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30 Behinderung Arbeitsrecht
31 Behinderung des ArbeitsrechtsIhre Rechte als Schwerbehinderter
Die gesetzlichen Bestimmungen verpflichten die Unternehmen - je nach Unternehmensgröße - zur Einstellung von Schwerbehinderten. Außerdem haben Sie als arbeitsunfähiger oder schwerstbehinderter Mitarbeiter verschiedene Vorrechte. Der sogenannte Invaliditätsgrad (GdB) ist der Massstab für die physischen, mentalen, psychischen oder gesellschaftlichen Folgen einer Funktionsstörung im Gesetz für Schwerstbehinderte. Sie sind schwer behindert, wenn Sie einen Abschluss von mind. 50 Jahren haben und Ihren Wohnort oder Wohnort in Deutschland haben.
Bei einem Invaliditätsgrad von 30 bis 50 Graden können Sie die Gleichbehandlung mit einem schwerstbehinderten Mitarbeiter anstreben. Sind in Ihrem Betrieb nicht nur temporär wenigstens fünf Mitarbeiter oder gleichwertige Personen tätig, können sie einen Schwerbehindertenvertreter und wenigstens einen Stellvertreter auswählen. Bitte beachte: Firmen desselben Arbeitsgebers, die weniger als fünf schwer behinderte Personen oder gleichwertige Personen beschäftigen, können mit anderen Firmen in der Nähe kombiniert werden.
Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber wird im Einvernehmen mit dem Integrationsbüro über die Kurzfassung der Wahlen entscheiden. Nach § 95 Abs. 1 SGB II X hat die Vertretung von Schwerbehinderten die Pflicht, die Integration von Schwerbehinderten zu unterstützen, ihre Belange zu wahren und ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung zu stellen. Die Vertretung von Schwerbehinderten stellt vor allem sicher, dass die für Schwerbehinderte anwendbaren Vorschriften umgesetzt werden und die dem Unternehmer durch Gesetze und Integrationsverträge auferlegten Verpflichtungen einhalten werden.
Darüber hinaus kann die Vertretung von Schwerstbehinderten bei den Behörden für Unterstützungsmaßnahmen für Schwerbehinderte - insbesondere für die professionelle Reintegration und Einstellung von schwerbehinderten Menschen - beantragt werden. Dies können sowohl berufsbildende als auch gesundheitliche Aufklärungs- oder Erhaltungsmaßnahmen sein. Auch die Vertretung von Schwerstbehinderten ist Anlaufstelle für Vorschläge und Reklamationen von Schwerstbehinderten im Unternehmen.
Die Agentur bemüht sich in ihrem Namen darum, dass diese vom Auftraggeber durchgesetzt werden. Bei Schwerbehinderten können die Abgeordneten mit dem Auftraggeber eine Eingliederungsvereinbarung gemäß Schwerbehindertengesetz absprechen. Dies bedeutet: Die Angehörigen der schwerbehinderten Repräsentation müssen nicht selbst gehandikapt sein. Neben ihrer Arbeit als Arbeitnehmervertretung können Betriebsräte auch Mitglied der Arbeitnehmervertretung werden.
Wenn der Wahlvorgang abgeschlossen ist, gibt es immer noch keine Vertretung für Schwerbehinderte in Ihrem Unternehmen. Dies bedeutet, dass die Stimmen so abzugeben sind, dass nicht bestimmt werden kann, wie die einzelne schwerbehinderte Belegschaft abgestimmt hat (geheime Abstimmung), und zwar ohne die Intervention von Frauen oder Männern durch die persönlichen Stimmzettel der betreffenden Belegschaft (direkte Abstimmung).