Widerrufsrecht nach 14 tagen

Rücktrittsrecht nach 14 Tagen

Im Januar 2016 gilt für den Telefonverkauf ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Sprung zu Was passiert nach Widerruf? innerhalb eines Tages nach Vertragsabschluss. Das gesetzliche Widerrufsrecht erlischt nach 14 Tagen, in der Regel nach 2 Jahren.

Ab wann gilt die 14-tägige Kündigungsfrist für die Lieferung an Dritte?

Bestellt der Kunde etwas in einem Onlineshop, gewährt ihm das BGB in 312 g, 355 BGB ein bequemes 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Kunde hat innerhalb dieser Zeit das Recht, seine Online-Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen zurückzuziehen, die Waren zurückzugeben und sich den Preis zurückerstatten zu lassen. 3.

Dies ist dann sinnvoll, wenn der Konsument die gelieferten Waren nicht mag - aber auch immer wieder die Fragestellung aufwirft, wann die 14-Tage-Frist abläuft. Dies wird nicht selten dadurch interessanter, dass das Päckchen nicht unmittelbar beim Konsumenten ankommt, sondern an Dritte (Nachbarn, Unternehmen) geliefert wird. Deshalb geben wir an, wann die Online-Rücktrittsfrist anfängt, wann sie beendet ist und welche Punkte die Konsumenten beachten sollten.

Ab wann gilt die Sperrfrist und wann ist sie abgelaufen? Wenn der Konsument einen Onlinevertrag abgeschlossen hat, gibt ihm das Recht, diesen innerhalb von 14 Tagen zu kündigen. Voraussetzung dafür ist nur, dass der Käufer dem Anbieter innerhalb dieser Fristen gegenüber den Rücktritt vom abgeschlossenen Kaufvertrag anerkennt. Danach kann der Kunde die Waren zurückgeben und bekommt den Gegenwert zurück.

Es ist jedoch oft fragwürdig, wann die 14-tägige Periode anfängt zu verlaufen, wann sie abläuft und was für die Erfüllung der Sperrfrist wichtig ist. Wenn der Konsument den Rücktritt zu verspätet erklärt, ist der Anbieter nicht mehr verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und auch den Preis nicht zu ersetzen. Zur Wahrung der gesetzlichen Fristen ist der Anfang und das Ende der gesetzlichen Fristen für den Verbraucherschutz maßgebend.

Erfreulicherweise regelt das Recht aber auch den Beginn und das Ende der Frist: Nach 355 Abs. 2 BGB beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Frist 14 Tage und beginnt grundsätzlich bereits mit Vertragsabschluss. Der Gesetzgeber anerkennt jedoch auch, dass der Anbieter damit in der Lage wäre, die Frist für den Widerruf des Käufers nach eigenem Ermessen zu kürzen (z.B. durch nachträgliche Zusendung der Ware).

355 Abs. 3 BGB bestimmt daher, dass die Frist für den Widerruf bei Fernabsatz mit einem Konsumenten als Abnehmer erst dann zu laufen hat, wenn der Kaufvertrag die ordnungsgemäße Belieferung mit Waren über einen gewissen Zeitraum betrifft (z.B. Lebensmittelabonnements), sobald der Konsument oder ein von ihm bezeichneter Dritter die erste Sache empfangen hat.

Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Lieferfrist nur dann beginnt, wenn der Gewerbetreibende den Konsumenten über sein Widerrufsrecht informiert hat. In der Regel erfüllen sie diese Verpflichtung jedoch durch eine Stornierungserklärung auf der Website oder durch einen der Abrechnung beigefügten Hinweis. Ist die Widerrufserklärung jedoch wirklich weggefallen, so wird die Frist um höchstens 12 Monaten auf 12 Monaten und 14 Tagen erhöht.

Prinzipiell läuft die gesetzeskonforme Kündigungsfrist 14 Tage nach ihrem Inkrafttreten ab - es sei denn, der Online-Händler gewährt eine größere Zeitspanne. Allerdings ist die genaue Berechnung der Fristen im konkreten Fall für den Konsumenten oft irreführend. Das Gesetz schreibt in 188 BGB vor, dass der Tag der Veranstaltung nicht in die Berechnung der zeitlichen Begrenzung für einen Zeitraum einzubeziehen ist, dessen Start durch ein Event bestimmt wird.

Dies ist hier der Fall und heißt: Da der Eingang der Waren beim Kunden selbst oder einem berechtigten Dritten (Ereignis) für die Ermittlung der Rücktrittsfrist von Bedeutung ist, ist der Tag der Auslieferung bei der Fristenberechnung nicht mitzurechnen. Beispiel: Der Konsument bekommt seine bestellten Waren am zweiten Tag.

Das Widerrufsrecht läuft also ab dem dritten Tag. Von da an hat der Konsument 14 Tage - also bis zum sechzehnten Juli - Zeit, den Kaufvertrag zu kündigen. Was ist, wenn das Päckchen an den Nachbar geliefert wurde? Es kommt bei der Ermittlung der Frist nur auf den Zeitraum an, zu dem der Kunde selbst oder ein befugter Dritter die Ware empfangen hat.

Allerdings gibt es immer wieder Unklarheiten, wenn das Päckchen an einen anderen Empfänger geliefert oder in einem Postamt gelagert wird. Wenn die Nachbarin nicht gefunden wird oder die Filiale schließt, meinen viele Konsumenten, dass sie ihres Widerrufsrechts beraubt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall: Hat der Konsument den Empfänger nicht explizit als Empfänger bezeichnet, läuft die Frist nicht mit der Übergabe des Paketes an den Empfänger.

Nur wenn der Kunde sein Päckchen selbst in der Hand hat, läuft die 14-tägige Frist. Nebenbei bemerkt: Viele Paketdienstleister haben das Recht, in ihren Allgemeinen Bedingungen Päckchen an benachbarte Kunden auszuliefern. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann nur eine Paketübergabe an den Kunden oder einen berechtigten Dritten den Start der Frist einleiten.

Andernfalls könnte dem Konsumenten ohne eigenes Verschulden das Widerrufsrecht entzogen werden, ohne dass er die Waren überhaupt besichtigen kann. Dies kann der Fall sein, wenn der Konsument bei der Auftragserteilung einen Dritten als berechtigten Empfänger bestellt hat oder mit dem Paketdienst einen abweichenden Vertrag abschließt. Dies ist z.B. der Fall, wenn sich der Besteller bei Auftragserteilung für die Zustellung an ein Postamt seiner Wahl entscheidet oder dem Paketdienst einen allgemeinen Parkausweis ausgestellt hat oder mit ihm einen Werkstattvertrag abgeschlossen hat.

Auch in diesem Fall läuft die Frist mit der Lieferung oder der Einreichung der Lieferung - auch wenn der Adressat das Päckchen erst Tage später in der Hand hat. Im Übrigen: Wird das Päckchen von Dritten aus dem Lagerplatz entnommen oder gar entwendet, muss der Online-Shop nicht dafür bürgen.

Was passiert nach dem Rücktritt? Widerruft der Konsument seine vertragliche Erklärung wirkungsvoll und ausdrÃ? Häufig stellt sich die Frage, ob der Konsument allein seine vertragliche Erklärung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückziehen oder auch seine Lieferung innerhalb dieser Zeit an den Anbieter zurückschicken muss.

Erfreulicherweise erkennt der Gesetzgeber auch an, dass eine Nachprüfungsfrist von 14 Tagen für die Waren, den Widerruf und die Rückgabe der Verpackung recht kurz wäre. Dementsprechend hat der Kunde nach Absenden des Widerrufes weitere 14 Tage Zeit, um seine Waren an den Anbieter zurückzugeben. Unterlässt er dies, so muss der Vertragshändler die verspäteten Lieferungen trotzdem entgegennehmen, kann aber für den ihm durch die späte Rückgabe entstandenen Schaden aufkommen.

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