Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kaufvertrag Schlechtleistung
Verkaufsvertrag schlechte Leistung4 Typen der Unterbrechung des Kaufvertrages
Vorraussetzung: Der Termin wurde nicht erreicht (= Terminkauf), daher ist keine Erinnerung des Bestellers erforderlich. Wenn kein exakter Termin für die Zustellung der Ware festgelegt wurde, muss der Kunde den Lieferanten daran erinnern. Selbst wenn der Auftragnehmer in Verzug gerät, ist keine Abmahnung durch den Auftraggeber erforderlich, da der Auftragnehmer erklärt, dass er nicht ausliefert.
des Bestellers ohne Nachfrist: Nach Ablauf der gesetzten und abgelaufenen Frist: Möglichkeit zum Festkauf: Möglichkeit des Anbieters im Falle der Nacherfüllung: Möglichkeit des Anbieters nach erfolgter Nacherfüllung: Der Besteller übernimmt die Waren nicht. Dies ist eine Pflichtverletzung des Bestellers, da er die Waren nicht zum angegebenen Zeitpunkt, am angegebenen Platz, in der angegebenen Anzahl und Beschaffenheit abnehmen kann und damit in Verzug ist.
Die Verkäuferin ist ab diesem Moment - ohne Nachfristsetzung - berechtigt, die Waren abzunehmen. Ist eine Nachfristsetzung erfolgt und diese abgelaufen, hat der Einlieferer folgende Rechte: Bei einem Selbsthilfegeschäft muss der Einlieferer eine Benachrichtigung an den Einlieferer schicken und eine entsprechende Fristsetzung bis zur Auktion vornehmen.
Er hat die Waren unverzüglich zu prüfen und folgende Sachmängel zu rügen. Für einen Kaufvertrag über neue Waren gilt die oben genannte Deadline. Ein Kaufvertrag über gebrauchte oder freihändig verkaufte Waren hat eine Laufzeit von einem Jahr. Art der fehlerhaften Lieferung: Möglichkeit des Käufers: Nach Anzeige eines Mangels hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung.
Besitzt der Besteller nach der erfolgten Nacherfüllung keine einwandfreie Sache, stehen ihm folgende Rechte zu: Ich erläutere Ihnen in diesem Beitrag die 4 Typen der Kaufvertragsstörungen und die Möglichkeit für Einkäufer, sowie für Verkäuer.
Kaufvertrag - Rechte des Bestellers bei mangelhafter Ware
Bei mangelhafter Ware hat der Besteller das grundsätzliche Recht der Wahl: Entweder er läßt den Fehler beheben (Nachbesserung) oder er entscheidet sich für eine neue Nachlieferung. Es ist nicht notwendig, eine Frist zu setzen. Die Nacherfüllung ist nicht zulässig, wenn: die Nacherfüllung für den Auftragnehmer unverhältnismäßig ist. Bei unverhältnismäßig hohen Nachbesserungskosten besteht Unannehmbarkeit, in diesem Fall ist eine neue Belieferung (soweit angemessen und möglich!) zu berücksichtigen (§ 439 III BGB).
Die Verzögerung der Berichtigung gilt jedoch als abweisbar. Die Verkäuferin hat in diesem Falle neben der Mängelbeseitigung den Verzugsschaden (§§ 437 Nr. 1, 280 II, 286 BGB) zu ersetzen. Es ist nicht notwendig, eine Frist zu setzen. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatzlieferung ist ausgeschlossen, wenn: die neue Lieferung für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist, besonders bei unverhältnismäßig hohen Mehrkosten.
Kommt der Auftragnehmer mit der neuen Lieferung in Rückstand (Verschulden gilt als widerlegbar), so ist der Verzugsschaden zu ersetzen (§§ 437 Nr. 1, 280 II, 286 BGB). Aufforderung des Bestellers zur Leistung (§ 439 I BGB). Es muss eine Frist (§ 323 I BGB) gesetzt sein. Im Falle der Unmöglichkeit von Nacherfüllungen ( " 275 BGB"), der Ablehnung der Nacherfüllung ( " 440 BGB"), der erfolglosen Erfüllung ( " 440 BGB") und der Unangemessenheit der Erfüllung ( " 440 BGB") ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich.
Es muss eine Frist (§ 323 I BGB) gesetzt sein. Im Falle der Unmöglichkeit von Nacherfüllungen ( " 275 BGB"), der Ablehnung der Nacherfüllung ( " 440 BGB"), der erfolglosen Erfüllung ( " 440 BGB") und der Unangemessenheit der Erfüllung ( " 440 BGB") ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Schadenersatz statt der Erfüllung bei Unvermögen ( " 280 III, 283 oder 311 a BGB).
Die Bedingungen sind die gleichen wie beim Widerruf, eine Frist ist jedoch nicht erforderlich.