Was ist eine Abmahnung im Beruf

Eine Warnung in der Branche

Worauf muss er achten? Ein Warnhinweis im Beruf ist ein rechtlicher Warnhinweis, der bei schwerwiegendem Fehlverhalten eines Mitarbeiters ausgesprochen werden kann. Als milderes Mittel ist vor der Kündigung eine Warnung auszusprechen. Der Warnhinweis dient daher dazu, den Mitarbeiter an die Erfüllung seiner Pflichten zu erinnern. Warnungen sind zur Zeit selten.

Warnung bei der Arbeit: Wie soll man sich verhalten?

Ein Warnschreiben ist noch keine Kündigungserklärung, weist aber in diese Richtungen. Die Betroffenen sollten sich daher die "Gelbe Karte" genauer ansehen. Derjenige der ermahnt wird, muss einen emotionalen Stresstest haben. Wie verleumderisch die Warnung für den Menschen auch sein mag - Experten raten zu einem vorsichtigen Vorgehen. "Es ist am besten, darüber zu schlafen", sagt Volker Mischewski, Rechtsanwalt in der hannoverschen Kanzlei Tannheiser, die Mitarbeiter und Betriebsräte in Sachen Arbeitsrecht berät.

"Viele Warnungen stehen einer genauen Prüfung nicht standhalten", sagt Mischewski. Ein Warnhinweis, der sich z.B. auf eine zu verspätete Krankheitsmeldung beruft, ist rechtswidrig, solange der Mitarbeiter z.B. durch eine Empfangsbestätigung nachweist, dass er die Lieferverzögerung nicht zu vertreten hat. Auch wer Mitarbeiter warnt, weil sie zu später Stunde nach der Firmenfeier vor einigen Vorgesetzten und Mitarbeitern scharf kokettieren, ist auf der sicheren Seite. Denn nur so können sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.

"Es ist gut beraten", sagt Mischewski, "wer sich nach ein bis zwei Tagen für eine Gegenerklärung entscheidet. "Die schriftliche Erklärung, die von der Personalleitung akzeptiert und der Akte beigelegt werden muss, erläutert objektiv, warum die Abmahnung aus seiner Sicht gegenstandslos ist. Wenn z. B. im Unternehmen häufig Warnungen ausgegeben werden, geht die notwendige Signalkraft der Warnung eindeutig verloren.

Verwundbar sind auch Warnungen, die unrichtige Fakten oder Beleidigungen enthalten. "Im Falle einer späteren Entlassung", erklärt Mischewski, "würde der zuständige Sachbearbeiter dies eindeutig zugunsten des Mitarbeiters interpretieren. "Mischewski zufolge hat der Konzernbetriebsrat kein Recht, vor einer Abmahnung zu unterrichten. "Allerdings kann er den individuellen Fall monatlich mit dem Auftraggeber besprechen und verlangen, dass die Abmahnung zurückgezogen wird.

"Übrigens ist der Konzernbetriebsrat immer daran interessiert, wie oft und warum im Unternehmen gewarnt wird. "Jeder, der früher einen großen Mund hatte und auf einmal sanftmütig wird, ist unglaubwürdig", sagt Mischewski. Außer nach einer sachlichen Bewertung hat die Warnung sowieso keine Bedeutung. Die Betroffenen können sich laut Mischewski die Mühe sparen, für eine Verwarnung vor den Gerichten zu gehen.

"Das Bilanzbild der Mitarbeiter ist extrem schlecht. "Sie tendieren dazu, den Arbeitgebern zuzustimmen, zumal es noch keine Bedrohung geworden ist. Dabei achten die Gerichtshöfe mit Argus-Augen darauf, dass zuvor absolut Warnungen geäußert und auch faktisch ausreichend gerechtfertigt wurden. Gibt es beispielsweise keinen Anhaltspunkt für eine bevorstehende Beendigung, nehmen die Juroren eine Verwarnung nicht an.

"Es geht oft um die Existenzberechtigung der betreffenden Mitarbeiter", sagt Mischewski. Jeder, der wie oben geschildert auf Warnungen angemessen reagierte, "hat klare Vorteile vor Gericht". Soviel ist zu begrüssen, dass das Grün über der Sache wuchert - solange die Warnung in der Personalkartei schläft, ist ein Stigma geblieben. Deshalb sollten die Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt darauf dringen, dass die Befürwortung entfernt wird.

Wenn die Behauptungen von grösserer Bedeutung sind, muss die betreffende Person ein bis zwei Jahre Geduld haben. Der Personalbereich ist beispielhaft, wenn er die Abmahnung ohne besondere Aufforderung aufhebt.

Mehr zum Thema