Abmahnung Per Post

Vorsicht per Post

Ihr frommer Warnhinweis per Post. Haben wir eine schriftliche Abmahnung, muss sie dem Mitarbeiter persönlich zugestellt werden oder wird sie per Post verschickt? Muß die Mahnung per Post oder Einschreiben erfolgen? Ein Warnhinweis per E-Mail ist nicht unmöglich, sollte Sie aber verdächtig machen. Warnung: Worauf müssen Sie achten, wenn Sie den Brief Ihres Anwalts erhalten?

Der Warnhinweis im Arbeitsgesetz

Häufig schlägt die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses fehl, weil eine Abmahnung nicht oder nicht rechtsgültig erfolgt ist. Beide müssen wissen, dass sie in der Regel nicht gleich gekündigt werden können, sondern wie sie formell korrekt vorgehen müssen. Der Mitarbeiter sollte auch in der Lage sein zu entscheiden, ob er vor einer Entlassung gebührend gewarnt wurde oder ob die Entlassung ohne ordnungsgemäße Abmahnung bereits ineffizient ist.

Da das Recht zur Kündigung das letztmögliche Mittel ist, das von einem Arbeitgeber ausgeübt werden kann, muss der Mitarbeiter in der Regel über die Konsequenzen seines Vertragsverletzungsverhaltens aufgeklärt und ihm die Möglichkeit gegeben werden, sein Vertragsverletzungsverhalten zu beenden. Die Warnung ist dieser Kündigungsschutz und diese Meldungsfunktion.

Ein Warnschreiben ist in der Regel notwendig und muss umgehend ausgestellt werden. In jedem Falle sollte sie in schriftlicher Form erstellt werden - nur zu Nachweiszwecken. Eine Abmahnung ist in der Regel Bedingung für eine wirksame Abmahnung bei erneuter Vertragsverletzung. Das Aufforderungsschreiben ist aus praktischer Sicht entweder an den Mitarbeiter zu richten und der Mitarbeiter muss den Empfang des Briefes bestätigen, oder es muss dem Mitarbeiter per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung per Post zugestellt werden.

Wenn der Mitarbeiter sich weigert, den Erhalt zu bestätigen, sollte die Übergabeperson sofort einen Aktenvermerk mit Datum und Zeit erstellen, um die Überreichung des Mahnschreibens im Streitfall nachzuweisen. Eine Abmahnung ist nur in begründeten Fällen überflüssig, z.B. bei Straftaten, Missbrauch der Vollmacht, Geheimnisverrat oder Verstoß gegen das Betriebsgeheimnis.

Ein Warnhinweis ist auch dann nicht notwendig, wenn der Mitarbeiter bereits wiederholt und deutlich erklärt hat, dass er sich auch durch eine Verwarnung nicht verändern wird oder wenn schwere Verstöße mit unwiederbringlichen Konsequenzen vorlägen. Bei Streitigkeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, ebenso wie er alle Bedingungen für eine wirksame Beendigung nachzuweisen hat.

In Zweifelsfällen sollte vor einer Beendigung immer eine Abmahnung ergehen. Die Abmahnung kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form erteilt werden, sollte aber nach Möglichkeit in schriftlicher Form sein, damit der Kündigungsschutz nachgewiesen werden kann. Beschwerde über das exakt beschriebene und erläuterte zukünftige Vorgehen, auf dessen Grundlage die Abmahnung ausgesprochen wird; und will dieses zukünftig nicht mehr pflichtwidrig akzeptieren; klarer Vermerk über die Gefahr einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei Wiederholung, d.h. konkreter Drohung der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei Wiederholung. zu später - zu früher - gehen Sie zu vor.

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