund? Manchmal hat eine Entlassung während der Probezeit nicht unbedingt mit interpersonellen Beziehungen oder hohem Arbeitsaufwand zu tun. Außerdem kommt es vor, dass die Stellenbeschreibung nicht dem Wunsch des Mitarbeiters entsprich.

Ehe der Berufsstand zum eigenen Pech wird, entscheiden sich die Mitarbeiter oft, während der Probezeit zurückzutreten. Die Mitarbeiter werden nicht nur auf die Probe gestellt, sondern erhalten auch die Chance, sich verhältnismäßig schnell aus einem abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnis zurückzuziehen. Zur Vermeidung solcher Fälle sollten während des Interviews die üblichen Aufgabenstellungen und Arbeitsprozesse abgefragt werden.

Wenn Mitarbeiter sich trotzdem entschließen zu gehen, dann muss das nicht im Dunkeln sein. Verdeutlichen Sie sich: Der Arbeitsort ist gut, aber nicht für Sie selbst. In dieser Hinsicht wäre es auch ungerecht, den Arbeitgeber nicht darüber zu informieren. Stellensuchende stellen sich in der Regel immer auf eine Reihe von Bewerbungen ein.

Aus diesem Grund wird einigen Menschen ein Arbeitsplatz angeboten, obwohl bereits ein anderer unterfertigt wurde. Gerade bei Berufseinsteigern ist den Arbeitgebern in der Regel bewusst, dass sie vermutlich auch andere Stellen in Sicht haben. In dieser Hinsicht sollte es auch kein schlechtes Gewissen haben, wenn Mitarbeiter während der Probezeit wegen einer anderen Position ausscheiden.

Entsprechend können Sie in der Regel ehrlich mit Ihrem Arbeitgeber umzugehen. Seien Sie ehrlich, bevor Sie sich eine unerhörte Story einfallen lassen, die zu Ihrem Rücktritt während der Probezeit führte. Es besteht keine Verpflichtung, Ihren neuen Arbeitgeber zu benennen oder die Wahlen zu kommentieren.

Sind Sie Angestellter und wollen Ihre Probezeit beenden? Lieber Kollege Samtermann, liebe Kollegin Samtermann, ich möchte Sie über die Beendigung des mit Ihnen auf xx.xx. xxxx vereinbarten Arbeitsverhältnisses informieren. Die Kündigung findet, da ich mich noch in der Probezeit befindet, innerhalb der vertraglichen Frist von zwei Wochen statt (ggf. Anpassung dieses Absatzes an Ihre Vertragsbedingungen).

Ich möchte Sie auch bitten, mir eine Arbeitsbescheinigung beizubringen. Sind Sie der Arbeitgeber und wollen Ihren Mitarbeiter während der Probezeit kündigen, müssen Sie dies unbedingt in Ihrem Schreiben begründet angeben - die einzige Möglichkeit ist, wie bereits mehrmals gesagt wurde, die Einarbeitung. Lieber Kollege Samtermann, liebe Kollegin Samtermann, ich möchte Sie über die Beendigung des mit Ihnen auf xx.xx. xxxx abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses informieren.

Die Kündigung findet, da Sie sich noch in der Probezeit aufhalten, innerhalb der vertraglichen Frist von zwei Wochen statt (ggf. Anpassung dieses Absatzes an Ihre Vertragsbedingungen). Wir senden Ihnen eine Referenz.

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