Werbung per Post Erlaubt

Postwerbung erlaubt

Die adressierte Werbung ist nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Darf und darf ich sie nicht einzeln per Post oder E-Mail schreiben? aber ist dies dann trotz des Aufklebers erlaubt, da es sich nicht um einen Flyer o.ä. handelt?

sowohl auf den Inhalt des konkreten Anrufs als auch nur auf eine telefonische Anzeige. Werben per E-Mail, Telefon, Fax, SMS oder BriefIHK München für Oberbayern.

Briefwerbung - Postwerbung für Unternehmer

Die Werbung ist für Händler, Selbständige und Existenzgründer unverzichtbar. Vor allem in der Zeit der "Warnwellen" taucht natürlich die Fragestellung auf: Darf ich Werbung per Post oder Post einsenden? Um auf diese Fragen zu antworten, muss zunächst zwischen Werbung per Post an Verbraucher und an andere Unternehmen unterschieden werden. Die Werbung per Post oder Direktwerbung ist generell möglich.

Das betrifft sowohl Direktwerbung als auch Werbung mit persönlichen Anreden. Es wird davon ausgegangen, dass der Mailbox-Besitzer der Versendung von Werbemitteln in der Mailbox zustimmt. Dazu kann z.B. ein Sticker auf dem Letterbox "Keine Werbung" angebracht werden. Im Falle von Werbung mit persönlicher Ansprache ist es auch erforderlich, uns telefonisch oder schriftlich zu informieren, dass eine solche Werbung nicht gewünscht wird.

Bei erneuter schriftlicher Werbung gibt es dann ein Unterlassungsrecht, das gegebenenfalls durch eine Verwarnung und dann vor Gericht durchgesetzt wird. Briefwerbung kann in einem Neutralumschlag stattfinden, auch wenn dadurch der Hinweis auf dem Briefkasten vermieden werden kann, dass die Werbung unerwünscht ist.

Es ist nicht erlaubt, wenn der Werbebrief irreführend den Eindruck vermittelt, es handle sich nicht um Werbung, sondern beispielsweise um die Weiterempfehlung eines befreundeten oder befreundeten Menschen. Im Sinne des Datenschutzrechts ist die Werbung für personalisierte Sendungen nur nach Absprache mit den betreffenden Personen erlaubt. Bei der Werbung zwischen Unternehmen können für die Adressierung von Briefen Listdaten aus öffentlichen Stellen verwendet werden, wenn die Angaben aus allgemeingültigen Adressbüchern kommen, d.h. aus allgemeingültigen Adressen, Telefonnummern, Wirtschaftszweigen oder ähnlichen Adressbüchern.

Allgemeingültige Verzeichnisse enthalten jedoch nicht z.B. das Abdrucken einer Unternehmenswebsite oder die Adressangaben aus einer Anzeige eines Betriebes. So können Sie an Freiberufler und gewerbliche Freiberufler und die entsprechenden Kontaktpersonen in einem Betrieb persönliche Anschreiben versenden. Eine Verletzung des 7 UWG (Gesetz gegen den unfairen Wettbewerb) und damit eine Abmahnung liegt jedoch vor, wenn nach dem Versand der Werbung per Post eine telefonische Folgemaßnahme ergriffen wird.

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