Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Ohne Unterschrift
Vorsicht Ohne Unterschriftdas Betriebsratsforum, JAV, SBV
Wenn dies Ihr erster Aufruf dieser Website ist, beachten Sie die Hinweise in der Anleitung. Hier wird Ihnen die Funktionsweise dieser Website genauer erklärt. Warnung ohne Unterschrift > ist das möglich? Hallo, im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren i.S.d. 84, 85 BetrVG hat uns eine Mitarbeiterin eine Verwarnung übermittelt, die sie kürzlich erhielt.
Dieser Brief beinhaltet jedoch keine Unterschrift. Guten Tag Riko, die Abmahnung bedarf keiner schriftlichen Vorladung. Wesentlich wichtiger als die formale Darstellung ist der Warnhinweis. Der Warnhinweis muss das arbeitsvertragswidrige Handeln des Mitarbeiters beinhalten. Außerdem muss in dem Brief auch auf die nachteiligen rechtlichen Folgen hingewiesen werden, die sich der Unternehmer für den Fall einer Verhaltensänderung des Mitarbeiters auferlegt.
Das ist in der Regel kein Problem, wenn der Auftraggeber die Kündigung durchführt.
Vorsicht ohne Unterschrift / Rechtlich gültig? Das Arbeitsgesetz, die Auflösung.
lch habe eine Warnung über....? In der Warnung wurden folgende Voraussetzungen erfüllt: 4. die explizite Forderung, Missbrauch zu unterbinden und in der Folge zu vermeiden. 5. der ausdrücklichen Angabe, dass ein solches Vorgehen nicht geduldet wird oder im Falle einer Wiederholung vorliegt. 6. den Verweis auf die konkrete Auswirkung bei Wiederholung.
Die Warnung konnte ich nicht unterzeichnen. Danach erfolgt eine kündigungsfreie Abmeldung mit dem gleichen inhaltlichen Gehalt wie in der Abmahnung. Jetzt meine Fragen: Ist die Warnung ohne meine Unterschrift rechtskräftig? ist das Kündigungsrecht (ich konnte meiner Verpflichtung, in so kurzer Zeit (eine Woche) zu arbeiten, nicht nachkommen).
Ein Warnschreiben ist in der Regel eine letzte Warnung zur Beendigung aus Verhaltensgründen."
Ein Warnschreiben ist in der Regel eine letzte Warnung zur Beendigung aus Verhaltensgründen." Sie können gegen eine Abmahnung vorgehen, eine Gegenerklärung in die Akte aufnehmen oder gar nichts tun. Ich würde eine Gegenerklärung vorschlagen. Bei Kündigungen muss der Unternehmer die Kündigungsgründe und Verwarnungen nachweisen, wenn sie vom Mitarbeiter angefochten werden.
Es genügt daher, wenn in der Personendatei derzeit nur eine einzige Gegenerklärung enthalten ist. Selbst wenn man einen Schutz vor Kündigung wegen einer Invalidität hat, schützt dies nicht vor Kündigung des Verhaltens! Allerdings muss der Auftraggeber auch im Falle eines Streits den Zugriff auf die Warnung nachweisen können. Haben Sie hier eine Gegenerklärung abgegeben, haben Sie diesen Zugriff quittiert, so stellt sich die Frage, ob es bei der Überreichung Zeitzeugen gibt.
Dennoch würde ich den Erhalt der Verwarnung nicht notwendigerweise verneinen, da die Oberin selbst als Zeuge vorgeladen werden kann, da sie keine Vertragspartei ist (für mich im Sinne des Verfahrensrechts eine unhaltbare Situation). Abhängig von der Vertrauenswürdigkeit kann ein Schiedsrichter dann den Zugriff als erwiesen erachten. Ist eine Unterschrift nötig, weiss ich nicht.
Das denke ich nicht, aber am Ende muss ein Schiedsrichter darüber nachdenken. Weil eine Warnung auch verbal ausgesprochen werden kann, nehme ich an, dass eine solche Warnung auch ohne Unterschrift gültig sein kann.