Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fristlose Kündigung Gehalt
Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist GehaltBeendigung und Lohnfortzahlung, Urlaub und Sozialversicherungen
Nachvollziehbar sind die Auswirkungen der Kündigung eines Arbeitgebers weitgehend davon abhängig, ob die Kündigung effektiv oder ineffizient ist. Allerdings beinhaltet diese zunächst als zutreffend empfundene Behauptung auch die Behauptung, dass auch im Fall einer erfolglosen Kündigung erhebliche Auswirkungen für Sie als Mitarbeiter entstehen können.
Doch vor allem steht der entlassene Mitarbeiter - wie der Unternehmer - vor dem Dilemma, dass bei einem Kündigungsschutzverfahren oft erst viele Jahre später eine endgültige gerichtliche Kündigungsentscheidung vorliegt, ob die Kündigung effektiv oder ineffizient war. In dieser Zeit kann es ratsam sein, Ihre persönliche Planung, Tätigkeiten und Verfügungen auf das Worst-Case-Szenario, d.h. die Effektivität der Kündigung, ausrichten.
Im Folgenden werden die direkten Rechtsfolgen einer effektiven Kündigung beschrieben, die zum Kündigungszeitpunkt des Anstellungsverhältnisses eintreten. Bei fristloser Kündigung also unverzüglich; bei fristgerechter Kündigung nach Verstreichen der jeweiligen Frist, die nicht unbedingt mit dem in der Kündigung angegebenen Kündigungszeitpunkt übereinstimmen muss, sondern sich an der jeweiligen geltenden Fristregelung orientiert.
Die Gehaltsansprüche enden mit der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses. Bei fristloser Kündigung daher unverzüglich, bei ordentlicher Kündigung zum Ende der Frist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Mitarbeiter gleichzeitig mit der Kündigung von der Arbeit freigestellt wird. Bei einer solchen Beurlaubung verzichten die Mitarbeiter nur auf die Ausführung der Arbeit, bleiben aber bis zum Fristablauf zur Bezahlung der tariflichen Entlohnung gezwungen.
Bei der Kündigung Ihres Vertrages bekommen Sie einen kostenlosen Erstcheck. Die Kündigungserklärung hat keinen Einfluß auf die Anzahl der bereits erworbenen Ferienansprüche. Auch bei fristloser Kündigung verbleiben dem Mitarbeiter selbstverständlich die bis zu diesem Datum bereits erworbenen Teilurlaubsansprüche. Bei fristloser Kündigung und sofortiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kann kein Ferienaufenthalt mehr bewilligt werden.
Bei ordentlicher Kündigung sind zwei Punkte zu beachten: Erstens muss die Frist bei der Ermittlung des verhältnismäßigen Urlaubsanspruches berücksichtigt werden. Andererseits ist der Arbeitgeber in der Regel unter Berücksichtigung seiner Ferienansprüche dazu befugt, den Mitarbeiter während der Kündigungszeit zu entschädigen. Vorraussetzung dafür ist jedoch, dass die Befreiung bedingungslos und unumkehrbar ist.
Ungeachtet dessen, ob eine Kündigung ohne Kündigung oder ordnungsgemäß mit einer Frist erfolgt ist, sollte das Arbeitgeberhausverbot strikt eingehalten werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass Sie nicht nur wegen unbefugten Betretens verfolgt werden, sondern auch eine weitere fristlose Kündigung erhalten und sicherheitshalber auf unbefugtem Betreten beruhen. Lässt sich die Aussage des Hausverbotes weder durch eine Urkunde noch durch Zeugnisse belegen, muss eine Aufklärung schnellstmöglich schriftlich erfolgen.
Eine ungerechtfertigte Arbeitgeberin könnte sonst, indem sie das Hausverbot verweigert, geltend machen, dass Sie während der aktuellen Frist ohne Entschuldigung von der Beschäftigung weggeblieben sind. Wenn Sie das Unternehmen bereits dauerhaft durch fristlose Kündigung oder unverzügliche Freigabe verlässt und sich noch personenbezogene Objekte im Unternehmen aufhalten, sollten Sie einen Abholtermin ausmachen.
Vielmehr sollte der Auftraggeber gebeten werden, sie in schriftlicher Form unter Angabe einer Frist zu übergeben. Beginnt ein neuer Arbeitsvertrag sofort nach Fristablauf, treten keine Nachteile auf. Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosenunterstützung I ist, dass der Mitarbeiter in den drei Jahren vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen für die Dauer von 12 Monaten in der Arbeitslosigkeit sversicherung mitarbeitet.
Andererseits muss die Arbeitslosenmeldung unmittelbar nach der Kündigung stattgefunden haben - nicht erst nach dem Ende der Frist. Selbst wenn die Kündigung offenbar nicht wirksam erscheint, eine Kündigungsklage rechtzeitig eingereicht wurde und das Gericht die Kündigung für wirkungslos hält, wird der Dienstgeber nicht nur die Lohnzahlung am Ende der Frist aussetzen, sondern auch keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen.
Der Kündigungsschutz dauert in der Regel mehrere Wochen. Daher müssen Sie sich auch dann als Arbeitsloser anmelden, wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung ungerechtfertigt und wirkungslos ist.