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Urheberrecht Bilder
Copyright BilderCopyright: Verwendung ausländischer Bilder rechtssicher - Kanzlei Janke + Schult & Co KG | Sachanwalt für Copyright
Die Bilder sind ein Muss für jede Website und jeden Beitrag in den sozialen Medien. Viele Online-Bilddatenbanken wie Pixelio, Photolia, Überpixel und Co. stellen inzwischen sehr kostengünstig und in manchen Fällen auch kostenfrei zur Verfügung. Nennen Sie den Autor und die Quelle. Im Folgenden finden Sie Informationen darüber, was Sie bei der Nutzung von Bildern Dritter beachten sollten.
Weil bei einer falschen oder fehlenden Copyright-Bezeichnung oder bei einer Verwendung über die Lizenzierung hinaus, kostspielige Warnungen drohen. 2. Viele Photographen und Bilderanbieter senden, wie bereits gemeldet, Urheberrechtshinweise an Getty Images, StockFood oder Corbis GbR. Derartige unnötige Überaschungen können vermieden werden, wenn bei der Verwendung fremder Bilder - ob in Online- oder Offline-Medien - nur wenige Prinzipien eingehalten werden.
Zu wem gehört das Foto? Wichtigster Grundsatz: Benutzen Sie keine externen Bilder ohne vorherige Genehmigung des Urhebers. Also der Versuchung standhalten, die Bilder anderer Leute ins Netz zu stellen. Grosse Fotoagenturen wie Getty Images, Corbis oder sogar Photographen von Überpixel oder Pixelio suchen routinemässig und softwaregestützt im Netz nach unlizenzierter Benutzung ihrer Bilder und warnen vor unlizenzierter Benutzung ihrer Bilder.
Vor der Nutzung ausländischer Bilder sollten Sie sich explizit an den jeweiligen Betreiber wenden. Sollte der Betreiber selbst der Autor sein, kann er Ihnen selbstverständlich problemlos die notwendigen Rechte zur Nutzung der Bilder gewähren. Wenn er nicht der Autor ist, sollten Sie sich davon überzeugen, dass der Provider Ihnen ein Nutzungsrecht einräumt.
Für das Beispiel Fahrrad bedeutet dies, dass der Besitzer des Fahrrades dem Lieferanten die Genehmigung zur Weitergabe des Fahrrades an Sie erteilte. Wenn der Inhaber diese Genehmigung nicht gewährt hat, können Sie vom Provider keine effektiven Rechte zur Verwendung einholen. Die Verwendung ist rechtswidrig und Sie verstoßen gegen die Rechte des Autors.
Oft mals ist die Person, die anderen erlaubt, andere Bilder frei zu verwenden, nicht berechtigt, sie zu verwenden. Für das jeweilige Lichtbild und den jeweiligen Verwendungszweck ist grundsätzlich die Einwilligung des Autors einzuholen. Bei Streitigkeiten: Die Person, die ein ausländisches Bildmaterial benutzt, muss beweisen, dass sie über ein Benutzungsrecht verfügt.
Kann ich die Bilder anderer Personen ändern oder nachbearbeiten? Die kostengünstigen Lizenzangebote beschränken sich daher zumeist auf eine reine Privatnutzung der Bilder. Jeder, der die Bilder dennoch auf einer kommerziellen Website platziert, verstößt gegen das Urheberrecht. Es sind auch Fristen für die Verwendung möglich. Zum Beispiel gibt es bei Getty Images 3-Monatslizenzen für ca. 50,00 EUR.
Verräterisch dabei ist, dass der Kunde nicht vergisst, die Bilder nach 3 Monate rechtzeitig zu entfernen oder die Lizenzverlängerung im hektischen Tagesgeschäft vorzunehmen. Ansonsten wird es bald eine Mail von Getty Images´und an die Anwälte Waldorf Frommer oder die Photographen von Pixelio oder Photolia mit hohem Anspruch geben. In unserem Artikel "Vorsicht bei der Verarbeitung von Fremdfotos " haben wir mehr zum Urheberrecht und zur Bildbearbeitung zusammengefaßt.
Gemäss den Nutzungsbestimmungen von Getty Images oder Photolia bedeutet "lizenzfrei" in keiner Weise, dass die Bilder unentgeltlich und ohne Einschränkungen verwendet werden dürfen. Stattdessen muss eine Nutzungsgebühr für gebührenfreie Bilder gezahlt werden und deren Verwendung ist auch in Bezug auf den Inhalt begrenzt. Muss ich ausländischen Bildern einen Copyright-Vermerk hinzufügen?
13 S. 1 des Urhebergesetzes bestimmt: "Der Autor hat das Recht auf Anerkenntnis seines Urhebers des Werkes. Dabei kann er festlegen, ob das Buch mit einer Autorenbezeichnung und welcher Benennung ausgestattet werden soll. "Dieses so genannte Urheberrecht ist völlig gleichgültig, ob das Bild im Netz oder in Printmedien genutzt wird.
Generell ist der Benutzer eines externen Bildes dazu angehalten, den Autor oder den Inhaber der Rechte aufzuführen. Ein Ausnahmefall liegt nur dann vor, wenn mit dem Autor etwas anderes abgesprochen wurde. Gemäß dem deutschen Recht muss nur der Autor genannt werden. Die Bilddateien tragen jedoch in der Regel einen Copyright-Vermerk nach amerikanischem Vorbild: " Fotograf oder Agenturname, Erscheinungsjahr " Die genaue Nennung des Copyrights und die zu differenzierende Quelle richtet sich nach den vertragsgemäßen Angaben des Auftraggebers.
In der für die jeweiligen Verwendungszwecke gebräuchlichen Art und Weise und soweit dies am Bildrand oder am Ende der Seite möglich ist, hat der Benutzer PIXELIO und den Autor mit dem Namen des Fotografen beim Hochladen des Bilds auf PIXELIO in der folgenden Art zu benennen:'© Name des Fotografen / PIXELIO'. Wird PIXELIO im Netz oder in Digitalmedien verwendet, muss auch auf "pixelio.de" verwiesen werden.
"Fotolias häufig gestellte Fragen beschreiben die Quellen wie folgt: "Muss ich mich bei der Verwendung von Fotolia-Bildern an den Autor und die jeweilige Behörde wenden? Bei redaktioneller Verwendung eines Bildes, z.B. in einer Tageszeitung, einem Werk oder einer Website, müssen jedoch die Copyright-Hinweise angegeben werden. Man kann die Informationen auch gleich auf dem Foto eingeben oder gar einen Verweis auf die Seite einfügen.
Der Copyright-Hinweis steht zum Herunterladen bereit. Hinweis: Die nationalen Urheberrechte können von unseren Bestimmungen abweicht. In Zweifelsfällen wenden Sie sich an einen Fachmann für Urheberrecht. "Während Fotolia es für notwendig erachtet, die Informationen im Rahmen des Impressums einer Website anzugeben, benötigt Pixelio einen Hinweis auf die Quelle "am Ende der Seite". Allerdings benötigen beide Provider einen Verweis auf ihre eigene Website.
Die anderen Fotoprovider geben auch den Namen des jeweiligen Anbieters und einen Verweis auf die eigene Seite vor. Schon seit geraumer Zeit warnen Photographen, die ihre Bilder in Fotodatenbanken wie Pixelio, Aboutpixel oder Photolia zur Verfügung stellen, vor fehlenden Copyright-Namen. Bei einem Image, das zwischen 20 Cents und 1,30 EUR bei Pixelio oder Photolia auch in der höchstmöglichen Bildauflösung liegt, werden dann Schäden und Warnkosten zwischen 650,00 und 1300,00 EUR verlangt.
Sollten Sie eine Warnung wegen fehlenden Copyright-Hinweises oder Quellenangaben bekommen haben, helfen wir Ihnen gerne, die Sache ohne übermäßige Bezahlung zu Ende zu bringen. Was ist, wenn ich nicht weiss, wer der Autor ist? Sie sollten das Image dann nicht benutzen. Achten Sie das Eigentumsrecht an Digitalbildern ebenso wie das Eigentumsrecht anderer.
Selbst wenn die Qualität dieses Photos etwas schlechter ist als die eines professionellen Fotografen, kann Ihnen dieses Verfahren eine Menge Mühe und unnötigen Aufwand einsparen. Der Vorwand, dass Sie nicht wüssten, wer das fragliche Bild geschaffen hat, erlaubt es den Richtern nicht, sich zu bewerben. Ihr Ansprechpartner ist Marion Janke (MLE), Fachjuristin für Urheberrecht und Presse.