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Widerrufsrecht und Rückgaberecht
Rückgaberecht und WiderrufsrechtFrage & Antwort
Das Widerrufsrecht kann ab dem 01.06.2014 nicht mehr durch ein Rückgaberecht gelöst werden! Wenn ein Konsument Waren im Web unter über ordert, steht ihm ein Widerrufsrecht unter für zu, dessen Ausübung er spätestens 14 Tage nach Wareneingang hat. Das Widerrufsrecht kann unter gewissen Bedingungen durch ein Rückgaberecht abgelöst werden.
In diesem Artikel wird die Fragestellung untersucht, wann von dieser Möglichkeit zu profitieren ist. Dabei stößt man bei vielen Anbietern auf Instruktionen und Verweise, in denen die Bedingungen Widerrufsrecht und Rückgaberecht als gleichnamig oder gleichberechtigt nebeneinander gelten. Dieses kann zusammen mit hängen das Ausübung des Widerrufsrechtes letztendlich auch an eine Rückgabepflicht des Konsumenten führt und es ist nicht notwendigerweise durch die benutzten Bedingungen ersichtlich, dass mit Widerruf oder Rückgaberecht in jedem Fall etwas anderes gemeint ist.
Ein solcher Mix ist jedoch gefährlich, denn Widerruf und Rückgaberecht sind anders strukturierte Rechte. Ein differenzierter Blick ist nicht nur absolut erforderlich, er kann dem Unternehmen auch greifbare Wettbewerbsvorteile einbringen. Die Widerrufsbelehrung ermöglicht es dem Konsumenten, sich durch eine simple Erklärung von dem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zu trennen.
Die Unternehmerin hat den bereits bezahlten Preis zu zahlen zurückzahlen, der Konsument die bestellte Waren zurückgeben. Erfahrungsgemäß "vergessen" die Konsumenten jedoch das Produkt zurückzuschicken. Dieses trifft insbesondere dann zu, wenn der Preis noch nicht gezahlt wurde. Die Unternehmerin kann in diesen Fällen auf Rückgabe der Liefergegenstände verklagen.
Allerdings ist dies mit einem aufwändigen und kostspieligen Vorgang unter regelmäà verknüpft, der sich im Einzelnen wegen des niedrigen Werts der fehlenden Güter nicht zwangsläufig auszahlen wird. Wenn die Unternehmerin den Preis bereits bekommen hat, ist die Situation etwas besser. Der Konsument kann die Waren unter zurückbehalten bis zur Rückerstattung des Kaufpreises aufbewahren.
Dasselbe Recht hat der Auftragnehmer jedoch auch auf Leistungsverweigerung. Mit der Zahlung des Verkaufspreises kann er abwarten, bis das Produkt zurückgegeben zu ihm wird. Schließlich hat der Konsument durch seinen Widerspruch bereits darauf hingewiesen, dass er an der Sache nicht mehr beteiligt ist. Zugleich hat der Entrepreneur ein größeres Kaufinteresse als an der Warenlieferung.
In der Regel unternimmt der Konsument daher den ersten Schritte müssen und die Waren zurückschicken. Das Widerrufsrecht kann durch ein Widerrufsrecht auf Rückgaberecht umgangen werden. Sofern der Gewerbetreibende von dieser Möglichkeit gebrauch macht, kann sich der Konsument nicht mehr durch eine bloße Erklärung vom Kaufvertrag trennen. Dies kann er nur durch die fristgerechte Zusendung der Bestellung unter Rückgabe tun.
Die Vorteile von für liegen auf der Hand. Der Kunde erhält die Waren umgehend unter zurück und kann sie für andere Zwecke verwenden. Dies hat der Gewerbetreibende unabhängig davon, ob der Preis bereits bezahlt wurde oder nicht. Wenn der Konsument eine solche Handelsware geordert hat, kann er die Rückgaberecht durch die Übermittlung einer so genannten ausüben.
Die Unternehmerin muss dann die Waren beim Besteller einfordern. Damit ist die Lage kaum besser als beim Ausübung des Widerrufsrechtes. Auch hier kann sich der Besteller durch eine simple Erklärung vom Kaufvertrag lösen und es ist keinesfalls gewiss, dass die Waren auch tatsächlich zur Einziehung bereit stehen, wenn der Transporteur mit dem Besteller vorfährt.
Beim Widerrufsrecht hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, dem Auftraggeber durch Vertrag die anfallenden Gebühren aufzubürden. Das ist jedoch nur bei Fällen möglich, wenn der Verkaufspreis der zurückzusendenden Waren 40, EUR nicht übersteigt oder wenn der Kunde den Kaufbetrag zum Widerrufszeitpunkt noch nicht bezahlt hat und eine eventuell vereinbarten Abschlagszahlung noch nicht erfolgt ist.
Wenn sich der Unter-nehmer für für die Einräumung einer Rückgaberechts entschließt, hat er jedoch keine Möglichkeiten, die Rücksendekosten auf den Konsumenten abzuwälzen zu übertragen. Insofern muss der Entrepreneur eine entsprechende Auswahl unter kaufmännische vornehmen. Überwiegen die Vorteile des sofortigen Erhalts der Waren an zurück die Ersparnisse, die durch das Abwälzung von Rücksendekosten erzielt werden? Statistik über Rücklaufquoten und die Durchschnittspreise zurückgegebener Waren können dort nützliche Entscheidungshilfe sein.
Das Fehlen der Möglichkeit der Kostenabwälzung ist jedoch nicht der alleinige Nachteil der Rückgaberechts. Das Widerrufsrecht kann somit durch ein Rückgaberecht ersetzt werden und unterliegt verschiedenen Bedingungen. Wenn auch nur eine der Bedingungen nicht erfüllt wird, hat dies die unangenehmsten Konsequenzen für den Unter-nehmer. Schlägt die Ersatzlieferung fehlschlägt, bleibt es beim rechtlichen Widerrufsrecht.
Von diesem Widerrufsrecht wurde der Konsument jedoch nicht unter über informiert, da er nur über die Rückgabebelehrung informiert wurde. Das Widerrufsrecht steht jedoch unter der Bedingung, dass die Widerspruchsfrist überhaupt läuft, die Widerspruchsfrist wurde nie in Kraft treten. Der Widerruf ist somit auf unbestimmte Zeit möglich.
Dementsprechend muss der Entrepreneur damit rechnen, sein Vertragserklärung noch nach Jahren plötzlich zu widerrufen. Das Widerrufsrecht wird durch ein Rückgaberecht zunächst wirksam ersetzt und gilt nur bei Verträgen über als Warenlieferung. Dies ist verständlich, denn eine Rückgaberecht ist nur dann sinnvoll, wenn eine Dienstleistung auch zurückgegeben werden kann der Vertrag wird auf der Grundlage eines Verkaufsprospektes abgeschlossen, der Ersatz wird mit dem Auftraggeber abgestimmt, der Auftraggeber kann den Kaufprospekt in Ermangelung des Auftraggebers detailliert zur Kenntnis genommen haben.
Es ist jedoch bereits fragwürdig, ob dies auch für die reinen Artikel-Listen von für zutrifft, die außer der Produkt-Bezeichnung keine weiteren Informationen über das Produkt haben. In jedem Falle ist eine ausdrückliche Vertragsvereinbarung mit dem Auftraggeber über die Ablösung des Rücktrittsrechts vorzusehen. Häufig lässt Dies ist ganz schlicht über eine korrespondierende Bestimmung im allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterzeichners.
Allerdings ist die separate Übereinkunft der beste und sicherste Weg, um sicherzustellen, dass der Ersatz auch unter tatsächlich in Kraft tritt. Vorsichtshalber ist darauf hinzuweisen, dass für Rückgaberecht die gleiche Belehrungspflicht hat wie das Widerrufsrecht. Findet die Widerrufsbelehrung nur in textlicher Form unter später statt, beträgt die Widerrufsfrist wie beim Widerrufsrecht einen Monat. 8.
Der effektive Ersatz des Widerrufsrechtes durch ein Rückgaberecht erfordert nach all dieser Umsicht. Die mit dem Austausch und zusätzlichen verbundene Schwierigkeit birgt jedoch mögliche Vorzüge gegenüber, die sich auf hellere und bessere Weise auftun kann. Ob ein Austausch Sinn macht, kann aber erst nach Abwägung die Vor- und Nachteile des konkreten Einzelfalls geklärt werden.
Das Widerrufsrecht kann ab dem 01.06.2014 nicht mehr durch ein Rückgaberecht ersetzt werden!